Stellen Sie sich vor, ein Geheimdienst hätte die Möglichkeit, alle Briefe, die an eine bestimmte Adresse geschickt werden, kurz zu öffnen, deren Absender zu registrieren und dann – zumindest offiziell – gleich wieder zu vergessen, was im Umschlag stand. Ungeheuerlich? Willkommen im digitalen Äquivalent: IP-Catching, was nun zunehmend in die Berichterstattung gerät.WeiterlesenIP-Catching: Wenn das Netz zur Rasterfahndung wird – und niemand etwas davon wissen soll
Schlagwort: Funkzellenabfrage
Funkzellenabfrage: Rechtsanwalt Ferner, Strafverteidiger im Raum Aachen, zur Funkzellenabfrage im Strafprozess
Das Landgericht (LG) Regensburg hat mit seinem Beschluss vom 05.09.2024 (Az. 8 Qs 30/24) entschieden, dass eine Funkzellenabfrage gemäß § 100g Abs. 3 Satz 1 StPO auch dann zulässig ist, wenn der Verdacht einer Katalogtat nach § 100g Abs. 2 StPO nicht vorliegt. Es handelt sich dabei um eine Abweichung von der restriktiveren Rechtsprechung des…WeiterlesenLG Regensburg: Funkzellenabfragen auch bei minderen Delikten
Die Frage der Zulässigkeit von Funkzellenabfragen und ihrer Verwertung als Beweismittel beschäftigt zunehmend die Gerichte. Insbesondere die Vereinbarkeit mit Grundrechten und der Anwendungsbereich von § 100g Abs. 3 StPO stehen dabei im Fokus. In seiner Entscheidung vom 06.06.2024 (Az.: 621 Qs 32/24) hat das Landgericht Hamburg die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Funkzellenabfrage erörtert und sich ausdrücklich…WeiterlesenLG Hamburg zum Beweisverwertungsverbot bei Funkzellenabfragen
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar 2024 (Az.: 2 StR 171/23) wird die Anordnung einer Funkzellenabfrage nach § 100g Abs. 3 Satz 1 StPO thematisiert. Diese Entscheidung verdeutlicht die rechtlichen Grenzen und Voraussetzungen, unter denen eine solche Maßnahme zulässig ist. Der BGH entschied, dass die Anordnung einer Funkzellenabfrage den Verdacht einer…WeiterlesenBeweisverwertungsverbot bei fehlerhafter Anordnung einer Funkzellenabfrage
Die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung zu Zwecken des Strafverfahrens setzt nach § 100a Abs. 1 Satz 1 StPO voraus, dass bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine schwere Straftat aus dem Katalog des § 100a Abs. 2 StPO begangen hat, die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und die Erforschung…WeiterlesenAnordnung einer Telekommunikationsüberwachung (§100a StPO)
Dass Kraftfahrzeuge ein heiß begehrtes Ermittlungsobjekt sind, muss teilweise noch in das Bewusstsein gelangen. Die „fahrenden Computer“ mit Ihrer Vielzahl an Sensoren sind eine Goldgrube nicht nur für Ermittlungen nach Unfällen, sondern auch für laufende Überwachungen. Das OLG Frankfurt (3 Ws 369/21) konnte sich insoweit zum Anzapfen eines PKW-Dienstes durch Ermittler (hier: „Mercedes-me-connect“-Dienst) äußern, die…WeiterlesenErmittler dürfen Auskunft über PKW-Daten in Echtzeit einholen – hier: GPS-Daten
Wie oft greift der Staat auf Kommunikationsdaten zu? Es gibt eine Berichtspflicht, die durch das Bundesamt der Justiz aufbereitet wird. Hier ergeben sich Informationen dazu, wie sehr der Staat auf Telekommunikation und digitale Dienste zugreift, um Ermittlungen vorzunehmen.WeiterlesenEinsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen
Wie sich digitale Ermittlungen darstellen können zeigt ein US-Reporter, Robert Snell, auf Twitter auf: Hier hat Google eine „Inverssuche-Google“ betrieben in der Form, dass (auf Grund einer gerichtlichen Anordnung) zur Aufklärung einer Brandstiftung nutzerbezogene Daten gesucht wurden dahingehend, wer die betroffene Anschrift in zeitlichem Zusammenhang mit der Brandstiftung gesucht hatte: Die so ermittelte IP-Adresse (IPv6)…WeiterlesenGoogle unterstützt Ermittler mit Datenauswertung der Google-Suche
Stille SMS: Der Bundesgerichtshof (3 StR 400/17) konnte in einem Beschluss nunmehr klären, dass § 100i Abs. 1 Nr. 2 StPO eine geeignete Rechtsgrundlage für das Versenden sogenannter „stiller SMS“ durch Ermittlungsbehörden ist und somit die Nutzung „stiller SMS“ zulässig ist. Damit ist die Ermittlung von Standort-Daten durch „stille SMS“ durch Ermittlungsbehörden letztlich geklärt worden.WeiterlesenBGH: Rechtsgrundlage für das Versenden „stiller SMS“
Der Wohnungseinbruchdiebstahl wird ein eigener Tatbestand im Strafgesetzbuch. Während bisher Einbrechern generell eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren droht, wird künftig der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung mit mindestens einem Jahr Haft bestraft werden. Ein minder schwerer Fall ist nicht mehr…WeiterlesenBundestag verschärft Strafen für Wohnungseinbruchdiebstahl
Funkzellenabfragen werden gerne und häufig genutzt, um Ermittlungsansätze bei Straftaten zu erhalten. In aktuellen Beispielen, in denen ich verteidige, sehe ich das auch wieder: Bei einer Serie von Raubüberfällen in einem Stadtgebiet griff die Polizei darauf zurück, über Funkzellenabfragen Anschussinhaber zu ermitteln, die sich zu den Tatzeitpunkten in der Nähe der Tatorte befunden haben. Ein…WeiterlesenFunkzellenabfragen immer häufiger im Einsatz








