Verteidigungsmöglichkeit „Betrunken am Rechner“?

Es war für mich nur eine Frage der Zeit, nun wird erstmals in der Presse bekannt, dass eine Verteidigung darauf aufgebaut wird: Jemand möchte sich vor Gericht gegen den Vorwurf der damit zur Wehr setzen, dass er darstellt, betrunken am Rechner gesessen zu haben. Da im Strafrecht der Beweis der Schuld zu erbringen ist, ist dieses Vorbringen für die Staatsanwaltschaft ein Beweisproblem, wobei man sich mit den Sachverständigen wohl darüber unterhalten wird, wie geübt ein Trinker sein muss, damit er bei bestimmten Promillewerten überhaupt noch die Tasten trifft, geschweige den fehlerfrei schreibt (sofern dies im Tatgeschehen vorkommt). Ich halte die Entwicklung im Auge und berichte, sobald das Urteil bekannt wird.

Hinweis: Wer den Artikel aufmerksam liest, dem sollte auffallen, dass eine Beleidigung im Internet ganz schnell zu einer führen kann. Neu ist das nicht, für Betroffene aber immer wieder überraschend.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.