Die Strafzumessung bei strafbarer Schwarzarbeit muss mitunter differenziert betrachtet werden: So darf zwar ein Landgericht – ohne dass darin ein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot nach § 46 Abs. 3 StGB läge – berücksichtigen, wenn ein Angeklagter aufgrund von Tathandlungen den Einzugsstellen nicht nur Arbeitnehmerbeiträge (§ 266a Abs. 1 StGB), sondern auch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (§ 266a Abs. 2…WeiterlesenStrafzumessung bei Schwarzarbeit
Schlagwort: strafzumessung
Die Strafzumessung ist der Teil des Strafverfahrens, in dem das Gericht über die Höhe der Strafe für den Angeklagten entscheidet. Dabei berücksichtigt das Gericht verschiedene Faktoren wie die Schwere der Tat, das Vorleben des Angeklagten, seine Schuld und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Die Strafzumessung soll eine gerechte und angemessene Sanktion für die begangene Straftat gewährleisten. Das Gericht hat bei der Strafzumessung einen Ermessensspielraum. Das Gericht kann bei der Strafzumessung auch mildere Sanktionen, wie z.B. eine Geldstrafe, anordnen.
Die Strafzumessung bei Bildung einer Gesamtstrafe hat entsprechend § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB durch Erhöhung der höchsten Einzelstrafe zu erfolgen und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren, sondern an den “gesamtstrafenspezifischen Kriterien”. In den Fällen, in denen die Einsatzstrafe nicht unerheblich erhöht wird und die Gesamtstrafe…WeiterlesenStrafzumessung bei Gesamtstrafenbildung
Dass ein möglicher Bewährungswiderruf als Folge eines bewussten Bewährungsbruchs durch den Täter regelmäßig nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen strafmildernd zu berücksichtigen ist, hat der 2. Senat (2 StR 294/20) klargestellt. Dabei möchte dieser Senat differenzieren, so liegt ein in diesem Sinne bewusster Bewährungsbruch insbesondere vor beieinem unter Bewährung stehenden Täter, der die Ausführung der neuen…WeiterlesenMöglicher Bewährungswiderruf in der Strafzumessung
Der Bundesgerichtshof (6 StR 461/21) hat zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (“NpSG”) hervorgehoben, dass trotz einer fehlenden „Vertatbestandlichung“ der nicht geringen Menge in § 4 NpSG dem Maß einer etwaigen Grenzwertüberschreitung des jeweiligen psychoaktiven Stoffs für die Strafzumessung – wie im Betäubungsmittelgesetz – auch im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz überragende Bedeutung zukommt. Dazu bei uns: Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (“NpSG”)WeiterlesenStrafzumessung bei Verstoss gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (“NpSG”)
Ausländerrechtliche Folgen einer Verurteilung sind mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine bestimmenden Strafmilderungsgründe (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO). Dies war bereits zur früheren ausländerrechtlichen Rechtslage auch für die damals vorgesehene zwingende Ausweisung anerkannt und gilt nunmehr vor dem Hintergrund der seit 17. März 2016 geltenden Regelung des § 53 Abs. 1 und…WeiterlesenAusländerrechtliche Folgen in der Strafzumessung
Kinderpornografie (§184b StGB): Wenn plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Türe steht, ist die Panik regelmäßig groß. Dabei gehören Durchsuchungen wegen des Verdachts eines verbotenen Umgangs mit Kinderpornografie inzwischen zum Alltag der Ermittler. Bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Kinderpornografie. Aufgrund der exorbitant hohen Strafen, die im Raum stehen, sollte auf keinen…WeiterlesenKinderpornografie
Strafzumessung in der Revision
Eine Revision wegen eines Fehlers in der Strafzumessung zu führen ist anspruchsvoll, denn die Strafzumessung ist originäre Sache des Tatgerichts. Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle durch das Revisionsgericht ist in der Rechtsprechung des BGH ausgeschlossen: Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn ein Rechtsfehler vorliegt, namentlich das Tatgericht von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Zumessungserwägungen…WeiterlesenStrafzumessung in der Revision
Auch der 6. Senat (6 StR 619/21) betont, dass eine nur unbedeutende Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge keinen Strafmilderungsgrund darstellt (grundlegend hierzu BGH, 2 StR 39/16, Rechtsprechung aufgegeben in 2 StR 294/16).WeiterlesenUnbedeutende Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge
Es ist ein Strafmilderungsgrund, wenn Betäubungsmittel, die zum Handeltreiben bestimmt waren, aufgrund einer rechtzeitigen Sicherung durch die Behörden gar nicht erst in den Handel gelangen konnten. Andersherum geht es aber nicht: Die strafschärfende Berücksichtigung des Umstandes, dass „die Betäubungsmittel sämtlich in den Handel gelangten“, in den Fällen des vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist rechtsfehlerhaft, weil…WeiterlesenBTM-Strafrecht: Keine Strafschärfung wenn Drogen in Handel gelangen
Strafzumessung & Einziehung: Grundsätzlich gilt, dass die Einziehung eines hochwertigen Gegenstandes einen Strafmilderungsgrund darstellt, soweit sie denn auch Strafcharakter hat. Aus spezial- wie generalpräventiven Gründen soll dem Täter in diesem Fall durch Entziehung seines Eigentums das Verwerfliche seiner Tat nochmals nachdrücklich vor Augen geführt werden. Es muss also bei der Strafzumessung grundsätzlich Berücksichtigung finden. Insoweit…WeiterlesenStrafzumessung & Einziehung: Strafmilderung wegen Einziehung
Rechtsstaatswidrige Tatprovokation: der 1. Strafsenat (1 StR 197/21) hat über die Revisionen von zwei Angeklagten entschieden, die vom Landgericht Freiburg unter anderem wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen verurteilt worden sind. Dabei konnte sich der BGH nochmals umfassend zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation äußern, wobei die Rechtsprechung hier stark vom EGMR geprägt ist.WeiterlesenRechtsstaatswidrige Tatprovokation: BGH zum Agent Provocateur
In der neueren steuerstrafrechtlichen BGH-Rechtsprechung des BGH wird das Zusammenspiel zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung als eine regelmäßig in Form der Gesetzeskonkurrenz als mitbestrafte Vortat eingestuft. Eine solche mitbestrafte Vortat liegt vor, wenn im Verlauf eines deliktischen Geschehens verschiedene Angriffsobjekte beeinträchtigt werden, die konkrete Sachverhaltsgestaltung aber ergibt, dass das Schwergewicht des Unrechts bei der Nachtat liegt…WeiterlesenSteuerstrafrecht: Verhältnis von Umsatzsteuervoranmeldung zu Umsatzsteuerjahreserklärung
Wenn sich ein Gericht mit der Schuldfähigkeit bei psychischen Erkrankungen beschäftigt, etwa bei einer Unterbringung nach §63 StGB, spielen bipolare Störungen oft eine Rolle. Der BGH konnte dabei nochmals betonen, dass bei bipolaren Störungen eine große Bandbreite von Ausprägungen und Schweregraden besteht, , weswegen die Diagnose der Erkrankung allein für die Frage der Schuldfähigkeit nicht…WeiterlesenSchuldfähigkeit bei bipolaren Störungen
Bei einem eventuellen Bewährungswiderruf ist (natürlich) von herausragender Bedeutung, ob die neue Tat während laufender Bewährungszeit begangen wurde, ebenso ist dies in der Strafzumessung von Bedeutung – das aber ist nicht so leicht festzustellen, wie OLG und BGH-Entscheidungen immer wieder aufzeigen, denn es kommt auf die genauen Umstände an: Zwar ist die strafschärfende Erwägung der…WeiterlesenStrafzumessung: Tat während laufender Bewährungszeit
Steuerungsfähigkeit
Bei der Steuerungsfähigkeit geht es um die Fähigkeit, entsprechendder Unrechtseinsicht zu handeln, also um Hemmungsvermögen, Willenssteuerung und Entscheidungssteuerung, nicht aber um exekutive Handlungskontrolle.WeiterlesenSteuerungsfähigkeit