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Ermittler dürfen Auskunft über PKW-Daten in Echtzeit einholen – hier: GPS-Daten

Dass Kraftfahrzeuge ein heiß begehrtes Ermittlungsobjekt sind, muss teilweise noch in das Bewusstsein gelangen. Die „fahrenden Computer“ mit Ihrer Vielzahl an Sensoren sind eine Goldgrube nicht nur für Ermittlungen nach Unfällen, sondern auch für laufende Überwachungen. Das OLG Frankfurt (3 Ws 369/21) konnte sich insoweit zum Anzapfen eines PKW-Dienstes durch Ermittler (hier: „Mercedes-me-connect“-Dienst) äußern, die…WeiterlesenErmittler dürfen Auskunft über PKW-Daten in Echtzeit einholen – hier: GPS-Daten

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Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen 2020

Zuletzt im Februar 2021 wurde in der Drucksache 19/26424 thematisiert, wie oft mobile Ermittlungsmaßnahmen durch Bundesbehörden zum Einsatz kamen. Dabei zeigt sich ein recht einhelliges Bild: WLAN-Catcher: Die Bundespolizei (BPOL) hat im Jahr 2020 keine WLAN-Catcher eingesetzt. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im fragegegenständlichen Zeitraum ebenfalls in keinem abgeschlossenen Gefahrenabwehrvorgang oder Ermittlungsverfahren einen WLAN-Catcher eingesetzt. Auch…WeiterlesenEinsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen 2020

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Google unterstützt Ermittler mit Datenauswertung der Google-Suche

Wie sich digitale Ermittlungen darstellen können zeigt ein US-Reporter, Robert Snell, auf Twitter auf: Hier hat Google eine „Inverssuche-Google“ betrieben in der Form, dass (auf Grund einer gerichtlichen Anordnung) zur Aufklärung einer Brandstiftung nutzerbezogene Daten gesucht wurden dahingehend, wer die betroffene Anschrift in zeitlichem Zusammenhang mit der Brandstiftung gesucht hatte: Die so ermittelte IP-Adresse (IPv6)…WeiterlesenGoogle unterstützt Ermittler mit Datenauswertung der Google-Suche

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BGH: Rechtsgrundlage für das Versenden „stiller SMS“

Stille SMS: Der Bundesgerichtshof (3 StR 400/17) konnte in einem Beschluss nunmehr klären, dass § 100i Abs. 1 Nr. 2 StPO eine geeignete Rechtsgrundlage für das Versenden sogenannter „stiller SMS“ durch Ermittlungsbehörden ist und somit die Nutzung „stiller SMS“ zulässig ist. Damit ist die Ermittlung von Standort-Daten durch „stille SMS“ durch Ermittlungsbehörden letztlich geklärt worden.WeiterlesenBGH: Rechtsgrundlage für das Versenden „stiller SMS“

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Bundestag verschärft Stra­fen für Wohnungs­einbruch­dieb­stahl

Der Wohnungseinbruchdiebstahl wird ein eigener Tatbestand im Strafgesetzbuch. Während bisher Einbrechern generell eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren droht, wird künftig der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung mit mindestens einem Jahr Haft bestraft werden. Ein minder schwerer Fall ist nicht mehr…WeiterlesenBundestag verschärft Stra­fen für Wohnungs­einbruch­dieb­stahl

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Funkzellenabfragen immer häufiger im Einsatz

Funkzellenabfragen werden gerne und häufig genutzt, um Ermittlungsansätze bei Straftaten zu erhalten. In aktuellen Beispielen, in denen ich verteidige, sehe ich das auch wieder: Bei einer Serie von Raubüberfällen in einem Stadtgebiet griff die Polizei darauf zurück, über Funkzellenabfragen Anschussinhaber zu ermitteln, die sich zu den Tatzeitpunkten in der Nähe der Tatorte befunden haben. Ein…WeiterlesenFunkzellenabfragen immer häufiger im Einsatz