Rechtsanwalt zum Raub – Die Strafverteidiger in Alsdorf

Allgemeines zum Raub

Der gehört zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht und ist, je nach Form der Begehung, mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich schnell steigern können.

Raub: Gesetzessystematik

Es fängt im Grunddelikt mit dem Tatbestand des Raubes an: „Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt (…)“, den erwartet eine von einem Jahr mindestens. Wenn man dann eine auch nur bei sich führt, ist es bereits ein schwerer Raub mit einer Mindeststrafe von 3 Jahren, sollte jemand tatsächlich verletzt werden, werden gleich 5 Jahre mindestens daraus.

  • § 249 – Raub
  • § 250 – Schwerer Raub
  • § 251 – Raub mit Todesfolge
  • § 252 – Räuberischer

Strafen bei einem Raub

Die oben genannten Mindestfreiheitsstrafen sind zu berücksichtigen, bei typischen Abläufen, wo etwa spontan ein Küchenmesser hinzugezogen wurde, ist man damit schnell bei einem Minimum von 3 Jahren. Allerdings bietet sich die Option des „minder schweren Falls“ nach §250 Abs.3 StGB, mit dem bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen zumindest an der noch gearbeitet werden kann. Speziell bei sehr unglücklichen, spontanen Verläufen, wenn keine massive Vorbelastung vorhanden ist, kann hier im Einzelfall noch eine zu Diskussion stehen.

Pflichtverteidigung bei Raub?

Der Raub ist ein Verbrechen, spätestens wenn jemand verletzt wurde ist die Mindeststrafe so hoch, dass schnell die droht. Insgesamt geht es um ein Delikt, dass grundsätzlich beim Landgericht angeklagt wird, somit steht in jedem Fall eine Pflichtverteidigung zu (§140 Abs.1 Nr.1 StPO).

Strafverteidigung beim Raub-Vorwurf

Ich habe zahlreiche Fälle des Raubes vor dem Landgericht verteidigt, nicht selten ist es dabei so, dass es sich um Situationen handelt, die sich spontan und ohne vorherige Planung zu einem Raub entwickeln. Allerdings ist genau dies auch der Grund, warum der Gesetzgeber so hohe Strafen vorgesehen hat: Weil nämlich die Spontaneität bedeutet, dass schnell und gerade ungeplant Menschen Schaden nehmen können bis hin zum Tod.

Gleichwohl lässt sich, selbst bei klarer Beweislage, noch viel erarbeiten – durch geschickte und durchdachte Verteidigung kann man zielgerichtet auf den minder schweren Fall hinarbeiten und somit das Strafmaß entsprechend reduzieren. Hinzu kommt, dass regelmäßig die Beweismittel gar nicht so belastbar sind, wie die Staatsanwaltschaft glaubt – das geraubte Gut etwa muss nicht von dem geraubt sein, bei dem es zuletzt gefunden wurde. Und die häufig herangezogene wird gerne zu Lasten des Angeklagten gefiltert dargestellt, wobei die Daten mitunter rechtsfehlerhaft erhoben wurden.

Beiträge bei uns zum Raub

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.