Pflichtverteidiger bei Verstoß gegen das BtMG

Pflichtverteidiger bei BtMG-Verstoß: Wann steht Ihnen ein Pflichtverteidiger bei Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz (“BtMG”) zu? Die Frage ist Recht simpel zu beantworten: Immer dann, wenn es um eine nicht geringe Menge Drogen geht, werden Sie in jedem Fall einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben, denn selbst der schlichte Besitz einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel stellt bereits mit seiner Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr ein Verbrechen dar. Und bei einem Verbrechen können Sie einen Pflichtverteidiger beantragen.

Daher kommt auch auch bei allen anderen erheblichen Taten im BtMG eine Pflichtverteidigung in Betracht: Bei gewerbsmäßigen Taten des §29 BtMG, in allen Fällen der §§29a, 30, 30a BtMG.

Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)

Infos bei uns: Haft oder Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Pflichtverteidiger gesucht | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl

Im Kern ist es ganz einfach: Die Bestellung des Pflichtverteidigers endet mit der Einstellung oder dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens, das bedeutet, das regelmäßig die nächsten Instanzen Bestandteil der Pflichtverteidigung sind. Eine Ausnahme sind die Beiordnung für das Strafbefehlsverfahren oder im beschleunigten Verfahren. Mehr zur Dauer der Beiordnung hier bei uns.

Ist ein Pflichtverteidiger gut oder schlecht? Das lässt sich nicht pauschal beantworten, es kommt darauf an, ob Sie sich einen guten ausgewählt haben - oder ob Sie so dumm waren, einfach gar nichts zu machen und abzuwarten. Mehr dazu hier.

Ein Pflichtverteidiger ist ein normaler Anwalt, der Ihnen vom Staat beigeordnet wurde. Vergessen Sie Filme oder US-Serien - in Deutschland ist der Pflichtverteidiger weder ein besonderer Anwalt noch ein besonders guter oder schlechter Anwalt, Sie können sich jeden Anwalt aussuchen und dann diesen beigeordnet erhalten.

Wenn Sie einen Pflichtverteidiger suchen bzw. vom Gericht aufgefordert wurden einen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl zu benennen, stehen wir zur Verfügung. Rufen Sie unverbindlich an: 02404 92100

  • Professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung
  • Keine Angst vor Abstrichen, bei uns ist die Pflichtverteidigung eine vollwertige Strafverteidigung ohne Wenn und Aber
  • Vertretung in allen strafrechtlich relevanten Bereichen
  • Konzentration auf regionale Tätigkeit: Profitieren Sie von unserem Netzwerk aus hunderten Strafverteidigungen im Raum Aachen & Heinsberg
  • Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben einen Verteidiger zu benennen bringen Sie das Schreiben ohne Termin kurzerhand sofort bei uns rein oder rufen Sie an - wir kümmern uns um alles!

Kurze Antwort: Ja! Sie können den Pflichtverteidiger wechseln, allerdings wird es - je nachdem wie lange Sie warten, durchaus kompliziert. Wir helfen Ihnen, wenn Sie den Pflichtverteidiger wechseln möchten. Mehr zum Wechsel des Pflichtverteidigers finden Sie hier bei uns.

Kurze Antwort: Nein. Es handelt sich um einen "normalen" Strafverteidiger, der vom Gericht aus einer Liste herausgepickt wurde, weil Sie sich nicht beim Gericht gemeldet haben!

Sie erhalten als Pflichtverteidiger den Strafverteidiger, den Sie sich selber aussuchen! Nur wenn Sie gar nichts machen und sich um nichts kümmern erhalten Sie vom Gericht einen Pflichtverteidiger, den Sie nicht kennen und sich nicht ausgesucht haben. Mehr zur Auswahl des Pflichtverteidigers.

Sie können jederzeit einen Pflichtverteidiger beantragen - ob Sie einen erhalten ist eine andere Sache. Das Gesetz sieht Fälle so genannter notwendiger Verteidigung vor, in einem solchen Fall ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Im Ermittlungsverfahren dabei ausdrücklich nur auf Antrag, Sie müssen also tätig werden und erhalten im Ermittlungsverfahren nicht automatisch einen Pflichtverteidiger. Ein Strafverteidiger hilft Ihnen und dabei kann der Verteidiger Ihrer Wahl auch Ihr Pflichtverteidiger werden. Es macht also erst Recht Sinn, sich in dem Fall dass man sich keinen Anwalt leisten kann, erst Recht frühzeitig um einen Verteidiger zu bemühen und mit diesem das Gespräch zu suchen hinsichtlich einer Pflichtverteidiger-Beiordnung.

Pflichtverteidiger-Kontakt

  • Wir bieten professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung – die Pflichtverteidigung ist bei uns eine vollwertige Strafverteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht (keine Berufsanfänger, keine Terminsvertreter!)
  • Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben, einen Verteidiger zu benennen, rufen Sie an – wir kümmern uns um alles, wenn die Sache für uns geeignet ist!
  • Wir stehen grundsätzlich für eine Pflichtverteidigung zur Verfügung im Bezirk des Landgerichts Aachen zur Verfügung. Im Sexualstrafrecht übernehmen wir keine Pflichtverteidigungen und bei komplexen, umfangreichen Sachverhalten wird eine Zahlung notwendig sein, damit wir uns danach Beiordnen lassen.
  • Zwingende Bedingungen sind: Korrespondenz per Mail, nur nach Maßgabe des Anwalts per Telefon oder Videobesprechung; Anzahl und Umfang der Schriftsätze, Besprechungsdauer und -häufigkeit allein nach Ermessen des Anwalts, wobei es immer wenigstens eine persönliche Besprechung gibt
Pflichtverteidiger in Aachen, Rechtsanwalt für Pflichtverteidigung: Strafverteidiger Jens Ferner bietet seriöse Pflichtverteidigung als Ihr Pflichtverteidiger ohne Abstriche im Raum Aachen
Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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