Endlich wird ein wichtiger Teil in das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) aufgenommen: Es soll einen Abschnitt zur Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Es geht darum, dass ein anderer Mitgliedsstaat die Untersuchungshaft unter Auflagen aussetzen kann – und wie nun diese Auflagen durch die nationale Vollstreckungsbehörde und das Gericht zu überwachen sind.
Gesetzentwurf: IRG erhält Abschnitt über Auflagen bei Aussetzung der U-Haft
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)