Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 11. Juni 2024 (Aktenzeichen: 206 StRR 191/24) behandelt die Bestimmung des Grenzwerts für die nicht geringe Menge Cannabis unter dem neuen KonsumCannabisgesetz (KCanG). Die Entscheidung klärt die Bedeutung der Überschreitung dieses Grenzwerts und die Anwendung der Begriffe „Erwerb“ und „Sich-Verschaffen“ im Zusammenhang mit Cannabis.WeiterlesenBayObLG zur nicht geringen Menge im KCanG
Kategorie: Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)
Unsere Strafverteidiger sind Profis im Betäubungsmittelstrafrecht und bloggen hier Urteile und Beiträge rund um das Betäubungsmittelstrafrecht, so insbesondere zu BtMG und KCanG:
Nicht geringe Menge
Besitz von Betäubungsmitteln
Einfuhr von Betäubungsmitteln
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Das Darknet im BTM-Strafrecht
Sie überlegen, welcher Anwalt bei Drogendelikten helfen kann? Wir sind im gesamten BTM-Strafrecht als Strafverteidiger tätig
Die Frage der Abschöpfung von Gewinnen aus Betäubungsmittelgeschäften, insbesondere von Cannabisverkäufen, stellt ein wesentliches Thema im deutschen Strafrecht dar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in der Entscheidung 2 StR 458/23 mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Dieser Beitrag analysiert die Entscheidung des BGH und beleuchtet die rechtlichen Grundlagen sowie die Auswirkungen für die Betroffenen.WeiterlesenAbschöpfung von Gewinnen aus Betäubungsmittelgeschäften
In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Januar 2024 (5 StR 590/23) ging es um die Frage der erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit bei einem Drogensüchtigen. Der BGH hatte darüber zu befinden, ob das Landgericht die Schuldfähigkeit des Angeklagten korrekt bewertet hatte, insbesondere im Hinblick auf seine Drogenabhängigkeit und deren Einfluss auf die Steuerungsfähigkeit.WeiterlesenErhebliche Minderung der Schuldfähigkeit bei Drogensüchtigen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 30. April 2024 (6 StR 606/23) das Urteil des Landgerichts Stralsund teilweise aufgehoben. Der Angeklagte war unter anderem wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) verurteilt worden. Diese Entscheidung beleuchtet insbesondere die Anwendung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) und die Anforderungen an die Feststellungen zu den Stoffen, die…WeiterlesenFeststellungen zu den Stoffen, die unter das NpSG fallen
Nunmehr hat sich auch der 4. Senat zur Frage der „nicht geringen Menge“ im Rahmen des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (KCanG) geäußert und sich – wenig überraschend – der schon vorhandenen Rechtsprechung angeschlossen. Die Frage ist von besonderer Bedeutung für die Strafzumessung bei Verstößen gegen dieses Gesetz. Im vorliegenden Fall (4 StR 5/24)…Weiterlesen4. Senat zum KCanG: Nicht geringe Menge Cannabis bei 7,5 Gramm
Am 15. Mai 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wegweisende Entscheidung zur Bestimmung der „nicht geringen Menge“ bei Betäubungsmitteln und Cannabis getroffen (Az.: 6 StR 73/24). Die Kernfrage war, ob die Menge der Drogen gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und die Menge von Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) zusammengezählt werden können, wie es früher üblich war –…WeiterlesenKeine Addition von Mengen: Entscheidung des BGH zur Bestimmung der „nicht geringen Menge“ bei Betäubungsmitteln und Cannabis
Das Amtsgericht Bautzen hat am 27. Mai 2024 eine Entscheidung in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Besitzes und Anbaus von Cannabis getroffen. Diese Entscheidung behandelt die Beschlagnahme von Cannabispflanzen und Cannabisblüten und hat wesentliche Implikationen für die Rechtsauslegung im Bereich des Cannabisbesitzes und -anbaus.WeiterlesenKCanG: Umfang der Beschlagnahme
Wegwerfen von Cannabis als Straftat: Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in seinem Beschluss vom 8. April 2024 (Az.: 203 StRR 39/24) zur Strafbarkeit des Wegwerfens von Cannabis nach dem neuen Konsumcannabisgesetz (KCanG) Stellung genommen. Die Entscheidung beleuchtet die neuen gesetzlichen Regelungen und deren Anwendung auf Handlungen, die vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 1. April…WeiterlesenStrafbarkeit des Wegwerfens von Cannabis
Auch der zweite Senat des BGH schließt sich dem ersten Senat an und weist darauf hin, dass die nicht geringe Menge Cannabis bei 7,5 Gramm THC beginnt. Zumindest bemüht man eine Feigenblatt-Argumentation, doch auch dieser Senat übersieht, dass man wegen der gesetzlichen Definition in §35a KCanG die nicht geringe Menge unterhalb der geringen Menge festlegt.Weiterlesen2. Senat: Nicht geringe Menge Cannabis bei 7.5 Gramm THC
Die aktuellen Entscheidungen des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Bestimmung der „nicht geringen Menge“ im Sinne des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) haben wichtige Fragen zum Umgang mit Cannabis im Strafrecht aufgeworfen. Der 6. Senat verweist in seinen Beschlüssen allerdings lediglich auf die Rechtsprechung des 1. Senats, ohne selbst umfassend zu argumentieren. Dieser Beitrag analysiert die Entscheidungen…Weiterlesen6. Senat: Nicht geringe Menge THC im Sinne des KCanG bei 7,5 Gramm
Das Landgericht (LG) Aachen hat in einem interessanten Beschluss (69 KLs 17/19 vom 29.04.2024) eine Neufestsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe für einen Angeklagten vorgenommen, der wegen mehrerer Drogendelikte verurteilt wurde. Diese Entscheidung steht im Kontext des Konsumcannabisgesetzes (KCanG), das am 1. April 2024 in Kraft trat und grundlegende Änderungen im Betäubungsmittelrecht brachte. Der Beschluss beleuchtet die Anwendung…WeiterlesenLG Aachen zur nachträglichen Gesamtstrafe nach KCanG
In einer ganz aktuellen und wichtigen Entscheidung vom 2. Mai 2024 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG, Beschluss v. 02.05.2024 – 202 ObOWi 374/24) als erstes Obergericht die Fortgeltung des analytischen THC-Nachweisgrenzwerts bei Drogenfahrten bestätigt. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung, da sie die aktuelle Rechtslage zur Anwendung des Nachweisgrenzwerts für THC im Blutserum von…WeiterlesenBayObLG zu Cannabis am Steuer: Fortgeltung des bisherigen THC-Nachweisgrenzwerts bei Drogenfahrt
In einer jüngsten Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Definition der „nicht geringen Menge“ von Cannabis auseinandergesetzt, ein Thema von erheblicher juristischer und gesellschaftlicher Relevanz. Der BGH bestätigt den Grenzwert für die nicht geringe Menge von Cannabisprodukten, der bei einem Wirkstoffgehalt von 7,5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) angesetzt wird auch im Rahmen des KCanG.WeiterlesenKCanG: 5. Senat zur Definition der „nicht geringen Menge“ von Cannabis
In dem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 30. April 2024 werden mehrere bedeutsame Rechtsfragen im Kontext des Umgangs von Cannabis unter dem neuen Konsumcannabisgesetz (KCanG) behandelt. Das Gericht setzt sich insbesondere mit den folgenden drei Kernthemen auseinander: Dieser Beschluss des Kammergerichts bietet wichtige Einblicke in die Interpretation und Anwendung des neuen Cannabisgesetzes im Rahmen der…WeiterlesenBeschluss des Kammergerichts Berlin zu Cannabis, EncroChat und der nicht geringen Menge
Die rechtlichen Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) auf Autofahrten unter Cannabiseinfluss betreffen insbesondere den relevanten Grenzwert von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut, der eine Ordnungswidrigkeit begründet. Das Amtsgericht Dortmund (729 OWi-251 Js 287/24 -27/24) konnte sich nun erstmals zu dem, unter Geltung des KCanG, relevanten Grenzwert äußern.WeiterlesenAG Dortmund zum Autofahrten unter Cannabiseinfluss