Endlich wird ein wichtiger Teil in das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) aufgenommen: Es soll einen Abschnitt zur Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Es geht darum, dass ein anderer Mitgliedsstaat die Untersuchungshaft unter Auflagen aussetzen kann – und wie nun diese Auflagen durch die nationale Vollstreckungsbehörde und das Gericht zu überwachen sind.
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