Am Ostersonntag, dem 23. März 2008, ließ der Angeklagte bei Oldenburg einen 5,9 kg schweren und 24 cm hohen Holzklotz von einer Brücke auf die Bundesautobahn A 29 fallen und traf – wie von ihm gewollt – einen dort mit 130 bis 140 km/h fahrenden Pkw. Dieser war mit einem Ehepaar und dessen neun- sowie siebenjährigen Kindern besetzt. Der Holzklotz durchschlug die Frontscheibe und traf die Beifahrerin, die an den dabei erlittenen Verletzungen innerhalb kurzer Zeit verstarb. Den Tod der Insassen des Fahrzeugs hatte der Angeklagte billigend in Kauf genommen.
Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten deshalb wegen Mordes, dreifachen versuchten Mordes und vorsätzlichem gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Es stützte sich dabei unter anderem auf Geständnisse, die der Angeklagte gegenüber Polizeibeamten und dem Ermittlungsrichter abgelegt, später aber widerrufen hatte.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensrügen und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 12. Januar 2010 – 4 StR 536/09 (vorher: Landgericht Oldenburg – Urteil vom 20. Mai 2009 – 5 Ks 8/08)
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen und sensiblen Strafverfahren, insbesondere an der Schnittstelle von Digitalisierung und Strafrecht mit klaren Spezialisierungen im Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Im IT-Recht berät er mit Spezialisierung auf Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht, IT-Arbeitsrecht und Cybersicherheit, regelmäßig unter Einbeziehung urheberrechtlicher Fragestellungen. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung juristischer und technischer Expertise als praktizierender Softwareentwickler.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter sowohl für Wirtschaftsstrafrecht als auch IT-Compliance und doziet speziell zu KI-Kompetenz und strategischem Denken an der FH Aachen; er ist fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert regelmäßig in Fachaufsätzen zu straf- und IT-rechtlichen Themen sowie im Rahmen strafprozessualer Kommentierung in Ferner/BeckOK StPO (zum IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln).