Das Bundesarbeitsgericht (10 AZR 260/14) macht deutlich, dass weit gefasste Wettbewerbsverbote dazu führen können, dass selbst Darlehen an Konkurrenzunternehmen einen Verstoß darstellen: Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das sich auf jede denkbare Form der Unterstützung eines Konkurrenzunternehmens bezieht, umfasst auch das Belassen eines zinslosen Darlehens, das der Arbeitnehmer einem Konkurrenzunternehmen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zum Zweck seiner…WeiterlesenWettbewerbsverbot: Verstoß durch zinsloses Darlehen
Schlagwort: Arbeitsgericht
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine besondere Gerichtsbarkeit in Deutschland, die für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig ist. Es ist ein Zweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Das Arbeitsgericht ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten über Lohn- und Gehaltszahlungen, Urlaubsansprüche, Kündigungen, Versetzungen oder Abmahnungen. Auch Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten können vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden.
Das Arbeitsgericht ist in erster Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig. Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts kann gegebenenfalls Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Die letzte Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist das Bundesarbeitsgericht.
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Regel nicht erforderlich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. In bestimmten Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen oder einen Anwalt zu beauftragen, um die eigenen Rechte bestmöglich zu wahren.
Auf Grund speziller Umstände – es ging um Streit zwischen zwei Arbeitnehmern – konnte sich das Landesarbeitsgericht Köln (2 Sa 861/13) zur Verwendung von Fotografien äußern. Dabei stellte es fest Liegt die einmalige Verletzungshandlung mehr als 2 Jahre zurück und ergibt sich außerhalb des über die Unterlassung geführten Prozesses keinerlei Wiederholungsgefahr, kann ein Unterlassungsanspruch im…WeiterlesenWiederholungsgefahr: Nach 2 Jahren entfällt Wiederholungsgefahr
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat sich mit Urteil vom 1.8.2013, 2 Sa 6/13, dahin geäußert, dass es für die rechtliche Abgrenzung des Werk- oder Dienstvertrags zur Arbeitnehmerüberlassung allein auf die tatsächliche Durchführung des Vertrages ankommt. Dies sieht auch das Bundesarbeitsgericht so. Das Verfahren ist insbesondere für die IT-Branche von Interesse.WeiterlesenRechtliche Abgrenzung des Werk- oder Dienstvertrags zur Arbeitnehmerüberlassung
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (16 Sa 459/14) hat sich mit der Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens beschäftigt. Dabei stellte das Gericht fest, dass eine nach § 81 GWB gegen eine GmbH verhängte Geldbuße („Kartellrechtsbuße“) nicht von der GmbH entsprechend § 43 Abs. 2 GmbHG vom Geschäftsführer erstattet verlangen kann.WeiterlesenKeine Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens
Der Bundesgerichtshof (VII ZB 16/14) hat sich sehr umfangreich zur Frage geäußert, wann ein Handelsvertreter als Arbeitnehmer einzustufen ist mit der Folge, dass Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis vor dem Arbeitsgericht auszutragen sind.WeiterlesenHandelsvertreter: Wann ist der Handelsvertreter (Einfirmenvertreter) als Arbeitnehmer einzustufen?
Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot ist in den §§74ff. HGB gesetzlich geregelt: (1) Eine Vereinbarung zwischen dem Prinzipal und dem Handlungsgehilfen, die den Gehilfen für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt (Wettbewerbsverbot), bedarf der Schriftform und der Aushändigung einer vom Prinzipal unterzeichneten, die vereinbarten Bestimmungen enthaltenden Urkunde an den Gehilfen. (2) Das…WeiterlesenArbeitsrecht: Zur Karenzentschädigung bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
Ein abgelehnter Stellenbewerber hat gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auskunft, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat, so hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.WeiterlesenAGG: Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin
Das Bundesarbeitsgericht (10 AZR 560/11) hat sich zur unerlaubten Wettbewerbstätigkeit (§60 HGB) geäußert, speziell zu Fragen der Darlegungs- und Beweislast. Hierbei ging es um ein durchaus klassisches Geschehen: Ein Arbeitnehmer eines Pflegedienstes gründete einen eigenen Pflegedienst und warb noch vor (offizieller) Gründung eigene Kunden ab. Hierzu einige Kernaussagen des Bundesarbeitsgerichts: Der Arbeitnehmer darf auch dann…WeiterlesenArbeitsrecht: Zur unerlaubten Wettbewerbstätigkeit nach §60 HGB
Vorsicht: Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (2 Sa 217/12) hat klar gestellt, dass die Nicht-Beantwortung einer Stellenbewerbung ein Indiz für eine Diskriminierung sein kann: Die Nichtbeantwortung von Stellenbewerbungen wirkt zwar im Ergebnis wie eine Absage, kann aber nicht die Frist des § 15 Abs. 4 AGG in Gang setzen. Sie kann aber je nach Lage des Einzelfalles…WeiterlesenAGG: Vorsicht bei Nichtbeantwortung von Bewerbung – Indiz für Diskriminierung?
Wer sich mit einem XING-Profil präsentiert, sollte bei jeder Aktivität daran denken, sich an rechtliche Regeln halten zu müssen – dabei können durchaus spezielle Situationen vorliegen. Mit einigen ausgewählten Beispielen zeige ich kurz auf, wo Fallstricke liegen können, wenn man werbend auf XING tätig ist,WeiterlesenWerberecht: Rechtliche Grenzen werbender Tätigkeit auf XING
Will ein Arbeitnehmer Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen, so muss er dafür die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG einhalten. Die Frist ist wirksam und begegnet nach europäischem Recht keinen Bedenken. Bei Ablehnung einer Bewerbung beginnt die Frist in dem Moment zu laufen, in dem der Bewerber…WeiterlesenAGG-Anspruch nach Diskriminierung: Innerhalb von 2 Monaten!
Wenn das einzige Indiz für eine Benachteiligung in einem Bewerbungsverfahren eine im Ablehnungsschreiben enthaltene falsche männliche Anrede ist, reicht das nicht, so das Arbeitsgericht Düsseldorf (14 Ca 908/11). Denn die falsche Anrede in dem Antwortschreiben kann vielerlei Gründe haben. Selbst wenn die falsche Anrede ihre Ursache darin hat, dass der ausländische Vorname der Klägerin dem…WeiterlesenAGG: Keine Benachteiligung wegen falscher Anrede im Ablehnungsschreiben
Das Aufladen eines privaten Elektrorasierers am Arbeitsplatz stellt keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar, stellte das Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 408/11, klar (Vorinstanz: Arbeitsgericht Aachen, 5 Ca 1826/10 d). Das Gericht machte deutlich, dass selbst ein lächerlich geringer Schaden nicht ausreiche, um über eine Kündigung nachzudenken: Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann ein…WeiterlesenKündigung wegen Aufladen von Rasierer am Arbeitsplatz?
Kündigung wegen Stromdiebstahls?
Kann einem Arbeitnehmer wegen Stromdiebstahls gekündigt werden? Auch wenn die rechtswidrige Verletzungshandlung des Arbeitnehmers nur Sachen von geringem Wert betrifft, ist die Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet. Im Rahmen der Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, dass der private Stromverbrauch im Betrieb des Arbeitgebers üblich ist,…WeiterlesenKündigung wegen Stromdiebstahls?
Wenn jemand in eine Fotografie eingewilligt hat, stellt sich manchmal hinterher die Frage, ob er die Einwilligung (jederzeit) widerrufen kann. Dazu ist festzustellen, dass ein solch „willkürliches“ Widerrufsrecht grundsätzlich nicht zugestanden wird (Dreier/Schulze, §22 KUG, Rn.35). Vielmehr wird im allgemeinen verlangt, dass es einen hinreichenden und anzuerkennenden Grund für einen Widerruf geben muss.WeiterlesenFotorecht: Kann eine Einwilligung in eine Fotografie widerrufen werden?