Cannabidiol strafbar: Ist CBD legal oder ist es strafbar Cannabidiol (CBD) zu kaufen? Es gibt dazu eine Vielzahl von Beiträgen und Texten – und in der Tat habe ich hierzu in meiner Praxis auch Fälle, in denen Menschen darauf verweisen, im Vertrauen auf die (vermeintliche) Legalität von CBD Bestellungen getätigt zu haben. Gleich wie man…WeiterlesenCannabidiol (CBD) – CBD Legal?
Schlagwort: BtMG
Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) und Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht und Betäubungsmitteldelikte: Im Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) können unsere Strafverteidiger auf eine besonders umfangreiche Tätigkeit verweisen: Erfahrung aus über hunderten BtMG-Mandaten. Gleich, ob Besitz kleiner Mengen oder unmittelbarer Schmuggel von Kokain im Kilo-Bereich aus Kolumbien – in unserer Strafverteidiger-Kanzlei wurden BTM-Delikte jeglicher Größe bereits verhandelt. Beachten Sie hier unsere Tätigkeit im BtMG!
Dazu Beratung von Unternehmen in Kombination mit dem UWG, etwa zu legalem Vertrieb von Cannabis, Hanftee oder Cannabidiol.
Ein gleichzeitiger Besitz einer nicht geringen Menge von Marihuana und Waffen (ggfs. samt Munition) unterfällt nicht automatisch der Tatbestandsvariante des bewaffneten Sichverschaffens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30a Abs. 2 Nr. 2 Variante 4 BtMG). Denn ein bloßer Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – etwa zum Eigenkonsum – ist nicht von § 30a Abs. 2…WeiterlesenGleichzeitiger Besitz von Marihuana und Waffen
Durchaus nachvollziehbar ist, dass Laien oft und gerne im Strafrecht Strafaussprüche vergleichen, getreu dem Motto „Der X hat doch für das Gleiche … bekommen, wie kann ich dann … bekommen“. Gerade in der Presse werden dabei mitunter Allgemeinplätze serviert, die bei vorschnell urteilenden Laien zu Unverständnis führen. Allein: Nur weil jemand für eine Tat eine…WeiterlesenStrafzumessung: Vergleiche mit anderen Urteilen sind unzulässig
Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht stellt sich das Problem, dass tateinheitlich mehrere Taten begangen werden, hierbei unterschiedliche Miderlungsgründe auftreten und dann der Strafrahmen erst einmal richtig zu bestimmen ist. Das kann durchaus knifflig sein: Der Bundesgerichtshof konnte sich hierzu im Jahr 2020 nochmals deutlich postieren und bietet damit Gelegenheit, das Thema aufzubereiten.WeiterlesenBestimmung des Strafrahmens bei tateinheitlich begangenen Taten
Den richtigen Schuldspruch im Betäubungsmittelstrafrecht zu finden kann mitunter schwer sein, gerade für Gerichte, die im Umgang mit dem BtMG nicht so erfahren sind, wie es etwa bei grenznahen Gerichten wie hier in Aachen zu erwarten ist. Da werden gerne Zusätze wie „unerlaubt“ genutzt, die man im BtMG gar nicht benötigt. Insoweit ist an die…WeiterlesenTenorierung im Betäubungsmittelstrafrecht
Besitz von Betäubungsmitteln: Wenn der Besitz verschiedener Mengen Betäubungsmittel vorliegt, muss dringend daran gedacht werden, hier eine Tateinheit sowie eine Verklammerung zu prüfen – ein gern übersehener Aspekt von Gerichten! So gilt, dass der gleichzeitige Besitz verschiedener Betäubungsmittel den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal erfüllt (BGH, 2 StR 266/14). Dazu auch bei…WeiterlesenBTM-Strafrecht: Verklammerung durch Besitz von Betäubungsmitteln
Verurteilte haben (inzwischen) die Möglichkeit der Zurückstellung einer suchtbedingten Freiheitsstrafe unter den Voraussetzungen des § 35 BtMG auch bei gleichzeitigem Vorliegen nicht suchtbedingter Freiheitsstrafe. Dies ist eine Ausnahme von der in § 454b Abs. 2 StPO zwingend vorgeschriebenen Unterbrechung der Strafvollstreckung zum Halbstrafen- oder Zweidrittelstrafzeitpunkt: Nicht suchtbedingte Freiheitsstrafen können jetzt auf Antrag des Verurteilten vor…WeiterlesenZurückstellung suchtbedingter Freiheitsstrafe bei §35 BtMG
Strafbare Markenverletzung im Markenstrafrecht: Grundvoraussetzung einer strafbaren Verletzung einer Marke oder Gemeinschaftsmarke ist, dass im geschäftlichen Verkehr gehandelt wurde – was immer der Fall ist, wenn die konkrete Benutzungshandlung i.S.v. § 143a MarkenG im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit steht und nicht dem privaten Bereich zuzuordnen ist. Dies ist etwa…WeiterlesenStrafbare Markenverletzung
Das Oberlandesgericht Hamm, 4 RVs 55/20, hat hinsichtlich der Frage der Bewährungsprognose bei Erstverbüßer in anderer Sache geäussert und klargestellt: Der von der Strafhaft ausgehende Warneffekt lässt bei einem Erstverbüßer allgemein erwarten, dass das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen…WeiterlesenBewährungsprognose bei Erstverbüßer in anderer Sache
Eine sehr wichtige Entscheidung – wenn auch inhaltlich nicht so neu – hat der Bundesgerichtshof bei der Strafzumessung im BTM-Strafrecht getroffen. Es geht um die Frage, ob im Rahmen der Qualifikationen der §29ff. BtMG im Falle eines minder schweren Falls das Grunddelikt mit seiner Mindeststrafe eine Sperrwirkung entfalten kann – was der Fall ist. Allerdings…WeiterlesenStrafzumessung bei minder schwerem Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Handeltreiben mit BTM in nicht geringer Menge: Beim Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge droht mit §29a BtMG eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr: Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer (…) mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt…WeiterlesenHandeltreiben mit BTM in nicht geringer Menge
Ein Pfefferspray kann zum Vorwurf des bewaffneten handeltreibens mit Betäubungsmitteln führen – jedenfalls wenn das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte das Pfefferspray auch in subjektiver Hinsicht zur Verletzung von Personen bestimmt hatte. Zwar ist ein Pfefferspray keine Waffe im technischen Sinne gem. Abschn. 1 Unterabschnitt. 2 Nr. 1.2.2 Anlage 1 zum WaffG.WeiterlesenBewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wegen Pfefferspray
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge): Das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vor (§30a II Nr.2 BtmG). Was dabei wenig bekannt ist, ist wie rigide diese Regelung Anwendung findet. Aufhänger für Diskussionen beim bewaffneten Handeltreiben ist regelmäßig das „Mitsichführen“ der Waffe. Der Bundesgerichtshof hat hier inzwischen eine sehr dezidierte…WeiterlesenBewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Pflichtverteidiger bei BtMG-Verstoß: Wann steht Ihnen ein Pflichtverteidiger bei Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz („BtMG“) zu? Die Frage ist Recht simpel zu beantworten: Immer dann, wenn es um eine nicht geringe Menge Drogen geht, werden Sie in jedem Fall einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben, denn selbst der schlichte Besitz einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel stellt…WeiterlesenPflichtverteidiger bei Verstoß gegen das BtMG
Minder schwerer Fall trifft auf gesetzlich vertypten Milderungsgrund: Immer wieder bei Gericht gibt es Streit um die Thematik „Minder schwerer Fall“, gerade im Betäubungsmittelstrafrecht. Die Begründung, mit der Gerichte gerne einmal einen minder schweren Fall im Sinne des § 29a Abs. 2 BtMG ablehnen, ist häufig unzureichend.WeiterlesenMinder schwerer Fall – und gesetzlich vertypter Milderungsgrund