Inzwischen sollte es zum Alltag gehören, dass Unternehmen, gleich welcher Größe, zumindest irgendwie im „sozialen Internet“ aktiv sind – sei es freiwillig oder unfreiwillig. Vom gezielten Auftritt zu Werbezwecken bis zum Mitarbeiter, der ungewolltes über das eigene Unternehmen verbreitet – die Problematik trifft inzwischen Unternehmen jeglicher Größe. Zum geflügelten Begriff haben sich hierbei die „Social Media Guidelines“ entwickelt, die teilweise wie ein Allheilmittel gepriesen werden. Tatsächlich sollte sich jedes Unternehmen überlegen, derartige Guidelines zu entwickeln, im Folgenden einige rechtliche Überlegungen zur Ausgestaltung.
Mehr dazu bei uns:
- Social Media Guidelines – Erläuterungen und Muster
- Strafrechtliche Folgen von Hasspostings
- Kündigung wegen Hasspostings
- Außerordentliche Kündigung bei Relativieren des Holocaust
- Kündigungsgrund Youtube-Video
- Kündigung wegen rassistischer Beleidigung
- Kündigung wegen Facebook-Posting
- Kündigung wegen Chat
- Rechtliche Hinweise rund um die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz
- Auswertung des Browserverlaufs durch den Arbeitgeber
- Zugriff des Arbeitgebers auf E-Mails des Arbeitnehmers






