Jahreswechsel 2022/2023

Es steht der Jahreswechsel 2022/2023 bevor und wir hatten schon Anfang Dezember 2022 beschlossen, unsere telefonische Erreichbarkeit (etwas) früher als ohnehin geplant einzuschränken. Wir sind sporadisch per Mail grundsätzlich erreichbar, wobei Mails – aufgrund unserer überraschend massiven Auslastung zum Jahresende – mit einer Bearbeitungsdauer von wenigstens 2 Werktagen bearbeitet werden.

Update: Unser Büro ist nun Weihnachts-/Neujahrsbedingt bis Januar 2023 geschlossen! Vom 22.12. bis 28.12. sind wir dabei gar nicht erreichbar. Vor allem: Sehen Sie bitte von Sachstandsanfragen ab!

Arbeitsanfall zum Jahresende

Hintergrund ist zum einen, dass unsere beiden Anwälte bis kurz vor Weihnachten in Strafsachen bei Gericht gebunden sind. Hinzu kommt ein deutlich angestiegenes Anrufaufkommen der letzten 2-3 Wochen, wobei ein erheblicher Teil der Anrufe zwar Zeit gekostet hat, letztlich mit unserer eigentlichen Tätigkeit oder Mandaten aber nichts zu tun hatte. Um hier notwendige Struktur zu schaffen, konzentrieren wir uns bis zur zweiten Januarwoche 2023 auf Kontakt per Mail. Dabei rufen wir gerne im Einzelfall zurück, wenn ein Gespräch einfach sinnvoller ist.

Hinzu kommt, dass wir zum Jahreswechsel den Telefon-Anbieter wechseln und eine längere, klar kommunizierte Pause hier einfacher ist, als die zu erwartenden Ausfälle im Einzelfall ständig zu kommunizieren. Wir hoffen, bis Anfang Januar, die technische Umstellung vollzogen zu haben.

Hier bitten wir auch um Verständnis: Wenn man bis 18h oder sogar später durchgehend bei Gericht sitzt, ist es mental zu anstrengend, abends – neben Mails – auch noch zahlreiche (teils unsinnige) Rückrufe durchzugehen. Die Konzentration auf den Mailverkehr gestaltet es für uns menschlicher. Hinzu kommt, dass RA JF in diesem Jahr bisher gar keinen Urlaub hatte, was irgendwann auch mal aufgeholt werden muss.

Mandantsannahme

Wir übernehmen ausschließlich Strafverteidigungen – für andere Mandate sind keine Ressourcen vorhanden. Senden Sie uns eine Mail mit kurzer Beschreibung, worum es geht und Kontaktdaten. Wenn Sie auf Antwort von uns warten, denken Sie auch daran, in Ihrem SPAM-Ordner zu lesen! Beachten Sie die oben erwähnte vollständig ausgeschlossene Erreichbarkeit.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.