Das AG Kehl (2 Cs 204 Js 20638/20) hat entschieden, dass allein die zu erwartende Aussichtslosigkeit der Vollstreckung in absehbarer Zeit (§ 459c Abs. 2 StPO) für die gerichtliche Anordnung der Nichtvollstreckung nach § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO nicht ausreicht, da sich diese Vorschrift ihrem Wortlaut nach nur auf den in § 459g…WeiterlesenKein Absehen von Einziehung bei absehbarer Erfolglosigkeit
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Die Strafprozessordnung (StPO) ist das deutsche Gesetz, das das Strafverfahren vor Gericht regelt. Die StPO regelt die Abläufe und Verfahrensschritte bei der Durchführung eines Strafverfahrens von den Ermittlungen über die Hauptverhandlung bis hin zur Urteilsverkündung. Sie enthält Bestimmungen zum Schutz der Rechte und Interessen von Beschuldigten und Opfern sowie zur Beweissicherung. Die StPO regelt auch die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten wie Staatsanwälte, Verteidiger, Zeugen und Sachverständige. Die Strafprozessordnung ist ein wichtiger Bestandteil des Strafrechts und gewährleistet ein faires und rechtsstaatliches Verfahren bei der Aufklärung von Straftaten. Die Strafprozessordnung ist das Kernelement im Strafprozess, jeglicher Vorgang in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren hat sich an der StPO zu orientieren.
Bei einer Einziehung durch Dritte nach § 73b StGB muss sich der Einziehungsbeteiligte im Rahmen der Wiedereinsetzung nach dem allgemeinen Grundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden seines anwaltlichen Vertreters zurechnen lassen, so der Bundesgerichtshof (5 StR 145/23).WeiterlesenZurechnung anwaltlichen Verschuldens bei Dritteinziehung
Ist ein Urteil im Strafverfahren mit den Gründen nicht bereits vollständig in das Protokoll aufgenommen worden, so ist es unverzüglich zu den Akten zu nehmen. Dies hat spätestens fünf Wochen nach der Verkündung zu geschehen; ein elektronisches Dokument gilt als zu den Akten gegeben, sobald es von einer verantwortlichen Person oder auf deren Veranlassung in…WeiterlesenWann ist ein Dokument zur eAkte gebracht?
Die in § 175 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 176 TKG (§ 113a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 113b TKG a.F.) geregelte Verpflichtung der Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zur Speicherung der dort genannten Telekommunikations-Verkehrsdaten ist in vollem Umfang unvereinbar mit Art. 15 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG) und daher nicht anwendbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in zwei Verfahren entschieden. Hinweis: RA Jens…WeiterlesenBVerwG: Gesetzliche Verpflichtung der TK-Anbieter zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten unionsrechtswidrig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. August 2023 über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das am 8. April 2022 ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg in der sogenannten „Rolling-Stones-Affäre“ verhandelt und entschieden: Gegenstand des Strafverfahrens sind Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit einem Konzert der Rolling Stones am 9. September 2017 im Hamburger…WeiterlesenRevisionen der Staatsanwaltschaft führen zur Urteilsaufhebung in der sogenannten „Hamburger Rolling-Stones-Affäre“
Das OLG Celle (2 Ws 135/23) hebt hervor, dass dann, wenn für einen Beschuldigten ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden“ bestellt ist, in der Regel zugleich die Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO vorliegen.WeiterlesenPflichtverteidigung bei betreutem Angeklagten
Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 491/23) betont, dass die Untätigkeit des Ermittlungsrichters hinsichtlich der Versiegelung eines sichergestellten Datenträgers trotz erkennbarer Eilbedürftigkeit gegen die Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG) verstößt.WeiterlesenErmittlungsrichterliche Untätigkeit bzgl der Versiegelung eines sichergestellten Datenträgers trotz erkennbarer Dringlichkeit verletzt Rechtsschutzgarantie
Das OLG Nürnberg, Ws 133/23, betont, dass eine nachträgliche Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung – hier: auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft – nicht dazu führt, dass die Bestellung von Anfang an entfällt. Vielmehr tritt diese Wirkung erst mit dem Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung ein: Grundsätzlich hat die Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht zur Folge, dass diese seit…WeiterlesenSpätere Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung führt nicht dazu, dass Bestellung von Anfang an entfällt
Gerade im Bereich von Korruption und Bestechung sind Beamte in besonderem Maß betroffen – dabei zeigt die hiesige Erfahrung, dass Gerichte bei der Strafzumessung mitunter aus dem Auge verlieren, dass sich ein eventueller Statusverlust unmittelbar auf die Strafzumessung auswirken muss. Der Bundesgerichtshof betont dies aktuell nochmals: (…) hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass der…WeiterlesenStrafzumessung bei Beamten muss Statusverlust berücksichtigen
Im Fall des LG Nürnberg-Fürth (12 Qs 75/22) ging es um einen Arrestbefehl, der erst Jahre nach einem Vermögensarrest angeordnet und vollstreckt wurde. Auch hier gibt es natürlich Rechtsmittel: Nach § 111k Abs. 3 StPO kann gegen Maßnahmen, die in Vollziehung des Arrestes oder der Beschlagnahme getroffen werden, die gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Das LG…WeiterlesenVollziehungsfrist bei Vermögensarrest
Dass auch beim Vermögensarrest zwischen formeller und materieller Rechtskraft zu unterscheiden ist, betont das LG Nürnberg-Fürth (12 Qs 16/23).WeiterlesenErheblicher Zeitablauf bei Vermögensarrest
Der Bundesgerichtshof (5 StR 458/22) macht deutlich, dass bei einem Widerspruch gegen die Verwertung eines Beweismittels die Begründung sich auch zu materiell-rechtlichen Erwägungen verhalten muss. Hinweis: Dazu die Besprechung von RA JF in jurisPR-Strafrecht 14/2023, Anmerkung 2 beachten!WeiterlesenBGH: Widerspruch gegen Verwertung muss auch rechtliche Erwägungen ausführen
Verhandelt das Berufungsgericht in Abwesenheit des Angeklagten zur Sache, statt die Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO zu verwerfen, eröffnet dies nicht ohne Weiteres die Rüge des § 338 Nr. 5 StPO, wie das OLG Köln (1 RVs 116/22) klarstellt. Es ging um einen Verteidiger, der zunächst Wahlverteidiger war und dann auf eigenen Antrag…WeiterlesenBerufungsverhandlung in Abwesenheit statt Verwerfung
Inwieweit im Einzelfall der individuelle Urheber einer Urkunde, die eine Erklärung der Strafverfolgungsbehörden über Ermittlungshandlungen enthält und die nach § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO verlesen werden soll, erkennbar sein muss, musste der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung leider nicht abschließend entscheiden. Der BGH lässt jedoch erkennen, dass er dies bejaht (so jedenfalls BGH,…WeiterlesenIndividueller Urheber einer Urkunde nach § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO
Das OLG Brandenburg (1 Ws 65/22) führt zur Entreicherung bei Vollstreckung einer Einziehung aus: Die Entscheidung über die Anordnung des Unterbleibens der Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten, richtet sich im vorliegenden Fall nach § 459g Abs. 5 StPO a.F., d.h. in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung. Nach § 459g…WeiterlesenEinziehung: §459g Abs.5 StPO bei Entreicherung