Ein Rechtsanwalt hatte ein Problem: Seine Telefonleitung war „unterbrochen“, er konnte weder anrufen/angerufen werden, noch Faxe versenden/empfangen. Die Telefongesellschaft konnte (oder wollte) nicht abhelfen, letztlich wurde eine „Notschaltung“ gelegt und der Rechtsanwalt verlangte später Schadensersatz. Das OLG Köln (1 W 8/10 ) meint: Zu Recht. Und bietet interessante Einblicke.WeiterlesenKein Telefon beim Rechtsanwalt: Schadensersatz
Schlagwort: Telekommunikationsrecht
Das Fernmelderecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Telekommunikationsnetzen und -diensten. Es umfasst zahlreiche Bereiche wie den Zugang zu Netzen und Diensten, die Regulierung von Telekommunikationsunternehmen, die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit sowie die Frequenzvergabe.
Ein Fachanwalt für IT-Recht kann Telekommunikationsunternehmen in allen Bereichen des Telekommunikationsrechts beraten und unterstützen. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen, die Einholung der erforderlichen Genehmigungen und die Gestaltung der vertraglichen Beziehungen zu anderen Unternehmen. Im Bereich des Datenschutz- und Datensicherheitsrechts kann ein Fachanwalt für IT-Recht Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten zu erfüllen und entsprechende Konzepte und Prozesse zu implementieren. Auch in Fragen der Frequenzvergabe und des Zugangs zu Netzen und Diensten kann ein IT-Rechtler Unternehmen beraten und bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.
Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner kommentiert Teile des TKG im Rahmen des BeckOK-StPO; keine Tätigkeit für verbraucher in diesem Bereich!
Das BVerfG (2 BvR 2500/09) hat sich mit diversen strafrechtlichen Detail-Fragen auseinander gesetzt. Im Fokus stand dabei die Frage der Verwertung von Erkenntnissen in einem Strafverfahren, die aus einer präventiv-polizeilichen Überwachung stammen. Das soll hier aber nicht der Schwerpunkt sein – zumal sich wenig neues ergibt, grundsätzlich bleibt es am Ende dabei, dass eine Verwertung…WeiterlesenBundesverfassungsgericht zur Strafbarkeit wegen Betruges
Das OLG Hamm (4 U 177/09) hatte sich noch einmal mit der Frage zu beschäftigen, wann jemand – der bei eBay nur als Privataccount registriert ist – dennoch als gewerblicher Verkäufer zu behandeln ist. Herangezogen werden üblicherweise die Gesamtumstände, wobei das OLG Hamm hier auch einen vorhandenen Eintrag in den „Gelben Seiten“ heranzieht, demzufolge der…WeiterlesenOLG Hamm: Wann ist der Händler beim eBay-Verkauf als Privatperson tätig?
Wenn der Zoll vor der Türe steht und der Vorwurf eines Verstosses gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Raum steht ist der Schock gross – umso Wichtiger, ruhig zu bleiben und die Situation nicht noch zu verschlimmern.WeiterlesenUnerlaubte Arbeitnehmerüberlassung: Hausdurchsuchung wegen Verstoss gegen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weder dazu verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, noch muss er für den Betriebsrat einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einrichten.WeiterlesenArbeitsrecht: Zugang zum Internet und Telefonanschluss für den Betriebsrat
Immer wieder ist die Ausstattung des Betriebsrats Gegenstand von Streitigkeiten. Grundsätzlich gilt: Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Büropersonal sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen (BAG, 7 ABR 80/08).WeiterlesenArbeitsrecht: Zur Ausstattung des Betriebsrats mit Möbeln, Computer und Internetzugang
Das OLG Hamm (I-17 U 203/09) hat festgestellt: Eine Laufzeit von 24 Monaten bei einem Mobilfunkvertrag begegnet keinen generellen Bedenken Dass sich der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert, sofern nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird, ist ebenfalls nicht problematisch Im Kern ging es um die Frage, ob derartige Laufzeiten nicht rechtswidrig sind,…WeiterlesenOLG Hamm zur Laufzeit & automatischen Verlängerung von Mobilfunkverträgen
Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons i.S. von § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) beurteilt sich allein danach, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht. Unter Benutzung i.S. des § 23 Abs. 1a StVO ist somit jegliche Nutzung eines Mobiltelefons zu verstehen (OLG Hamm, 2 Ss OWI 177/05)WeiterlesenWas bedeutet „Benutzen“ eines Handys am Steuer?
Um „Nutzung“ eines Autotelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO handelt es sich, wenn der Fahrer während der Fahrt den Telefonhörer seines Autotelefons aufnimmt und die Telefonkarte hin und her schiebt, um das Autotelefon funktionsfähig zu machen.WeiterlesenOrdnungswidrigkeit: Nutzung der Freisprechanlage eines Autotelefons
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur weitgehend bestätigt, in der diese Behörde der Deutschen Telekom AG Verpflichtungen in Bezug auf Anschlüsse und Verbindungen im Festnetzbereich auferlegt hat. Die Bundesnetzagentur hat in der angefochtenen Verfügung festgestellt, dass die Deutsche Telekom auf dem Markt für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten…WeiterlesenTelefon-Festnetz: Klage der Telekom weitgehend abgewiesen
Benutzung des Mobiltelefons als Diktiergerät: Die „Benutzung eines Mobiltelefons“ i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO liegt nicht nur vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet wird, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Verwendung, insbesondere auch beim Gebrauch als Diktiergerät.WeiterlesenHandyverbot und Nutzung als Diktiergerät
Das deutsche Patent- und Markenamt warnt seit einiger Zeit vor Nepp mancher Unternehmen (Warnung hier, früherer Bericht dazu von mir hier). Ende letzten Jahres nun stritt sich ein Anbieter vor dem Amtsgericht Bonn (116 C 84/09) – und unterlag. Das Amtsgericht Bonn hat den auf Grund einer „Eintragungsofferte Markenverzeichnis“ vermeintlich geschlossenen Vertrag kurzerhand als Sittenwidrig…WeiterlesenAG Bonn: Markennepp lohnt sich nicht
Nach der Straßenverkehrsordnung riskiert ein Autofahrer ein Bußgeld, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon ohne Freisprechanlage „benutzt“. Wie das „Benutzen“ aussieht, ist dabei unerheblich. So lange das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird, sei es als Telefon, als Organisator oder auch als Internetzugang, ist darin eine bußgeldpflichtige Benutzung zu sehen.WeiterlesenHandy: Bußgeld ist bei jeder „Benutzung“ durch den Autofahrer möglich
Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 25. Juni 2008 eine Entscheidung zum Verbot von Anrufwerbung getroffen. Die Antragstellerin – ein Telekommunikationsunternehmen – stellt Firmen, die kostenpflichtige Mehrwertdienste anbieten, Weiterleitungsdienste zur Verfügung. Mit Telefoncomputern rief das Unternehmen bei Telefonanschlussinhabern an und teilte ihnen über eine automatische Ansage mit, sie hätten einen Preis gewonnen.…Weiterlesen„Tastendruckmodell“ bei Telefonwerbung bleibt weiterhin verboten
Der Auskunftsanspruch des individuell berechtigten Anspruchsinhabers nach § 13a Satz 1 UKlaG gegen den Diensteerbringer scheidet nach § 13a Satz 2 UKlaG nicht schon dann aus, wenn ein entsprechender Auskunftsanspruch von einem Verband nach § 13 UKlaG oder § 8 Abs. 5 Satz 1 UWG geltend gemacht werden könnte.WeiterlesenWerbe-SMS: Auskunftsanspruch