Waffen aus dem 3D-Drucker kein Thema in Deutschland

Waffen aus 3D Drucker: Unter der Drucksache 19/4255 liegt die Antwort der Bundesregierung aus dem September 2018 zur Frage der „Verbreitung von Waffen aus dem 3D-Drucker“ vor. Die Bundesregierung teilt hier mit, dass nach dortiger Kenntnis bisher keine mit einem 3D-Drucker gedruckte Schusswaffe im Nationalen Waffenregister registriert. Dabei teilt die Bundesregierung mit

  • dass die 3D-Druck-Waffenherstellung aktuell keine Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland spielt;
  • dass keine Verschärfung des Waffenrechts bezüglich 3D-gedruckter Waffen in Deutschland geplant ist;
  • dass keine Fälle aus Deutschland bekannt sind, in welchen in 3D-Druckern hergestellte Schusswaffen bei der Begehung von Straftaten zum Einsatz gekommen sind;

Dabei führt die Bundesregierung aus, dass man keine Erfordernis für eine spezielle Verbotsnorm für den Besitz privat im 3D-Druckverfahren hergestellter Schusswaffen oder sonstige Regulierung sieht, weil das bestehende Waffenrecht hier ausreichend ist.

Interessant ist, dass man im Übrigen mitgeteilt hat, dass die zunehmende Verbreitung und Entwicklung von 3D-Druckern aus Sicht der Bundesregierung unter Sicherheitsaspekten aktuell keine konkreten Maßnahmen erfordert, hier regulierend einzugreifen. Das wird sich sicherlich in nicht allzu ferner Zukunft ändern.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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