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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Feststellungen zu den Stoffen, die unter das NpSG fallen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 30. April 2024 (6 StR 606/23) das Urteil des Landgerichts Stralsund teilweise aufgehoben. Der Angeklagte war unter anderem wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) verurteilt worden. Diese Entscheidung beleuchtet insbesondere die Anwendung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) und die Anforderungen an die Feststellungen zu den Stoffen, die…WeiterlesenFeststellungen zu den Stoffen, die unter das NpSG fallen

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

HHC soll verboten werden

Der Gesetzgeber wird hinsichtlich HHC aktiv und möchte dieses über das NPSG (endgültig) verbieten – bisher ist der Umgang mit HHC kritisch zu sehen, aber nicht endgültig strafrechtlich geklärt. Update: Am 14.06.24 wird der Bundesrat die Änderung voraussichtlich durchwinken, danach wird HHC als psychoaktiver Stoff verboten sein! Nunmehr soll mit der „Fünften Verordnung zur Änderung…WeiterlesenHHC soll verboten werden

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Hexahydrocannabinol (HHC)

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD, auch EMCDDA) hat sich mit einer relativ neuen Substanz aus dem „Hanfkomplex“ befasst: Es handelt sich um Hexahydrocannabinol (HHC), das aus Cannabidiol (CBD) synthetisiert wird, das bekanntlich aus Cannabispflanzen (Hanf) mit niedrigem THC-Gehalt gewonnen wird. Nach Angaben der EU-Drogenbehörde ist es das erste halbsynthetische Cannabinoid, über das…WeiterlesenHexahydrocannabinol (HHC)

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Nicht geringe Menge neuer psychoaktiven Stoffe X-Fluormetamfetamin

Der Bundesgerichtshof (3 StR 372/21) hat die nicht geringe Menge folgender „neuer psychoaktiven Stoffe“ bestimmt: Hierzu wird ausgeführt: Auf der Grundlage der überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Dr. D. ist bei den Stoffen 2-FMA und 4-FMA eine Vergleichbarkeit in der Wirkung mit Amfetamin gegeben, für das der Grenzwert der nicht geringen Menge mit 10 g Amphetamin-Base…WeiterlesenNicht geringe Menge neuer psychoaktiven Stoffe X-Fluormetamfetamin

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Strafzumessung bei Verstoss gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz („NpSG“)

Der Bundesgerichtshof (6 StR 461/21) hat zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz („NpSG„) hervorgehoben, dass trotz einer fehlenden „Vertatbestandlichung“ der nicht geringen Menge in § 4 NpSG dem Maß einer etwaigen Grenzwertüberschreitung des jeweiligen psychoaktiven Stoffs für die Strafzumessung – wie im Betäubungsmittelgesetz – auch im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz überragende Bedeutung zukommt. Dazu bei uns: Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz („NpSG“)WeiterlesenStrafzumessung bei Verstoss gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz („NpSG“)

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

37-mal neue psychoaktive Stoffe bestellt: Einstellung

Es gibt nichts, was es nicht gibt: In einem ganz aktuellen Verfahren, in dem neue psychoaktive Stoffe („NPSG„) umfangreich im Internet bestellt wurden, konnte nun endlich die wohlverdiente Einstellung erreicht werden – ohne Geldauflage versteht sich. Dabei ging es um eine zwar recht hohe Anzahl von Bestellungen, aber immer in einem jeweils äußerst überschaubaren Umfang.…Weiterlesen37-mal neue psychoaktive Stoffe bestellt: Einstellung

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Cybercrime Blog

NPS & BtMG: Ermittlungsverfahren wegen Kauf psychaktiver Stoffe im Internet

Ermittlungsverfahren wegen NPS und BtMG: Wieder einmal gibt es umfangreiche Ermittlungsverfahren wegen Kauf von Drogen und Verstößen gegen das Neue psychoaktive Stoffe Gesetz: Hintergrund ist ein aus dem Raum Dortmund und Recklinghausen stammendes, umfangreiches Verfahren wegen Verstößen gegen das Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NPSG) und BtMG. Hierbei ging es um den Handel mit verbotenen Stoffen…WeiterlesenNPS & BtMG: Ermittlungsverfahren wegen Kauf psychaktiver Stoffe im Internet

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Produkthaftung Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz

In Deutschland gilt inzwischen das „Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz“, mit dem der Markt für sogenannte „Legal-High“ „ausgetrocknet“ werden soll. Das Problem dabei ist, dass das bisherige gesetzliche System darauf basiert, dass konkrete chemische Zusammensetzungen verboten werden und jede noch so kleine Abweichung bei neu hergestellten Substanzen von dem Verbot dann nicht mehr erfasst ist.WeiterlesenNeue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz