Verzicht auf Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht: Der Arbeitnehmer kann nach Aussprache einer Kündigung auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichten. Gleichwohl gibt es hierbei ein gewisses Missbrauchsrisiko, dem die Rechtsprechung mit gewissen Hürden begegnet, die der Arbeitgeber einzuhalten hat. Üblicherweise wird dann bei Aussprache der Kündigung eine gesonderte Vereinbarung getroffen, eine „Abwicklungsverbeinbarung“ oder ähnliches. Hiermit hatte sich…WeiterlesenVerzicht auf Kündigungsschutzklage
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: Arbeitsvertragsrecht
Rechtsanwalt für Arbeitsvertragsrecht: Das Arbeitsvertragsrecht umfasst die rechtlichen Regelungen über Abschluss, Inhalt, Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dabei geht es um Fragen wie Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen, Arbeitsort und Arbeitsaufgaben.
Für Unternehmen ist es wichtig, Arbeitsverträge rechtskonform zu gestalten, um arbeitsrechtliche Konflikte oder gar gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dabei spielen auch spezielle Regelungen des IT-Arbeitsrechts eine Rolle, die sich mit Fragen der Informationstechnologie und Telekommunikation im Arbeitsverhältnis befassen. Dazu gehören beispielsweise Fragen der IT-Sicherheit, des Datenschutzes oder des Umgangs mit Social Media am Arbeitsplatz.
Ein Rechtsanwalt kann Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen unterstützen und sicherstellen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus kann er bei der Formulierung von Sonderklauseln wie Vertragsstrafen, Wettbewerbsverboten oder Regelungen zur Fortbildung oder Heimarbeit beraten. Auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, z.B. bei Kündigungen oder Abfindungsverhandlungen, kann ein Anwalt Unternehmen beraten und mögliche Risiken minimieren.
Gerade im Bereich des IT-Arbeitsrechts ist es ratsam, einen Anwalt mit entsprechender Expertise hinzuzuziehen, um auch hier rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Dabei geht es um Fragen wie die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die Erstellung von IT-Sicherheitsrichtlinien oder die Umsetzung von Bring Your Own Device (BYOD)-Konzepten. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen dabei unterstützen, arbeitsrechtliche Stolpersteine zu vermeiden und ein rechtssicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Ferner unterstützt Unternehmen als Rechtsanwalt für Arbeitsvertragsrecht, speziell bei digitalen und arbeitsstrafrechtlichen Fragen.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir sind bundesweit tätig, spezialisiert auf Strafverteidigung & Technologie-/IT-Recht – ergänzt um Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
- Kontaktzeiten: Mo bis Do 06:30 – 18:00 + Fr & Sa 06:30 – 10:00
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
- Unsere Kosten sind transparent, werden nachvollziehbar erklärt und sind auf Raten möglich. Keine kostenlose Erstberatung.
Das Arbeitsgericht Cottbus (3 Ca 1043/12) hat entschieden, dass das Amt des internen Datenschutzbeauftragten bei einem Betriebsübergang nicht auf den Erwerber übergeht: Es besteht auch keine Verpflichtung der Beklagten, die Klägerin das Amt als Beauftragte für den Datenschutz in ihrem Unternehmen ausüben zu lassen aufgrund eines eventuellen arbeitsvertraglichen Anspruches der Klägerin auf Bestellung. Daran wäre…WeiterlesenArbeitsrecht: Amt des Datenschutzbeauftragten geht bei Betriebsübergang nicht auf Erwerber über
Sonderzahlungen dürfen auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden.WeiterlesenAnrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn
Das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 883/13) hält an seiner Rechtsprechung zum Zustandekommen eines Arbeitsvertrages im Rahmen des AÜG fest: Ein Verstoß gegen das Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG führt entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts nicht zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer, wenn der…WeiterlesenArbeitnehmerüberlassung: Kein Arbeitsverhältnis bei Verstoß gegen AÜG
Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 651/10) hat sich mit einer Widerrufsklausel in einem Arbeitsvertrag bezüglich der privaten Nutzung eines Dienstwagens beschäftigt.WeiterlesenBundesarbeitsgericht zum Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens
Ja, das gibt es noch: Mündlich geschlossene Arbeitsverträge. In einem Fall den das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 331/11) beschäftigt hat, ging es dabei um die mündlich unstrittig getroffene Absprache, dass Überstunden erst ab der 21. Überstunde im Monat vergütet werden. Die ersten 20 Überstunden seien „mit drin“. Diese Absprache hielt vor dem Bundesarbeitsgericht stand! Zum einen…WeiterlesenArbeitsrecht: Mündliche Abrede zu Überstunden ist AGB – aber nicht überraschend!
„Wem gehören die Kundendaten?“ – eine Frage, die gar nicht so modern ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Allerdings ist zu sehen, dass die Fragestellung sich in der heutigen Zeit massiv verschärft hat. Wo früher vielleicht die Kundenkartei auf dem Schreibtisch stand oder in einer zentralen Registratur erfasst war, stehen heute unmittelbare Kontakte…WeiterlesenWem gehören die Kundendaten und Kontakte?
Überstunden: Gerne machen Arbeitnehmer – vor allem nach einer Kündigung – geltend, dass noch erbrachte Überstunden abzurechnen sind. Schnell wird dann darum gestritten, ob überhaupt Überstunden erbracht wurden. Erst kürzlich durfte ich für einen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht nochmals um diese Frage streiten, dabei mit einem (sich selbst vertretenden) Arbeitnehmer. Dieser kannte die notwendige Rechtsprechung…WeiterlesenÜberstunden im Arbeitsrecht: Vergütung von Überstunden
Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der Erklärungsempfänger hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden…WeiterlesenArbeitsrecht: Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich Kündigungsfrist
Das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 289/13) hat sich zur Vergütungspflicht bei einem Praktikum sowie zum Anwendungsbereich des § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG geäußert: Wird ein unentgeltliches Praktikum vereinbart, kann gleichwohl in entsprechender Anwendung von § 612 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Vergütung bestehen. Dies gilt auch dann, wenn – wie hier…WeiterlesenArbeitsrecht: Zur Vergütungspflicht bei einem Praktikum
Ein Klageverzicht in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrag unterliegt als Nebenabrede einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Wird ein solcher formularmäßiger Klageverzicht in einem Aufhebungsvertrag erklärt, der zur Vermeidung einer vom Arbeitgeber angedrohten außerordentlichen Kündigung geschlossen wird, benachteiligt dieser Verzicht den Arbeitnehmer unangemessen iSv. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn ein…WeiterlesenWirksamkeit einer Klageverzichtsklausel in einem Aufhebungsvertrag wenn Kündigung nicht im Raum steht
Anlässlich eines Rechtsanwalts, der sich unterbezahlt fühlte, durfte das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 663/13) sich nochmals zum Thema sittenwidriger Lohn äussern und feststellen: Ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert der Arbeitsleistung und der Vergütungshöhe liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel der üblicherweise gezahlten Vergütung erreicht. Ein Anlass, von dieser Richtgröße im Sinne einer…WeiterlesenArbeitsrecht: Wann liegt ein sittenwidrig niedriger Lohn vor?
Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, durch das sich jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen eines anderen für eine Leistung Vermögensvorteile gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Diese Regelung gilt auch für Arbeitsverhältnisse. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung angenommen, wenn…WeiterlesenArbeitslohn: Bei Lohnwucher muss der Arbeitgeber nachzahlen
Wird ein befristet eingestellter Arbeitnehmer nicht entsprechend dem für die Befristung vorgesehenen sachlichen Grund beschäftigt, fällt der sachliche Grund weg. Die Befristung wird damit unwirksam. Es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.WeiterlesenBefristung im Arbeitsrecht: Befristungsgrund muss tatsächlichen Arbeitsverhältnissen entsprechen
Die Befristung eines Arbeitsvertrages zwischen einem Fußballverein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspieler ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (§ 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG). Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt. Die Entscheidung…WeiterlesenBefristestes Arbeitsverhältnis im Profifußball