Endlich wird ein wichtiger Teil in das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) aufgenommen: Es soll einen Abschnitt zur Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Es geht darum, dass ein anderer Mitgliedsstaat die Untersuchungshaft unter Auflagen aussetzen kann – und wie nun diese Auflagen durch die nationale Vollstreckungsbehörde und das Gericht zu überwachen sind.
Gesetzentwurf: IRG erhält Abschnitt über Auflagen bei Aussetzung der U-Haft
- Beitragsdatum 12. Juni 2015
- Kategorien In Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrecht
- Schlagwörter Aussetzung, untersuchungshaft
Von Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.
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