Die Monatsfrist des § 613a Abs. 6 S. 1 BGB zum Widerspruch gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsübergangs beginnt nicht nur bei fehlerhafter Information des Arbeitnehmers nicht zu laufen, sondern auch nicht bei unvollständiger Information. So entschied es das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (8 Sa 68/20).WeiterlesenBetriebsübergang: Keine Widerspruchsfrist bei unvollständiger Information
Schlagwort: Betriebsübergang
Ein Betriebsübergang im Sinne des Arbeitsrechts liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Inhaber oder ein anderes Unternehmen übertragen wird. In diesem Fall gehen die Arbeitsverträge der betroffenen Arbeitnehmer automatisch auf den neuen Inhaber über. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer in der Regel ihren Arbeitsvertrag, ihre Arbeitsbedingungen und ihre bisherigen Rechte und Pflichten behalten, obwohl sie nun für den neuen Eigentümer arbeiten.
Ein Betriebsübergang kann auf verschiedene Weise erfolgen, z. B. durch eine Fusion, eine Übernahme oder den Verkauf von Unternehmensteilen. Das Arbeitsrecht enthält spezielle Bestimmungen, die den Schutz der Arbeitnehmer im Falle eines Betriebsübergangs gewährleisten sollen, einschließlich des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung sowie des Rechts auf eine angemessene Entschädigung im Falle einer Entlassung.
Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung: Betriebliche Erfordernisse als Grundlage einer betriebsbedingten Kündigung liegen vor, wenn aufgrund betrieblicher Ursachen ein Überhang an Arbeitskräften entsteht und dadurch das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt. In diesem Beitrag werden die betriebsbedingte und auch die fristlose Kündigung von Arbeitnehmern erläutert. Dabei ist zu bedenken, dass in Deutschland eine…WeiterlesenBetriebsbedingte Kündigung
Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB setzt voraus, dass ein „Betrieb“ oder „Betriebsteil“ auf einen neuen Inhaber übergeht. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist darunter der Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit zu verstehen (BAG, 2 AZR…WeiterlesenBetriebsübergang (§613a)
In der Insolvenz des Arbeitgebers besteht kein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers. Ist ein solcher Anspruch vor Insolvenzeröffnung bereits gegenüber dem Schuldner entstanden, erlischt er mit Insolvenzeröffnung. Die Insolvenzordnung bindet durch § 108 Abs. 1 InsO den Insolvenzverwalter nur an bereits vom Schuldner begründete Arbeitsverhältnisse, kennt jedoch keinen Kontrahierungszwang des Insolvenzverwalters. Einen solchen Zwang kann nur der…WeiterlesenKein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz
Annahmeverzug des Arbeitgebers: Wenn der Arbeitgeber kündigt, der Arbeitnehmer aber weiterarbeiten will, gibt es regelmäßig Streit über die Entgeltfortzahlung. Insbesondere geht es darum, ob und wie der Arbeitnehmer seine weitere Arbeitsleistung anbieten muss, damit der Arbeitgeber in Annahmeverzug gerät und den Lohn schuldet – auch wenn nicht gearbeitet wird. Grundsätzlich gilt für den Annahmeverzug des…WeiterlesenArbeitslohn bei Annahmeverzug des Arbeitgebers
Der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs setzt ein erfüllbares, d. h.. tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis voraus. Bei rückwirkender Begründung des Arbeitsverhältnisses liegt ein solches für den vergangenen Zeitraum nicht vor.WeiterlesenAnnahmeverzug bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsgericht Rheine (2 Ca 524/15) weist darauf hin, dass man bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages darauf achten sollte, dass auch der richtige Arbeitgeber bezeichnet ist: Aber das gilt nicht pauschal – wenn der Arbeitnehmer genau weiss welcher Arbeitgeber betroffen ist und sich nachweisen lässt, dass beide Seiten diesen Arbeitgeber meinten, kann es sich um eine…WeiterlesenAufhebungsvertrag: Falsche Bezeichnung des Arbeitgebers hindert Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht
Beim Bundesarbeitsgericht (8 AZR 838/13) ging es um die Frage, ob Ansprüche des Arbeitnehmers nach „Mobbing“ verwirkt sein könnten. Das Bundesarbeitsgericht hat hier – zu Recht – nochmals klar gestellt, dass eine Verwirkung nur in Ausnahmefällen anzunehmen ist und nicht vorzeitig von Gerichten erkannt werden darf.WeiterlesenMobbing: Zur Verwirkung von Ansprüchen im Arbeitsrecht
Das Arbeitsgericht Cottbus (3 Ca 1043/12) hat entschieden, dass das Amt des internen Datenschutzbeauftragten bei einem Betriebsübergang nicht auf den Erwerber übergeht: Es besteht auch keine Verpflichtung der Beklagten, die Klägerin das Amt als Beauftragte für den Datenschutz in ihrem Unternehmen ausüben zu lassen aufgrund eines eventuellen arbeitsvertraglichen Anspruches der Klägerin auf Bestellung. Daran wäre…WeiterlesenArbeitsrecht: Amt des Datenschutzbeauftragten geht bei Betriebsübergang nicht auf Erwerber über
Die Klägerin war seit dem 01.09.2004 bei der Beklagten, einem Gastronomie- und Cateringunternehmen als Sachbearbeiterin Administration beschäftigt und zwar in der Gastronomie eines Konzerthauses. Mit Schreiben 12.09.2014 informierte die Beklagte die Klägerin darüber, dass ihr Arbeitsverhältnis zum 01.09.2014 auf einen neuen Betreiber übergegangen sei und wies darin auf das Recht zum Widerspruch gegen den Betriebsübergang…WeiterlesenUnvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang
Urlaubsanspruch im Arbeitsverhältnis: Diese Sammlung von mir mit Informationen beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urlaubsanspruch, die gerade in den Sommermonaten häufig auftreten. Dabei zeigt meine Erfahrung, dass sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern häufig eine jeweils falsche Einstellung zum Thema „Urlaub“ von Anfang an zu unnötigem Streit führen kann – das Arbeitsrecht bietet eine durchaus…WeiterlesenArbeitsrecht: Häufige Fragen zum Urlaub und Urlaubsanspruch
Ein Erlassvertrag, mit dem die Parteien eines Arbeitsverhältnisses den Verzicht auf rückständige Vergütung für den Fall vereinbaren, dass es zu einem Übergang des Betriebs auf einen Dritten kommt, verstößt gegen zwingendes Gesetzesrecht und ist unwirksam. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall einer Erzieherin in einer Kindertagesstätte. Sie war von ihrem Arbeitgeber informiert worden, dass…WeiterlesenArbeitsentgelt: Verzicht auf Lohnansprüche, um einen Betriebsübergang zu ermöglichen
Betriebsübergang: Wirksamkeit eines gleichzeitig vereinbarten Aufhebungsvertrags (Urteil BAG, 8 AZR 523/04). Die Arbeitsvertragsparteien können das Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang wirksam durch Aufhebungsvertrag auflösen, wenn die Vereinbarung auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist. Ein Aufhebungsvertrag ist jedoch wegen gesetzwidriger Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a BGB unwirksam, wenn zugleich ein…WeiterlesenArbeitsrecht: Betriebsübergang und Auflösungsvertrag
Das bisher an die alte Belegschaft gezahlte Weihnachtsgeld muss nicht in jedem Fall an Arbeitnehmer gezahlt werden, die durch eine Betriebsübernahme neu in das Unternehmen gekommen sind. Mit dieser Entscheidung wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf die Klage einer Arbeitnehmerin zurück, die bei einem Betriebsübergang von dem beklagten Unternehmen übernommen worden war, aber anders als die…WeiterlesenWeihnachtsgeld: Unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern ist möglich
Die Betriebsparteien sind bei Eingriffen in Versorgungsrechte an die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden. Der Dritte Senat hat diese Grundsätze in ständiger Rechtsprechung für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften durch das sog. dreistufige Prüfungsschema präzisiert. Danach sind den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe der Arbeitgeber gegenüberzustellen. Dieses Schema findet auch Anwendung,…WeiterlesenRuhegeld & Ablösung bei Betriebsübergang