Der Bundesgerichtshof (5 StR 472/12) hat klargestellt, dass ein minder schwerer Fall des Totschlags (§213 StGB) mit herabgesenktem Strafrahmen durchaus möglich sein kann, je nach schwere der vorangegangenen Beleidigung. Vorliegend ging es um eine sicher nicht alltägliche Auseinandersetzung zwischen Ehepartnern, an deren Ende der Ehemann die Ehefrau erstickte: Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es…WeiterlesenStrafrecht: Minder schwerer Fall des Totschlags wegen vorangegangener Beleidigung ist möglich
Kategorie: Kapitalstrafrecht
Kapitalstrafrecht: Mord- und Totschlag sind die mit schwerwiegendsten Delikte im deutschen Strafrecht. Rechtsanwalt Ferner berichtet hier zu den strafrechtlich relevanten Themen Mord und Totschlag mit Urteilen. In unserer auf das Strafrecht spezialisierten Kanzlei werden Sie professionell bei Kapitaldelikten wie beim Vorwurf von Mord oder Totschlag verteidigt.
Der Ausdruck Kapitalstrafrecht bezeichnet dabei besonders schwerwiegende Delikte, hat also nichts mit „Kapital“ im Sinne von Vermögen zu tun, sondern mit dem Lateinischen Ausdruck „Capitalis“ was Haupt/Kopf bedeutet. Heute werden darunter vor allem die mit dem Tod eines Menschen verbundenen Delikte verstanden.
Anstiftung zum Mord
Für die Anstiftung zum Heimtückemord genügt bedingter Vorsatz des Anstifters, der auch gegeben sein kann, wenn der Anstifter aus Gleichgültigkeit mit jeder eintretenden Möglichkeit der Tatausführung einverstanden ist. Ist bei dem Täter einer bezahlten Auftragstötung das Handeln aus Habgier neben anderen Motiven nicht bewußtseinsdominant, kommen auch sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmal in Betracht. Fehlt beim…WeiterlesenAnstiftung zum Mord
Der Bundesgerichtshof (BGH, 1 StR 578/12) hat sich mit der Frage beschäftigt, wann der Versuch einer besonders schweren Brandstiftung begonnen wurde. Die Entscheidung fasst die aktuelle Rechtsprechung zum Thema nochmals gut zusammen und zeigt auch, wie vorschnell manche Gerichte bei diesem sensiblen Thema agieren. Insbesondere ist es immer wieder ein Problem, dass als (einziger) Schadensfaktor…WeiterlesenStrafrecht: Zum Versuchsbeginn bei besonders schwerer Brandstiftung
Zum Mordmerkmal „mit gemeingefährlichen Mitteln“ beim Einsatz eines Kraftfahrzeugs als Tatwerkzeug. BGH Urteil vom 16.8.2005, Az: 4 StR 168/05WeiterlesenMordmerkmal „gemeingefährliches Mittel“ und KFZ
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Arg- und Wehrlosigkeit desOpfers ist grundsätzlich der Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs, also der Eintritt des Tötungsdelikts in das Versuchsstadium. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt: In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass bei einer von langer Hand geplanten und vorbereiteten Tat das heimtückische Vorgehen im Sinne…WeiterlesenZeitpunkt für das Vorliegen der Arg- und Wehrlosigkeit
Verteidigung bei Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung: Zwar muss die Tathandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB nicht dazu führen, dass das Opfer der Körperverletzung tatsächlich in Lebensgefahr gerät; jedoch muss die jeweilige Einwirkung durch den Täter nach den konkreten Umständen generell geeignet sein, das Leben des Opfers zu…WeiterlesenKörperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Bei einer Brandstiftung können brandbedingte Schäden in einem Gebäude nur dann die Voraussetzungen einer Brandstiftung nach § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Variante des vollständigen oder teilweisen Zerstörens eines Gebäudes erfüllen, wenn die Möglichkeit der Nutzung von Gebäudeteilen wenigstens für einzelne Zweckbestimmungen über eine nicht unbeträchtliche Zeit aufgehoben ist, ein für die…WeiterlesenBrandstiftung: Vollständiges oder teilweises Zerstören eines Gebäudes
Der 1. Senat des Bundesgerichtshofs (1 StR 474/19) konnte sich eindeutig gegen die seinerzeit sehr überraschende Entscheidung des 5. Senats postieren, in welcher dieser für die Konstellation der hypothetischen Kausalität – hinsichtlich des Wissenselements des Vorsatzes – verlangt hatte, dass dem Täter bewusst sein muss, dass der (Rettungs-)Erfolg mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eintreten würde. Update: Der 5.…WeiterlesenVorsatzelement bei hypothetischer Kausalität
Wer aus niedrigen Beweggründen tötet, begeht einen Mord. Die Frage, ob Beweggründe zur Tat „niedrig“ sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, ist auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters…WeiterlesenNiedrige Beweggründe bei Mord
Das OLG Celle (3 Ss 48/19) hat deutlich gemacht, dass bei einer – vorwerfbaren – selbst herbeigeführten Trunkenheit eine eingetretene Enthemmung nicht als strafmildernder Umstand einer hierauf basierenden fahrlässigen Tötung gewertet werden kann. Daneben kommt dem Umstand, dass der Täter in dem Bewusstsein, im Anschluss noch ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen, Alkohol konsumiert hat…WeiterlesenStrafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung
Mord bei Heimtücke
Der Große Senat für Strafsachen des BGH hat im Anschluss an die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe entschieden, dass bei einer Tötung in heimtückischer Begehungsweise stets ein Schuldspruch wegen Mordes zu erfolgen hat und lediglich beim Vorliegen außergewöhnlicher mildernder Umstände eine Strafrahmenverschiebung in entsprechender Anwendung von § 49 Abs. 1 StGB in Betracht kommt.…WeiterlesenMord bei Heimtücke
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt es an einer für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erforderlichen „anderen“ Straftat, wenn der Täter das Tatopfer zunächst mit (bedingtem) Tötungsvorsatz misshandelt und es anschließend unterlässt, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des überlebenden Opfers einzuleiten – dies selbst wenn zwischen dem Handlungs- und Unterlassensteil eine zeitliche Zäsur liegt.…WeiterlesenMordmerkmal der Verdeckungsabsicht
Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise bei einer Tötung ist, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt – doch wann liegt dies vor?WeiterlesenHeimtücke: Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit
Heimtücke
Wer Heimtückisch tötet begeht einen Mord – doch wann liegt Heimtücke vor? Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu dessen Tötung ausnutzt: Arg- und Wehrlosigkeit können auch gegeben sein, wenn der Tat eine feindselige Auseinandersetzung vorausgeht, das Tatopfer aber nicht (mehr) mit einem erheblichen Angriff gegen seine körperliche…WeiterlesenHeimtücke
Wie sich digitale Ermittlungen darstellen können zeigt ein US-Reporter, Robert Snell, auf Twitter auf: Hier hat Google eine „Inverssuche-Google“ betrieben in der Form, dass (auf Grund einer gerichtlichen Anordnung) zur Aufklärung einer Brandstiftung nutzerbezogene Daten gesucht wurden dahingehend, wer die betroffene Anschrift in zeitlichem Zusammenhang mit der Brandstiftung gesucht hatte: Die so ermittelte IP-Adresse (IPv6)…WeiterlesenGoogle unterstützt Ermittler mit Datenauswertung der Google-Suche