Strafrecht: Minder schwerer Fall des Totschlags wegen vorangegangener Beleidigung ist möglich

Der Bundesgerichtshof (5 StR 472/12) hat klargestellt, dass ein minder schwerer Fall des Totschlags (§213 StGB) mit herabgesenktem Strafrahmen durchaus möglich sein kann, je nach schwere der vorangegangenen Beleidigung. Vorliegend ging es um eine sicher nicht alltägliche Auseinandersetzung zwischen Ehepartnern, an deren Ende der Ehemann die Ehefrau erstickte:

Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es zwischen dem Angeklagten und seiner deutlich jüngeren Ehefrau zu einer Auseinandersetzung, der Provokationen seitens der Ehefrau vorausgingen. In deren Verlauf bedrohte sie ihn, beleidigte ihn „in allen Lebensbereichen als Versager“ und sagte ihm nach Konfrontation mit ihrer wieder aufgenommenen Tätigkeit als Prostituierte, dass „es mit ihm im Bett keinen Spaß mache“ […]

Das Besondere ist dabei, dass durch die BGH-Entscheidung nunmehr eine „doppelte Milderung“ in Betracht kommt, was sich erheblich auf die letztliche Straferwartung auswirken kann.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.