Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2771/18) hat sich zur Frage geäußert, wie damit umzugehen ist, wenn Ermittlungsbehörden Kenntnis von Zero-Day-Schwachstellen erhalten – und dies ggfs. für eigene Ermittlungsmaßnahmen nutzen wollen. In einem solchen Fall sind Sicherheitsbehörden zur Abwägung der gegenläufigen Belange und unter Umständen zur Meldung an den Hersteller verpflichtet. Diese Rechtsprechung wurde in einer weiteren…WeiterlesenAusnutzen von IT-Sicherheitslücken durch Behörden
Schlagwort: Telekommunikationsüberwachung
Unter Telekommunikationsüberwachung im Sinne der Strafprozessordnung (StPO) versteht man die gezielte Überwachung von Telekommunikationsmitteln wie Telefonen oder Internetverbindungen im Rahmen der Strafverfolgung. Entsprechende Maßnahmen müssen in der Regel durch einen Richter angeordnet werden und unterliegen bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen.
In Deutschland regeln vor allem das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10-Gesetz) die Voraussetzungen für eine Telekommunikationsüberwachung. Die Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) konkretisiert zudem die technischen und organisatorischen Anforderungen an die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung.
Bei einer Telekommunikationsüberwachung müssen die ermittelnden Behörden bestimmte Voraussetzungen beachten, um rechtskonform zu handeln. Ein Verstoß gegen formale Anforderungen, wie z.B. eine fehlerhafte Zustellung der Überwachungsanordnung, kann dazu führen, dass die gewonnenen Beweise später vor Gericht nicht verwertet werden dürfen. Man spricht dann von einem Beweisverwertungsverbot.
Wichtig ist jedoch zu betonen, dass nicht jeder formelle Fehler bei der Telekommunikationsüberwachung automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften vorliegt und dies zu einem Beweisverwertungsverbot führt, obliegt letztlich dem Gericht im Einzelfall.
In Cybercrime-Verfahren hat die digitale Kommunikation erhebliche Bedeutung für Ermittler – und so stellt sich immer wieder die Frage, wie sicher WhatsApp eigentlich ist. Oder ein anderer Messenger, mit dem man kommuniziert hat. Die Frage ist tatsächlich nicht so leicht zu beantworten. Update: Der Beitrag wurde um aktuelle Erkenntnisse erweitert.WeiterlesenKann die Polizei Whatsapp-Nachrichten lesen?
Wie oft greift der Staat auf Kommunikationsdaten zu? Es gibt eine Berichtspflicht, die durch das Bundesamt der Justiz aufbereitet wird. Hier ergeben sich Informationen dazu, wie sehr der Staat auf Telekommunikation und digitale Dienste zugreift, um Ermittlungen vorzunehmen.WeiterlesenEinsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen
Der Bundesgerichtshof sieht (weiterhin) kein Problem bei der Verwertung von Raumgesprächen, die durch eine TKÜ-Überwachung mit aufgezeichnet werden. Dabei kann man trefflich streiten, ob hier nicht eine verdeckte Überwachung von Wohnraum erfolgt, denn bei einer Telefonüberwachung wird nicht nur der Zeitraum des Telefon-Gesprächs durch die Aufzeichnung erfasst – der BGH möchte dieses Fass (sicherlich aus…WeiterlesenVerwertbarkeit von Hintergrund- oder Raumgesprächen bei Überwachung der Telekommunikation
Der Betroffene verdeckter Ermittlungsmaßnahmen ist regelmäßig über deren Durchführung zu benachrichtigen (§101 Abs.4 StPO). Die Benachrichtigung erfolgt aber erst, “sobald dies ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks” möglich ist. Der Bundesgerichtshof konnte sich nun in einer sehr ausführlichen Entscheidung dazu äußern, wann eine solche Gefährdung nicht mehr anzunehmen ist. Es verbleibt viel Spielraum für die Ermittlungsbehörden – wobei…WeiterlesenBenachrichtigung über bei verdeckte Ermittlungsmaßnahmen
Im Folgenden finden Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Weitere Links: Das Urteil ist inzwischen schon online Erste Anmerkungen zum Urteil Hier nun die äusserst umfangreiche Pressemitteilung:WeiterlesenBVerfG: Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß #vds
Beweisverwertungsverbot bei Encrochat: Das Landgericht Berlin ((525 KLs) 254 Js 592/20 (10/21)) hat sich sämtlichen OLG entgegengestellt und entschieden, dass die Erhebung von Daten bei EncroChat-Nutzern unter Missachtung individualschützender Rechtshilfevorschriften stattgefunden hat – jedenfalls so weit dies auf deutschem Staatsgebiet erfolgt ist. Des Weiteren wurde, so das LG Berlin, ohne den erforderlichen konkreten Tatverdacht durch…WeiterlesenLG Berlin: Beweisverwertungsverbot bei Encrochat
Das OLG Stuttgart, 2 Ws 75/21, hat klarstellend entschieden, dass die in § 100b StPO vorgesehene Online-Durchsuchung keine Ermächtigungsgrundlage darstellt, um einen IT-Servicedienstleister allein zur Herausgabe von auf seinem Server gespeicherten Daten eines Dritten und zur Verschwiegenheit hierüber zu verpflichten.WeiterlesenPflichten des IT-Dienstleisters bei Online-Durchsuchung (§100b StPO)
Auch das LG Flensburg (V Qs 26/21) konnte sich zur Beweisverwertung bei Encrochat äußern, hat dabei nichts Neues zu bieten, geht aber nochmal auf den Aspekt der Fehler auf Seiten der ausländischen Ermittler ein, um dann klarzustellen, dass jegliche Kritik an der Stelle nicht weiterhilft: Ein Verwertungsverbot der erlangten Daten ergibt sich auch nicht daraus,…WeiterlesenLG Flensburg zur Beweisverwertung bei Encrochat
Inzwischen konnte sich mit dem OLG Schleswig (2 Ws 47/21) ein weiteres Oberlandesgericht zur Frage der Verwertbarkeit der Daten in Encrochat-Prozessen äussern – auch hier bleibt man im Ergebnis bei der bekannten Linie: Es gibt kein Beweisverwertungsverbot.WeiterlesenOLG Schleswig: Kein Verwertungsverbot bei Encrochat
Der Bundesgerichtshof (5 StR 229/19) konnte nunmehr, Ende 2020, klarstellen, dass entsprechend § 100a Abs. 1 Satz 1 StPO der Zugriff auf beim Provider zwischen- oder endgespeicherte („ruhende“) E-Mails gestattet ist. Der Bundesgerichtshof ergänzt damit seine bestehende Rechtsprechung zur Beschlagnahme von Mails um den wesentlichen und bisher offenen Aspekt der heimlichen Beschlagnahme von Mails die…WeiterlesenÜberwachung von E-Mails beim Mail-Provider
Ein E-Mail-Provider kann verpflichtet werden, Verkehrsdaten zu erheben und diese an die Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen – auch wenn er bisher bewusst solche Daten nicht erhebt. Dieses Ergebnis steht seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Raum und es war vorhersehbar, dass die Staatsanwaltschaften dies forcieren werden. Inzwischen hat sich das LG München I…WeiterlesenTelekommunikationsüberwachung beim E-Mail Provider
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts im Bereich der §§176ff. StGB vorgelegt, mit dem dieser Teilbereich des Sexualstrafrechts modernisiert werden soll. Im Raum stehen erheblich angehobene Strafrahmen, sprachliche Modifikationen und auch erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Ein Anlass, auf den derzeitigen Entwurf zu blicken. Update: Im Oktober 2020 wurde die Entwurfsfassung der Bundesregierung veröffentlicht, heu…WeiterlesenGesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (2020)
Zufallsfund bei Durchsuchung: Bei einer Hausdurchsuchung oder sonstigen Ermittlungsmaßnahme können so genannte Zufallsfunde auftreten. Gemeint ist damit, dass die Behörden nach etwas bestimmten gesucht haben, aber etwas ganz anderes (auch noch) gefunden haben, was den Verdacht hinsichtlich ganz anderer Straftaten weckt. Ein solcher Zufallsfund existiert in der Strafprozessordnung als geregelter Fall und ist keineswegs selten.WeiterlesenZufallsfund – Der Zufallsfund bei der Durchsuchung
Das Bundesverfassungsgericht konnte sich zum Umfang der Überwachungspflicht im Rahmen von §100a StPO äussern und eine Quasi-Vorratsdatenspeicherung auf Zuruf etablieren. Dabei ging es um den Anbieter eines E-Mail-Dienstes, der Über das Internet zugänglich war. Der Anbieter bewarb seine Dienstleistung dabei, dass er sein internes Netz über ein sogenanntes NAT-Verfahren (Network Adress Translation), bei dem die…WeiterlesenBundesverfassungsgericht sieht Pflicht von Providern bei Telekommunikationsüberwachung IP-Adressen zu erheben