Auswirkung der BTM-Menge auf die Strafzumessung

In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. Dezember 2023, Aktenzeichen 2 StR 452/23, wird die Strafzumessung im Kontext der Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln behandelt. Der BGH präzisiert die Bewertung der Strafzumessung, insbesondere wie der Wirkstoffgehalt, der die gesetzliche Grenze zur nicht geringen Menge überschreitet, zu berücksichtigen ist.

Wesentliche Punkte zur Strafzumessung

  1. Berechnung der Wirkstoffmenge: Der BGH bestätigt, dass die gesamte Wirkstoffmenge der Betäubungsmittel, die den gesetzlichen Grenzwert für eine nicht geringe Menge überschreitet, korrekt berechnet wurde. Dies umfasst die Summierung aller relevanten Wirkstoffmengen, um festzustellen, ob der Grenzwert überschritten ist.
  2. Bewertung der Grenzwertüberschreitung: Es wird klargestellt, dass nicht jede Überschreitung des Grenzwerts automatisch als strafschärfender Umstand zu werten ist. Insbesondere wird betont, dass der Grad der Überschreitung eine Rolle spielt:
    • Geringe Überschreitung: Kann ein Kriterium für die Annahme eines minder schweren Falles sein.
    • Erhebliche Überschreitung: Spricht gegen die Annahme eines minder schweren Falles und kann strafschärfend wirken.
  3. Rechtsfehler bei der Strafzumessung: Der BGH hebt hervor, dass es rechtsfehlerhaft ist, wenn das Gericht bei der Strafrahmenwahl automatisch jede Überschreitung des Grenzwerts als strafschärfend wertet, ohne zu berücksichtigen, wie signifikant diese Überschreitung ist. Im konkreten Fall wurde die Strafzumessung für bestimmte Taten aufgrund eines möglichen Fehlers bei der Annahme, dass der Wirkstoffgehalt den Grenzwert jeweils um das Mehrfache überschreitet, aufgehoben.
  4. Konsequenzen des Rechtsfehlers: Der BGH konnte nicht ausschließen, dass die Strafzumessung auf dem besagten Rechtsfehler beruht. Daher wurde die Sache an eine andere Kammer des Landgerichts zur Neubeurteilung zurückverwiesen.

Fazit

Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung der Menge der Betäubungsmittel bei der Strafzumessung, besonders in Bezug auf die Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge. Der BGH mahnt zur Vorsicht bei der automatischen Annahme von Strafschärfungsgründen aufgrund einer quantitativen Überschreitung und fordert eine präzise und individuell begründete Bewertung im Rahmen der Strafzumessung.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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