Ein E-Mail-Provider kann verpflichtet werden, Verkehrsdaten zu erheben und diese an die Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen – auch wenn er bisher bewusst solche Daten nicht erhebt. Dieses Ergebnis steht seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Raum und es war vorhersehbar, dass die Staatsanwaltschaften dies forcieren werden. Inzwischen hat sich das LG München I…WeiterlesenTelekommunikationsüberwachung beim E-Mail Provider
Schlagwort: Telekommunikationsüberwachung
Unter Telekommunikationsüberwachung im Sinne der Strafprozessordnung (StPO) versteht man die gezielte Überwachung von Telekommunikationsmitteln wie Telefonen oder Internetverbindungen im Rahmen der Strafverfolgung. Entsprechende Maßnahmen müssen in der Regel durch einen Richter angeordnet werden und unterliegen bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen.
In Deutschland regeln vor allem das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10-Gesetz) die Voraussetzungen für eine Telekommunikationsüberwachung. Die Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) konkretisiert zudem die technischen und organisatorischen Anforderungen an die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung.
Bei einer Telekommunikationsüberwachung müssen die ermittelnden Behörden bestimmte Voraussetzungen beachten, um rechtskonform zu handeln. Ein Verstoß gegen formale Anforderungen, wie z.B. eine fehlerhafte Zustellung der Überwachungsanordnung, kann dazu führen, dass die gewonnenen Beweise später vor Gericht nicht verwertet werden dürfen. Man spricht dann von einem Beweisverwertungsverbot.
Wichtig ist jedoch zu betonen, dass nicht jeder formelle Fehler bei der Telekommunikationsüberwachung automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften vorliegt und dies zu einem Beweisverwertungsverbot führt, obliegt letztlich dem Gericht im Einzelfall.
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts im Bereich der §§176ff. StGB vorgelegt, mit dem dieser Teilbereich des Sexualstrafrechts modernisiert werden soll. Im Raum stehen erheblich angehobene Strafrahmen, sprachliche Modifikationen und auch erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Ein Anlass, auf den derzeitigen Entwurf zu blicken. Update: Im Oktober 2020 wurde die Entwurfsfassung der Bundesregierung veröffentlicht, heu…WeiterlesenGesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (2020)
Zufallsfund bei Durchsuchung: Bei einer Hausdurchsuchung oder sonstigen Ermittlungsmaßnahme können so genannte Zufallsfunde auftreten. Gemeint ist damit, dass die Behörden nach etwas bestimmten gesucht haben, aber etwas ganz anderes (auch noch) gefunden haben, was den Verdacht hinsichtlich ganz anderer Straftaten weckt. Ein solcher Zufallsfund existiert in der Strafprozessordnung als geregelter Fall und ist keineswegs selten.WeiterlesenZufallsfund – Der Zufallsfund bei der Durchsuchung
Das Bundesverfassungsgericht konnte sich zum Umfang der Überwachungspflicht im Rahmen von §100a StPO äussern und eine Quasi-Vorratsdatenspeicherung auf Zuruf etablieren. Dabei ging es um den Anbieter eines E-Mail-Dienstes, der Über das Internet zugänglich war. Der Anbieter bewarb seine Dienstleistung dabei, dass er sein internes Netz über ein sogenanntes NAT-Verfahren (Network Adress Translation), bei dem die…WeiterlesenBundesverfassungsgericht sieht Pflicht von Providern bei Telekommunikationsüberwachung IP-Adressen zu erheben
Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass der Anbieter eines E-Mail-Dienstes im Rahmen einer ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung verpflichtet ist, den Ermittlungsbehörden die Internetprotokolladressen (im Folgenden: IP-Adressen) der auf ihren Account zugreifenden Kunden auch dann zu übermitteln, wenn er seinen Dienst aus Datenschutzgründen so organisiert hat, dass er diese nicht protokolliert. Dies hat die 3. Kammer…WeiterlesenErfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von IP-Adressen
Der BGH (3 StR 400/17) hat einige strafprozessuale Ausführungen zur Überprüfung der Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen. Dabei zeigt sich in der Praxis gerne später die Frage, ob die Anordnung übereilt oder auf unsicherer Basis erfolgte und es gibt Streit dahingehend, ob die Ergebnisse überhaupt zu verwerten sind. Bekanntlich ist das deutsche Recht hier anders…WeiterlesenStPO: Überprüfung der Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen
Stille SMS: Der Bundesgerichtshof (3 StR 400/17) konnte in einem Beschluss nunmehr klären, dass § 100i Abs. 1 Nr. 2 StPO eine geeignete Rechtsgrundlage für das Versenden sogenannter „stiller SMS“ durch Ermittlungsbehörden ist und somit die Nutzung „stiller SMS“ zulässig ist. Damit ist die Ermittlung von Standort-Daten durch „stille SMS“ durch Ermittlungsbehörden letztlich geklärt worden.WeiterlesenBGH: Rechtsgrundlage für das Versenden „stiller SMS“
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1454/13) verdient Beachtung. Angesichts der Entscheidung, mit der festgestellt wurde, dass die praktizierte weite Auslegung des Begriffs „Telekommunikation“ entsprechend § 100a StPO keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet und die Überwachung des gesamten Internetverkehrs eines Beschuldigten durch Ermittlungsbehörden möglich ist, ist es umso überraschender, dass diese bis heute etwas „unterging“. Die…WeiterlesenBVerfG zum Schutz der Internetnutzung: Ermittlungsbehörden dürfen mitsurfen
Man ist ja manchmal Fassungslos, auf welche Ideen Staatsanwaltschaften so kommen und wozu sich der BGH äußern muss. In einem aktuellen Beschuss zum Thema Überwachung klärt der BGH (StB 7/15) wenig überraschend, dass man nicht als Staatsanwaltschaft originäre Ermittlungstätigkeit auf den Provider verlagern darf. Der Staatsanwaltschaft ging es um die Besucher einer bestimmten Internetseite. Um…WeiterlesenÜberwachung: Telekommunikationsüberwachung obliegt Behörde und darf nicht delegiert werden
Die Vorratsdatenspeicherung wurde am 16. Oktober 2015 vom Bundestag beschlossen, wobei auf Grund des doch sehr plötzlichen „Hau-Ruck-Durchwinkens“ in kurzer Zeit kein brauchbarer Zeitrahmen bestand, um in Ruhe im Vorhinein die geplante Vorratsdatenspeicherung inhaltlich aufzubereiten. Entsprechend hektisch ist die Berichterstattung nun im Nachhinein. Ich möchte das Thema langsam aufarbeiten und beginne mit der Darstellung der…WeiterlesenVorratsdatenspeicherung: Die Gesetzessystematik der Datenabfrage
Allgemeines zum Raub Der Raub gehört zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht und ist, je nach Form der Begehung, mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich schnell steigern können. Raub: Gesetzessystematik Es fängt im Grunddelikt mit dem Tatbestand des Raubes an: „Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr…WeiterlesenRechtsanwalt zum Raub – Die Strafverteidiger in Alsdorf
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 12. Oktober 2011( BVerfG, 2 BvR 236/08) entschieden, dass die Neuregelung bzw. Änderung einzelner Vorschriften der Strafprozessordnung durch Art. 1 und 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 mit dem Grundgesetz im Einklang steht.WeiterlesenNeuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verfassungsgemäß (§100a StPO)
Sowohl Heise als auch Golem berichten (unter Rückgriff auf den Spiegel), dass im Bundesland Bayern eine Trojaner-Software zum aushorchen von Rechnern Tatverdächtiger („Landestrojaner“) gleich mehrfach zum Einsatz kam. Nun wird in den Raum geworfen, dass es hierfür gar keine Rechtsgrundlage gibt (dazu auch der Beitrag bei Carsten Hoenig). Besonders scharf ist die Formulierung bei ijure:…WeiterlesenLandestrojaner ohne Rechtsgrundlage im Einsatz?