Waffen aus 3D Drucker: Unter den Drucksachen 19/4255 und Drucksache 20/2102 liegt die Antwort der Bundesregierung aus den Jahren 2018/2022 zur Frage der „Verbreitung von Waffen aus dem 3D-Drucker“ vor. Die Bundesregierung teilt hier mit, dass nach dortiger Kenntnis bisher keine mit einem 3D-Drucker gedruckte Schusswaffe im Nationalen Waffenregister registriert.
Die Bundesregierung sieht zwar eine potenziell wachsende Gefahr durch 3D-gedruckte Waffen aufgrund des technologischen Fortschritts. Doch wurde bislang kein Fall bekannt, in dem eine vollständig 3D-gedruckte Waffe eingesetzt wurde, jedoch gab es einzelne Fälle, bei denen wesentliche Waffenteile 3D-gedruckt waren, wie beim Anschlag in Halle 2019.
So teilt die Bundesregierung dann mit
- dass die 3D-Druck-Waffenherstellung aktuell keine Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland spielt;
- dass keine Verschärfung des Waffenrechts bezüglich 3D-gedruckter Waffen in Deutschland geplant ist;
- dass keine Fälle aus Deutschland bekannt sind, in welchen in 3D-Druckern hergestellte Schusswaffen bei der Begehung von Straftaten zum Einsatz gekommen sind;
- dass Technische Untersuchungen ergaben, dass es unwahrscheinlich ist, dass mit der derzeitigen Technologie zuverlässige Schusswaffen aus 3D-Druck hergestellt werden können. Die bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass 3D-gedruckte Waffen in Bezug auf Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit hinter herkömmlichen Waffen zurückbleiben;
Dabei führt die Bundesregierung zuletzt 2022 aus, dass man keine Erfordernis für eine spezielle Verbotsnorm für den Besitz privat im 3D-Druckverfahren hergestellter Schusswaffen oder sonstige Regulierung sieht, weil das bestehende Waffenrecht hier ausreichend ist.
Interessant ist, dass man im Übrigen mitgeteilt hat, dass die zunehmende Verbreitung und Entwicklung von 3D-Druckern aus Sicht der Bundesregierung unter Sicherheitsaspekten aktuell keine konkreten Maßnahmen erfordert, hier regulierend einzugreifen. Das wird sich sicherlich in nicht allzu ferner Zukunft ändern.
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