Unsere Buswerbung

Endlich ist in dieser Woche zum ersten Mal „unser“ Bus vor dem Justizzentrum Aachen entlang gefahren:

Für uns ein tierischer Spaß und zugleich nochmal die Verdeutlichung, dass wir es Ernst meinen damit, wenn wir sagen, kein Geld mehr in Internetwerbung stecken zu wollen, sondern lieber lokale Unternehmen zu unterstützen. So haben wir schon vor einigen Jahren begonnen, indem wir auf sogenannte soziale Netzwerke verzichtet haben (obwohl unsere Accounts dort tausende Follower hatten).

Was zuerst aus einer Überzeugung sozialer Verantwortung erwachsen ist (empfohlen wird dazu die Doku zum Dilemma mit den sozialen Medien) hat sich über die vergangenen Jahre konsequent weiter entwickelt.

Als kleine, regionale Kanzlei ist es uns ein festes Anliegen, wirtschaftlich etwas der Region zurückzugeben, in der wir leben: Seit einigen Monaten verzichten wir darum bewusst und vollständig auf Online-Werbeanzeigen, speziell in Suchmaschinen, und kaufen konsequent nicht mehr Online, sondern in Geschäften vor Ort ein. Letzteres gestaltet sich mitunter etwas schwierig, weil der lokale Handel sich in Teilen durchaus in etwa so flexibel zeigt, wie der viel gescholtene öffentliche Dienst.

Wir haben bereits seit Längerem kleinere Plakate (bei einem lokalen Anbieter) gebucht, investieren nun in eine Buswerbung eines lokalen Anbieters (wenn auch leider noch nicht in einen eBus, evt. folgt dies im nächsten Jahr zusätzlich) – und orientieren uns auch bei den weiteren geplanten Werbemaßnahmen an den Unternehmen vor Ort, um ganz bewusst nicht internationalen Großkonzernen Geld nachzuwerfen, die bekanntermaßen dann wohl auch noch Probleme haben, brav ihre Steuern zu zahlen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.