Geldwäsche durch Vermietung von Luxusfahrzeugen

Eurojust hat die deutschen und italienischen Behörden bei einer koordinierten Aktion gegen Geldwäsche im großen Stil durch vorgetäuschte Langzeitvermietungen vor allem von Luxusautos unterstützt. In beiden Ländern wurden sieben Verdächtige festgenommen, die über eine Autovermietung Erlöse aus Drogenhandel, und illegalen Wetten für andere Kriminelle gewaschen hatten. Das Unternehmen wurde zusammen mit einem Immobilienkomplex und fast einhundert meist luxuriösen Fahrzeugen beschlagnahmt.

Das kriminelle Netzwerk nutzte vor allem eine in Deutschland registrierte Autovermietung, die mehr als 150 Fahrzeuge für Zeiträume von drei bis vier Jahren an Kunden in Italien vermietete. Über gefälschte Langzeitmietverträge wurden die in Deutschland zugelassenen Luxusautos an die italienischen Kunden geliefert, die ihre monatlichen Raten mit den Erlösen aus den kriminellen Aktivitäten bezahlten. Die festgenommenen Tatverdächtigen werden mit der italienischen Mafiaorganisation Camorra in Verbindung gebracht.

Sowohl die deutsche als auch die italienische Justiz nahmen 2019 Ermittlungen in dem Fall auf, wobei Eurojust im selben Jahr eine enge Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden ermöglichte. Dies führte 2020 zur Einrichtung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG), die von Eurojust finanziell und organisatorisch unterstützt wurde. Darüber hinaus wurden sechs Koordinierungssitzungen zur Vorbereitung des Aktionstages abgehalten.

Darüber hinaus unterstützte die Agentur die Vollstreckung von Europäischen Haftbefehlen und Sicherstellungsentscheidungen. Neben den Festnahmen und der der Fahrzeuge und der Autovermietung wurden 14 deutsche Bankkonten mit einem Gesamtvermögen von 142.000 Euro eingefroren. Außerdem wurden 25.000 Euro Bargeld sowie Schmuck und Uhren beschlagnahmt. Auch ein italienisches Bankkonto wurde beschlagnahmt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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