Es ist keine Seltenheit, dass Urheberrecht und Strafrecht gerne einmal genutzt werden, um unliebsame Meinungen zu unterbinden. Ein Paradebeispiel findet sich beim Landgericht Dortmund (34 Qs 79/14), wo man beides ins Feld führt, um ein unliebsames Wahlplakat zu unterbinden.WeiterlesenUrheberrecht und Strafrecht vs. Wahlkampf: Wahlplakat darf fremde Inhalte aufgreifen
Schlagwort: Beleidigung
Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB begeht, wer einen anderen rechtswidrig in seiner Ehre verletzt, indem er ihm vorsätzlich durch eine Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung seinen sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert ganz oder teilweise abspricht, ihm also unter einem dieser drei Gesichtspunkte Minderwertigkeit oder Unzulänglichkeit bescheinigt. Im strafrechtlichen Sinne ist eine Beleidigung also eine Äußerung, durch die jemand in seiner Ehre verletzt wird. Eine Beleidigung kann sowohl durch Worte als auch durch Gesten oder Verhaltensweisen erfolgen. Es muss sich jedoch um eine herabsetzende Äußerung oder Handlung handeln, die geeignet ist, das Ansehen oder die Würde des Betroffenen zu beeinträchtigen.
Im Gegensatz zu Verleumdung und übler Nachrede ist bei der Beleidigung keine unwahre Tatsachenbehauptung erforderlich. Bei der Verleumdung wird eine unwahre Tatsachenbehauptung über jemanden verbreitet, während bei der üblen Nachrede eine wahre Tatsachenbehauptung über jemanden in ehrverletzender Weise verbreitet wird.
Beleidigung kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Strafbarkeit hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere der Beleidigung, dem Vorleben des Täters und dem Verhalten des Opfers. In vielen Fällen können Beleidigungsvorwürfe jedoch durch eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien beigelegt werden.
Rechtsanwalt für Beleidigung und Verleumdung: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, Profi im Strafrecht & Persönlichkeitsrecht, hilft bei Verteidigung gegen den Vorwurf der Beleidigung und Verleumdung.
Die Beleidigung des Vermieters durch den Mieter mit Sie promovierter Arsch kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.WeiterlesenMietrecht: Kündigung wegen Beleidigung des Vermieters
Endlich hat das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1036/14) die Gelegenheit bekommen und sie ergriffen, um der ausufernden deutschen Rechtsprechung zur Beleidigung einen Dämpfer zu geben. Es geht um die „Beleidigung“ durch allgemeine Aussagen, gefasst in Aufschriften oder Sticker, die sich an eine ungeliebte Gruppe wendet – etwa wenn jemand einen vermeintlich beleidigenden Aufzug an sich trägt.…WeiterlesenKollektivbeleidigung: BVerfG mit deutlichen Worten zu Beleidigung durch allgemeine Aussagen
Der Angeklagte hatte im Oktober 2010 anlässlich einer Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadions gemeinsam mit weiteren Personen ein im gesamten Stadion sichtbares großflächiges Banner mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ – eine Abkürzung für die Worte „all cops are bastards“ – hochgehalten, um den im Stadionbereich anwesenden Polizeibeamten seine…WeiterlesenTransparents mit der Aufschrift „A.C.A.B.“: Strafbare Beleidigung
Das Amtsgericht München (411 C 8027/13) hat festgestellt, dass bei Beleidigung des Vermieters durch den Mieter dem Vermieter ein ausserordentliches Kündigungsrecht zustehen kann. Jedenfalls wenn geäußert wird „Sie sind ein Schwein“ und keine erhebliche Provokation durch den Vermieter vorausgegangen ist, stellt dies eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter dar. Auch weitere Entscheidungen bestätigen, dass besonders…WeiterlesenMietrecht: Beleidigung, Bedrohung oder Strafanzeige gegen Vermieter berechtigen zur fristlosen Kündigung
Als Strafverteidiger muss ich mich am Rande durchaus häufig mit der Problematik der „erkennungsdienstlichen Behandlung“ auseinandersetzen. Es ist dabei durchaus als üblich zu bezeichnen, dass bereits bei Ersttätern und Bagatelltaten wie Beleidigung solche erkennungsdienstlichen Behandlungen angeordnet werden. Die insgesamt 3 Ermächtigungstatbestände die es hier gibt und die zudem recht konturlos sind, ermöglichen den Behörden an…WeiterlesenFacebook-Account gehackt: Erkennungsdienstliche Behandlung angezeigt?
Das Verwaltungsgericht Aachen (Aktenzeichen 1 L 251/13) hatte sich mit einem Lehrer zu beschäftigen, der zu seiner 16-Jährigen Schülerin über soziale Netzwerke Kontakt hielt und sie zuletzt darüber auch mit sexuellen Aufforderungen angeschrieben hat. Das Gericht hat im einstweiligen Recthsschutz entschieden, dass die Bezirksregierung Köln deb Betroffenen Lehrer die weitere Diensttätigkeit rechtmäßig untersagt hat: Bereits…WeiterlesenVG Aachen: Unterrichtsverbot für Lehrer nach sexuellen Anzüglichkeiten zu Schülerin über soziales Netzwerk
Inzwischen zeigt sich zunehmend, dass das was man auf Facebook tut nicht nur (relativ) öffentlich ist, sondern darüber hinaus auch noch schnell für Streit sorgt – auch vor Gericht. Dabei sind es recht überschaubare Tretminen, die man derzeit vermeiden sollte, und auch kann. Eine sehr kurze Übersicht.WeiterlesenAbmahnungen auf Facebook wegen Pinnwand Postings: Was geht jedenfalls nicht?
Ein Fahrlehrer, der Fahrschülerinnen verbal und körperlich sexuell belästigt, begeht eine gröbliche Verletzung seiner Berufspflichten, die zum Widerruf der Fahrlehrererlaubnis berechtigt. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 03. Mai 2012 entschieden und die Klage eines Fahrlehrers (Kläger) gegen den von der Landeshauptstadt Stuttgart verfügten Widerruf seiner Fahrlehrererlaubnis abgewiesen.WeiterlesenEntzug der Fahrlehrererlaubnis wegen sexueller Übergriffe auf Fahrschülerinnen
Social Media ist weiterhin ein Brandthema in Schulen, der hiesige Alltag zeigt dabei, dass manche Schule mitunter hilflos, ja sogar vollkommen falsch handelt. Dazu soll im Folgenden an Hand eines Beispiels ein kleiner Einstieg gegeben werden. Ein typischer Sachverhalt aus dem Leben soll als Beispiel dienen: Schüler wurden von einer Unterrichtsstunde ausgeschlossen, weil ihre Eltern…WeiterlesenSoziale Netze & Datenschutz in Schulen
Die Sache „kocht“ seit kurzem: Eine Sportlerin erhält eine abstossende Mail, in der ein Fan mit seinem Geschlechtsteil beeindrucken möchte. Ihre Reaktion: Sie stellt den Wortlaut der Mail auf Facebook und den Schreiber bloß, indem sie seinen Namen und Wohnort im gleichen Posting nennt. Die reflexartige Frage: Darf die das?WeiterlesenKurz: Bloßstellung bei Facebook nach belästigender Mail? (Update)
Google hat seine Datenschutzerklärung seit dem 01.03.2012 geändert. Registrierte Nutzer mussten dieser Erklärung zwingend zustimmen. Im Folgenden eine Analyse der Datenschutzerklärung von Google, was beispielhaft auch anderen Datenschutzerklärungen eine Hilfestellung sein soll. Der Artikel ist auf dem Stand der zum 01.03.2013 gefassten Datenschutzerklärung von Google. Update: Das Landgericht Berlin (15 O 402/12) erkannte inzwischen, dass einige…WeiterlesenDatenschutzerklärung von Google in Teilen rechtswidrig
Und wieder ein Twitter-Streit: Eine Nutzerin hat eine (öffentliche) Liste „Nervige Spammer“ angelegtund dort diverse Accounts gelistet. Nun schreibt sie, dass ihr von einem Betroffenen mit einem Rechtsanwalt „gedroht“ wird, sollte er nicht von der Liste verschwinden. Das Problem war vorhersehbar – und es wundert, dass es bisher noch keine bekannte Eskalation gab.WeiterlesenTwitter-Streit wegen Führung auf Twitter-Liste?
Das Handeln von Schülern auf sozialen Netzwerken kann empfindliche Konsequenzen haben – bis hin zum Schulverweis. Eine vielfach unterschätzte Konsequenz!WeiterlesenFacebook-Postings und ihre Folgen: Schulverweis und Strafverfahren
Der VGH Baden-Württemberg (9 S 1056/11) hat in einem aktuellen Beschluss festgehalten, dass ausserschulisches Verhalten durchaus zu schulinternen Maßnahmen (hier: Unterrichtsausschluss) führen kann. Konkret ging es um die Beleidigung eines Mitschülers in einem Internetforum. Voraussetzung ist aber (immer), dass das Verhalten sich störend in den schulischen Betrieb hinein auswirkt. Das ist im Kern bekannter Stoff:…WeiterlesenSchulrecht: Unterrichtsausschluss bei Internetbeleidigung?