Geldwäsche: weltweite Razzia gegen Finanzagenten

Inzwischen regelmäßig gibt es die “European Money Mule Action” (EMMA), hierbei handelt es sich um ein konzentriertes Vorgehen gegen Geldwäscher, das über einen längeren Zeitraum stattfindet.

Im Dezember 2022 gab EUROPOL bekannt, dass die diesjährige operative Phase von Mitte September bis Ende November 2022 andauerte, hierbei wurden 8 755 Geldkuriere sowie 222 Anwerber von Geldkurieren identifiziert und 2 469 Personen weltweit verhaftet. Nach eigenen Angaben hatte man verhindert, dass 17,5 Millionen Euro durch Geldkuriere gewaschen wurden.

Hinweis: Beachten Sie unseren längeren Beitrag zu Finanzagenten und Warenagenten

Hintergründe zu EMMA

EMMA ist laut EUROPOL die größte internationale Aktion ihrer Art und basiert auf der Idee, dass der Informationsaustausch zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor der Schlüssel zur Bekämpfung komplexer moderner Verbrechen ist.

Im Jahr 2022 unterstützten unter der fortlaufenden Koordination der Europäischen Bankenvereinigung (EBF) rund 1 800 Banken und Finanzinstitute die Strafverfolgungsbehörden bei dieser Aktion, neben Online-Geldtransferdiensten, Kryptowährungsbörsen, Fintech- und KYC-Unternehmen und multinationalen Computertechnologieunternehmen.

#dontbeamule: Geldwäsche: weltweite Razzia gegen Finanzagenten - Fachanwalt für Strafrecht Ferner zu Geldwäsche und Finanzagenten

Seien Sie vorsichtig: Geldwäsche erscheint harmlos, kann aber gravierende finanzielle Konsequenzen haben. Es droht die Einziehung der Geldbeträge, selbst wenn Sie diese weitergereicht haben und nie wirklich erhalten haben – mitunter kann dies ruinös sein!

Ein Glied in der Kette der Geldwäscherei

EUROPOL warnt: Wurden Sie schon einmal gebeten, bei einem Geldtransfer zu helfen, etwa von

  • Einem Online-Freund oder -Liebhaber?
  • Jemand, der Ihnen eine Möglichkeit anbietet, leichtes Geld zu verdienen?
  • Jemand, der behauptet, er brauche Hilfe, weil er sein eigenes Bankkonto nicht benutzen kann?

Wenn ja, haben Sie möglicherweise mit einem Geldkurier gesprochen – und wenn Sie der Bitte nachgekommen sind, haben Sie möglicherweise eine Straftat begangen.

Das Problem mag trivial erscheinen, doch die Menge an kriminellem Geld, die mit dieser Methode gewaschen wird, ist es nicht. Geldkuriere sind ein wichtiger Bestandteil der Geldwäschelandschaft, da sie es Kriminellen ermöglichen, Gelder schnell über ein Netzwerk von Konten, oft in verschiedenen Ländern, zu verschieben.

Der Einsatz von Geldkurieren ist vor allem in der Cyberkriminalität weit verbreitet, wobei die Kuriere die Erlöse aus ihrer Gerichtsbarkeit in das Heimatland des Kriminellen transferieren.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Kontaktieren Sie mich für eine Beratunginformieren Sie sich hier über meine Arbeit in der Strafverteidigung oder meine Beratung im IT-Recht inklusive IT-Compliance.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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