Endlich wird ein wichtiger Teil in das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) aufgenommen: Es soll einen Abschnitt zur Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Es geht darum, dass ein anderer Mitgliedsstaat die Untersuchungshaft unter Auflagen aussetzen kann – und wie nun diese Auflagen durch die nationale Vollstreckungsbehörde und das Gericht zu überwachen sind.
Gesetzentwurf: IRG erhält Abschnitt über Auflagen bei Aussetzung der U-Haft
- Beitragsautor Von Rechtsanwalt Jens Ferner
- Veröffentlichungsdatum 12. Juni 2015
- Kategorien In Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrecht
- Schlagwörter Aussetzung, untersuchungshaft
Von Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.
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