Geldwäsche durch Vermietung von Luxusfahrzeugen

Eurojust hat die deutschen und italienischen Behörden bei einer koordinierten Aktion gegen Geldwäsche im großen Stil durch vorgetäuschte Langzeitvermietungen vor allem von Luxusautos unterstützt. In beiden Ländern wurden sieben Verdächtige festgenommen, die über eine Autovermietung Erlöse aus Drogenhandel, Erpressung und illegalen Wetten für andere Kriminelle gewaschen hatten. Das Unternehmen wurde zusammen mit einem Immobilienkomplex und fast einhundert meist luxuriösen Fahrzeugen beschlagnahmt.

Das kriminelle Netzwerk nutzte vor allem eine in Deutschland registrierte Autovermietung, die mehr als 150 Fahrzeuge für Zeiträume von drei bis vier Jahren an Kunden in Italien vermietete. Über gefälschte Langzeitmietverträge wurden die in Deutschland zugelassenen Luxusautos an die italienischen Kunden geliefert, die ihre monatlichen Raten mit den Erlösen aus den kriminellen Aktivitäten bezahlten. Die festgenommenen Tatverdächtigen werden mit der italienischen Mafiaorganisation Camorra in Verbindung gebracht.

Sowohl die deutsche als auch die italienische Justiz nahmen 2019 Ermittlungen in dem Fall auf, wobei Eurojust im selben Jahr eine enge Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden ermöglichte. Dies führte 2020 zur Einrichtung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG), die von Eurojust finanziell und organisatorisch unterstützt wurde. Darüber hinaus wurden sechs Koordinierungssitzungen zur Vorbereitung des Aktionstages abgehalten.

Darüber hinaus unterstützte die Agentur die Vollstreckung von Europäischen Haftbefehlen und Sicherstellungsentscheidungen. Neben den Festnahmen und der Beschlagnahme der Fahrzeuge und der Autovermietung wurden 14 deutsche Bankkonten mit einem Gesamtvermögen von 142.000 Euro eingefroren. Außerdem wurden 25.000 Euro Bargeld sowie Schmuck und Uhren beschlagnahmt. Auch ein italienisches Bankkonto wurde beschlagnahmt.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht; außerdem im Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und Fälle im Arbeitsrecht übernommen.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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