Waffen aus 3D Drucker: Unter der Drucksache 19/4255 liegt die Antwort der Bundesregierung aus dem September 2018 zur Frage der „Verbreitung von Waffen aus dem 3D-Drucker“ vor. Die Bundesregierung teilt hier mit, dass nach dortiger Kenntnis bisher keine mit einem 3D-Drucker gedruckte Schusswaffe im Nationalen Waffenregister registriert. Dabei teilt die Bundesregierung mit
- dass die 3D-Druck-Waffenherstellung aktuell keine Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland spielt;
- dass keine Verschärfung des Waffenrechts bezüglich 3D-gedruckter Waffen in Deutschland geplant ist;
- dass keine Fälle aus Deutschland bekannt sind, in welchen in 3D-Druckern hergestellte Schusswaffen bei der Begehung von Straftaten zum Einsatz gekommen sind;
Dabei führt die Bundesregierung aus, dass man keine Erfordernis für eine spezielle Verbotsnorm für den Besitz privat im 3D-Druckverfahren hergestellter Schusswaffen oder sonstige Regulierung sieht, weil das bestehende Waffenrecht hier ausreichend ist.
Interessant ist, dass man im Übrigen mitgeteilt hat, dass die zunehmende Verbreitung und Entwicklung von 3D-Druckern aus Sicht der Bundesregierung unter Sicherheitsaspekten aktuell keine konkreten Maßnahmen erfordert, hier regulierend einzugreifen. Das wird sich sicherlich in nicht allzu ferner Zukunft ändern.
- Porsche zu Recht von Polizei sichergestellt - 29. November 2023
- Klammerwirkung bei Delikten - 28. November 2023
- Schätzung des Betrages bei Umsatzsteuerhinterziehung - 28. November 2023