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OLG Hamm zur Übernahme der Kosten des Strafverteidigers durch D&O-Versicherung

Ein bedeutsames Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Juli 2023 (Aktenzeichen 20 U 64/22) behandelt die Frage der Übernahme der Kosten eines Strafverteidigers durch eine D&O-Versicherung im Kontext eines Steuerstrafverfahrens.

Was ist eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt Unternehmensleiter und Manager vor finanziellen Folgen aus persönlicher Haftung im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie deckt Ansprüche, die aus Pflichtverletzungen im Unternehmen resultieren können.

Sachverhalt

Im vorliegenden Fall wurde gegen den Geschäftsführer einer GmbH, der Kläger in diesem Verfahren, ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet. Der Kläger forderte die Übernahme der Verteidigungskosten durch die D&O-Versicherung.

Entscheidung des OLG Hamm

  1. Deckungszusage der D&O-Versicherung: Das Gericht bestätigte, dass die Versicherungsgesellschaft durch eine E-Mail eine Deckungszusage erteilt hatte. Diese Zusage beinhaltete die Übernahme der Kosten der Verteidigung im Steuerstrafverfahren gegen den Geschäftsführer.
  2. Keine Beschränkung der Deckungszusage: Trotz gewisser Vorbehalte in der Deckungszusage (Prüfung der Honorarvereinbarung, vorbehaltlich neuer Erkenntnisse) wurde die Reichweite des bereits abgegebenen Anerkenntnisses durch die Versicherung nicht mehr nachträglich beschränkt.
  3. Leistungspflicht der Versicherung: Das Gericht erklärte, dass die Versicherung aufgrund des Versicherungsfalls leistungspflichtig war. Zudem lag keine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers vor, die zur Leistungsfreiheit der Versicherung geführt hätte.
  4. Anspruch auf Kostenübernahme: Dem Kläger wurde demnach ein Anspruch auf Freistellung von der Honorarforderung des Strafverteidigers sowie auf Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen zuerkannt.

Bedeutung für die Praxis

Dieses Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Deckungszusagen in der D&O-Versicherung. Es unterstreicht die Notwendigkeit für Versicherer, ihre Zusagen klar und unmissverständlich zu formulieren. Für Versicherte ist es wichtig, die Bedingungen und Grenzen des Versicherungsschutzes genau zu verstehen.

Fazit

Die Entscheidung des OLG Hamm bestätigt, dass unter bestimmten Umständen die D&O-Versicherung die Kosten für die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren übernehmen muss. Dies gilt besonders, wenn eine Deckungszusage vorliegt und keine relevanten Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers bestehen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.