Strafverfahren wegen Kryptowährungen

Dass es zu Strafverfahren wegen Kryptowährungen kommt, ist längst keine Besonderheit mehr. Viele nehmen sich des Themas an und werben um Mandanten – doch wer nur mit dem Blick des Steuerrechts denkt, kann seinen Mandanten sehr viel Geld kosten. In den vergangenen Jahren bin ich regelmäßig verteidigend in Strafverfahren wegen Kryptowährungen tätig gewesen – und kann nur zur Vorsicht mahnen.

Strafverfahren wegen Kryptowährungen: Wie es beginnt

Problemfall Monetarisierung von Kryptowährungen

Unser Finanz- und Rechtssystem versucht akribisch aufmerksam zu werden, wenn „plötzlich“ irgendwo Geld auftaucht. Tatsächlich ist es dem Umgang mit Kryptowährungen aber geradezu immanent, dass vorher nur etwas nicht greifbares, kaum kontrollierbares, digitales vorhanden war – und dann für das Finanzsystem quasi plötzlich daraus Geld wird.

Es ist daher nicht das Steuer(straf)verfahren, mit dem in „meinen“ Fällen der Sachverhalt beginnt, sondern ein Geldwäscheverdacht. Sei es, dass online verkauft wurde und plötzlich eine Überweisung eintrudelt – oder auch, dass man gegen Bargeld verkauft (was unter vielen meiner Mandanten eher Regelfall als Ausnahme ist). Dieses Geld wird irgendwie in den Finanzkreislauf eingeführt – und da klingeln dann die Alarmglocken.

Die Financial Intelligence Unit (FIU) analysiert als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz.

Der ärgste Feind ist hierbei die eigene Hausbank: Die Daumenschrauben der Geldwäsche- sind inzwischen so eng angezogen, dass ich selbst in kleinsten Fällen schon Geldwäscheverdachtsmeldungen von Geldhäusern sehe. Es reicht mitunter, je nach Geldhaus, schon, wenn man als Geringverdiener oder nicht fest-Angestellter ein Konto eröffnet hat, nur unregelmäßige Eingangszahlungen hat und dann 2-3 Mal eine niedrige vierstellige Summe in bar einzahlt … oder eben eine mittlere vierstellige überwiesen wird. Die meisten wissen nicht, dass viele Geldhäuser die eigenen Lebensumstände im Blick haben und bei spürbaren Abweichungen der Zahlungseingänge Handlungspflichten ausgelöst werden (können).

Verteidigung bei Geldwäsche

Beim Vorwurf Geldwäsche verteidigen unsere Strafverteidiger professionell und ruhig, vom Vorwurf bis zur .

Das Geld ist weg.

Bei einem Geldwäscheverdacht, der je nach Staatsanwaltschaft überraschend früh angenommen wird, droht eine – die eigene Liquidität ist massiv bedroht.

Das Strafverfahren wegen Kryptowährungen hat zu diesem Zeitpunkt erst begonnen zu laufen, wenn es dann klingelt und die Staatsanwaltschaft vor der Türe steht, ist nur ein weiterer Punkt erreicht. Das Steuerstrafverfahren übrigens spielt hier immer noch keine Rolle.

Die Hausdurchsuchung soll vordergründig die Umstände aufklären, die zu der Zahlung geführt haben, digitale Geräte stehen dabei im Fokus und werden vollständig sichergestellt. Wer hier kein sicheres Backup seiner Wallet-Passphrase angelegt hat, verliert binnen Minuten den Zugriff auf seine Vermögenswerte. Sollte Bargeld im Haus sein, das über übliche Summen hinaus geht, wird auch dieses einkassiert. Überdies wird ein Einfrieren des Bankkontos zu erwarten sein. In der jetzigen Situation ist ein sogenannter Vermögensarrest ein absolutes Standard-Szenario.

Einziehung

„Normale“ Steuerrechtler und Zivilrechtler unterschätzen nach meinem Eindruck gerne die Wirkungen einer Einziehung im Strafrecht, gerade bei Geldwäscheverfahren und Strafverfahren wegen Kryptowährungen (Stichwort: Einziehung von Kryptowährungen). Die Auswirkungen dieses inzwischen reformierten Zugriffs der Ermittler auf das Vermögen sind geradezu Existenz-vernichtend.

Dabei unterschätzen viele die feindliche gesetzliche Lage: Bei der Entscheidung über eine selbständige Einziehung kann das Gericht seine Überzeugung davon, dass der Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, insbesondere auf ein grobes Missverhältnis zwischen dem Wert des Gegenstandes und den rechtmäßigen Einkünften des Betroffenen stützen (§437 S.1 StPO). Das bedeutet: Selbst, wenn man keine Straftat nachweisen kann, droht alleine, weil die Geldmenge nicht zum Lebensstil passt, dass es weggenommen werden kann!

Steuer-Strafverfahren wegen Kryptowährungen

Im Regelfall bei mir kommt erst jetzt, nachdem man bereits ein Strafverfahren hat und finanziell kaltgestellt ist, das Steuerstrafverfahren – das durch eine FIU-Meldung an das zuständige Finanzamt ausgelöst wurde. Nicht selten erfährt man von diesem weiteren Strafverfahren im Zuge der nächsten Hausdurchsuchung, diesmal durch das Finanzamt.

Die ist dabei nach meinem Eindruck technisch deutlich besser ausgestattet, arbeitet in der Auswertung schneller – und die Techniker haben einen höheren technischen Sachverstand als der „Standard-KHK“. Das wirkt sich aus, die Fragen sind von Beginn an zielgerichteter und damit gefährlicher. Allerdings liegt der Fokus hier spürbar auf dem schnöden Mammon, die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ist das originäre Interesse, in diesem Fahrwasser schwimmt natürlich die Strafbarkeit mit.

Strafverfahren wegen Kryptowährungen: Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht Ferner zum Strafverfahren wegen Kryptowährungen

Bei einem Strafverfahren wegen Kryptowährungen ist man schnell in dem Gefühl, dass sich alles zuzieht, die Mandanten sind schnell aufgelöst und verzweifelt – etwa wenn auf Immobilien zugegriffen wird. Ideal ist am Ende ein Verteidigungsteam – ich begrüße es, wenn neben mir als Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht auch noch ein Fachanwalt für Steuerrecht „im Boot“ ist und man nahtlos zusammenarbeitet.

Verteidigung bei Strafverfahren wegen Kryptowährungen

Ganzheitlicher Ansatz

Man muss auf beiden Ebenen, steuerrechtlich wie originär strafrechtlich, zielgerichtet und ganzheitlich arbeiten. Das Risiko ist groß, hier den Überblick zu verlieren.

Dynamische Verteidigung

Klassische Ansätze der Strafverteidigung funktionieren in Strafverfahren wegen Kryptowährungen nicht – wer den Sachverhalt festzurrt im Strafrecht, kann den Steuerrechtler inhaltlich blockieren. Ich habe dazu das „Blackbox-Modell“ entwickelt, mit dem sich die Schere beider Rechtsgebiete handeln lässt.

Wirtschaftlicher Faktor

Wie in fast allen Wirtschaftsstrafverfahren muss neben der Verteidigung der Rechtsposition vor allem auch die – ohnehin nur schwer mögliche – Verteidigung der wirtschaftlichen Position im Strafverfahren von Beginn an einfließen. Ansonsten droht der Ruin, wer hier kalt erwischt wird, bekommt das kaum mehr zeitnah aufgeräumt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.