Geldwäsche durch Vermietung von Luxusfahrzeugen

Eurojust hat die deutschen und italienischen Behörden bei einer koordinierten Aktion gegen Geldwäsche im großen Stil durch vorgetäuschte Langzeitvermietungen vor allem von Luxusautos unterstützt. In beiden Ländern wurden sieben Verdächtige festgenommen, die über eine Autovermietung Erlöse aus Drogenhandel, Erpressung und illegalen Wetten für andere Kriminelle gewaschen hatten. Das Unternehmen wurde zusammen mit einem Immobilienkomplex und fast einhundert meist luxuriösen Fahrzeugen beschlagnahmt.

Das kriminelle Netzwerk nutzte vor allem eine in Deutschland registrierte Autovermietung, die mehr als 150 Fahrzeuge für Zeiträume von drei bis vier Jahren an Kunden in Italien vermietete. Über gefälschte Langzeitmietverträge wurden die in Deutschland zugelassenen Luxusautos an die italienischen Kunden geliefert, die ihre monatlichen Raten mit den Erlösen aus den kriminellen Aktivitäten bezahlten. Die festgenommenen Tatverdächtigen werden mit der italienischen Mafiaorganisation Camorra in Verbindung gebracht.

Sowohl die deutsche als auch die italienische Justiz nahmen 2019 Ermittlungen in dem Fall auf, wobei Eurojust im selben Jahr eine enge Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden ermöglichte. Dies führte 2020 zur Einrichtung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG), die von Eurojust finanziell und organisatorisch unterstützt wurde. Darüber hinaus wurden sechs Koordinierungssitzungen zur Vorbereitung des Aktionstages abgehalten.

Darüber hinaus unterstützte die Agentur die Vollstreckung von Europäischen Haftbefehlen und Sicherstellungsentscheidungen. Neben den Festnahmen und der Beschlagnahme der Fahrzeuge und der Autovermietung wurden 14 deutsche Bankkonten mit einem Gesamtvermögen von 142.000 Euro eingefroren. Außerdem wurden 25.000 Euro Bargeld sowie Schmuck und Uhren beschlagnahmt. Auch ein italienisches Bankkonto wurde beschlagnahmt.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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