Der BGH zur zivilrechtlichen Beihilfehaftung von Steuerberatern: Die Rolle von Steuerberatern in betrügerischen Kapitalanlagesystemen rückt zunehmend in den Fokus der Rechtsprechung, insbesondere wenn deren Tätigkeit die Geschäftsabwicklung faktisch ermöglicht. In zwei bemerkenswerten Entscheidungen hat sich der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 3. April 2025 – III ZR 70/24 und vom 14. März 2024 –…WeiterlesenBerufstypische Tätigkeiten im Schneeballsystem
Schlagwort: Schneeballsystem
Rechtsanwalt für Schneeballsystem: Ein Schneeballsystem ist eine betrügerische Methode im Finanzbereich, bei der Anleger dazu verleitet werden, in ein vermeintlich lukratives Geschäftsmodell zu investieren, das in Wirklichkeit jedoch nur auf der Anwerbung neuer Anleger beruht. Gewinne werden dann nicht durch tatsächliche Wertschöpfung, sondern durch das Anwerben neuer Anleger und deren Einzahlungen erzielt.
Wir sind als Fachanwälte für Strafrecht rund um Schneeballsysteme ausschliesslich als Strafverteidiger tätig!
Ähnliche Bezeichnungen für ein Schneeballsystem sind Ponzi-System, Pyramidensystem oder Multi-Level-Marketing. Der Unterschied zwischen einem legalen Multi-Level-Marketing und einem illegalen Schneeballsystem besteht darin, dass bei einem legalen System die Einnahmen durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen generiert werden, während bei einem Schneeballsystem die Einlagen neuer Anleger dazu verwendet werden, die Renditen der alten Anleger zu bedienen.
Im Wirtschaftsstrafrecht stellt ein Schneeballsystem eine besonders schwere Form des Betrugs dar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Unternehmen und Anleger beraten und unterstützen, um sich gegen den Vorwurf des Betrugs durch ein Schneeballsystem zu verteidigen oder sich vor solchen betrügerischen Praktiken zu schützen.
Immer wieder geraten Kapitalanleger in die Falle betrügerischer Schneeballsysteme, bei denen vermeintlich lukrative Beteiligungsmodelle in Wahrheit nur durch neue Anlegergelder aufrechterhalten werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seiner Entscheidung vom 20. März 2025 (Az. IX ZR 141/23) erneut mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Auszahlungen an stille Gesellschafter in der Insolvenz des betreibenden…WeiterlesenSchneeballsysteme und Insolvenzrecht: Zur Anfechtbarkeit von Scheingewinnen bei stillen Beteiligungen
Schneeballsysteme und Organhaftung: Mit seinem Urteil vom 6. März 2025 (Az. III ZR 137/24) hat der Bundesgerichtshof die Reichweite des § 31 BGB im Zusammenspiel mit komplexen Unternehmensstrukturen neu justiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine juristische Person auch dann haftet, wenn ihr Organ zwar selbst keine unmittelbare Täuschung vornimmt, aber in einem konzernähnlichen Gefüge…WeiterlesenBGH zur Reichweite von § 31 BGB bei verbundenen Unternehmen
Die jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2024 (Az. III ZR 79/23) und vom 23. Januar 2025 (Az. III ZR 371/23) geben Anlass zur vertieften Auseinandersetzung mit der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung von Berufsträgern, deren Tätigkeiten typischerweise „neutral“ erscheinen, im konkreten Einzelfall aber eine strafrechtliche Relevanz entfalten können. Im Fokus steht dabei die schwierige…WeiterlesenBerufsbezogene Pflichten und strafrechtliche Grenzen: Bundesgerichtshof zur Gehilfenhaftung bei typisierten Berufshandlungen
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Dezember 2024 (III ZR 421/23) befasst sich mit der zivilrechtlichen Haftung einer ehemaligen Steuerberaterin und Buchhalterin eines Schneeballsystems. Dabei setzt sich der BGH mit grundlegenden Fragen des Beweiswertes eines Geständnisses in einem Strafverfahren auseinander und beleuchtet die juristischen Kriterien zur Erkennbarkeit eines betrügerischen Geschäftsmodells.WeiterlesenZur Beweiswürdigung eines Geständnisses aus Strafverfahren im Zivilprozess
Die jüngste Enthüllung unter dem Namen “Dubai Unlocked” gewährt Einblicke in die Schattenseiten des luxuriösen Immobilienmarktes von Dubai. Diese umfassende Recherche deckt auf, wie Personen aus der internationalen Elite, darunter auch Kriminelle, Politiker und sanktionierte Individuen, in das Immobiliengeschäft der Wüstenmetropole investieren. Durch geleakte Daten konnte das Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP) in…WeiterlesenDubai Unlocked: Die dunkle Seite der glitzernden Immobilienwelt
OneCoin war ein komplexes, global operierendes Schneeballsystem, das sich als Kryptowährungs- und Schulungsunternehmen präsentierte, tatsächlich jedoch auf systematischem Betrug basierte. Das Landgericht Münster, 7 KLs-6 Js 167/16-2/20, hatte sich mit den strafrechtlichen Aspekten dieses Wirtschaftskrimis zu beschäftigen. Die Hauptverantwortliche (CA) schuf das OneCoin-Konzept zusammen mit einem Partner (CB), während sie sich diverser Firmen in Gibraltar,…WeiterlesenLG Münster zu Onecoin
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 31.08.2022 (Az. 5 U 798/22) behandelt die Frage der Beihilfe zum Anlagebetrug im Zusammenhang mit dem betrügerischen Kapitalanlagemodell der sogenannten Infinus-Gruppe. Der Kläger, der in Orderschuldverschreibungen der F. B. KGaA investiert hatte, machte geltend, dass die Beklagte, ein österreichisches Versicherungsunternehmen und Rechtsnachfolgerin der F. L. L. AG, durch…WeiterlesenOLG Dresden zur Beihilfe zum Anlagebetrug
Der Fall “JuicyFields” ist ein Beispiel dafür, wie Anlagebetrug Anleger um ihr hart verdientes Geld bringen kann. Seit Anfang 2020 lockte die Plattform JuicyFields, auch bekannt als Juicy Holdings B.V., Investoren mit dem Versprechen von hohen Renditen durch das sogenannte “Crowdgrowing” von medizinischem Cannabis an. Diese Investitionsversprechen erwiesen sich jedoch als Teil eines ausgeklügelten Schneeballsystems.…WeiterlesenInvestitionsbetrug bei JuicyFields
In einer Entscheidung des OLG Köln (24 U 95/23) zu § 31 BGB und zur Organhaftung ging es um den Kontext eines Schadensersatzanspruchs gegen faktische Geschäftsführer und eine juristische Person, die in betrügerische Geschäftspraktiken verwickelt waren: Diese Prinzipien sind bedeutend, weil sie die Reichweite der Verantwortlichkeit von faktischen Geschäftsführern und die damit verbundenen Risiken für…WeiterlesenOrganhaftung bei faktischem Geschäftsführer
Stehen einem stillen Gesellschafter nur gewinnabhängige Auszahlungen zu, so sind Auszahlungen, die der stille Gesellschafter, der ein Geschäftsmodell nach Art eines Schneeballsystems betreibt, trotz Kenntnis von in Wirklichkeit eingetretenen Verlusten leistet, unentgeltlich im Sinne des § 134 InsO – so nun auch der Bundesgerichtshof in den Entscheidungen IX ZR 13/23, IX ZR 14/23 und IX…WeiterlesenAnfechtung von Auszahlungen aus Schneeballsystem
Schneeballsystem
Ein Schneeballsystem ist eine Form des Betrugs, die auf einem Geschäftsmodell beruht, bei dem die Einnahmen der ursprünglichen Investoren durch die Investitionen neuer Teilnehmer und nicht durch den Verkauf eines tatsächlichen Produkts oder einer Dienstleistung erzielt werden. Ein solches System basiert im Ergebnis also hauptsächlich auf der Anwerbung neuer Mitglieder, die Geld in das System…WeiterlesenSchneeballsystem
Stehen einem stillen Gesellschafter nur gewinnabhängige Auszahlungen zu, so sind Auszahlungen, die der stille Gesellschafter, der ein Geschäftsmodell nach Art eines Schneeballsystems betreibt, trotz Kenntnis von in Wirklichkeit eingetretenen Verlusten leistet, unentgeltlich im Sinne des § 134 InsO, wie das OLG Frankfurt (4 U 158/22) entschieden hat.WeiterlesenUnentgeltliche Auszahlungen bei Schneeballsystemen
Der BGH hat schon früher entschieden, dass ein Insolvenzverwalter die Auszahlung von in “Schneeballsystemen” erzielten Scheingewinnen als objektiv unentgeltliche Leistung anfechten kann – diese Thematik stellt sich durchaus häufig, da Schneeballsysteme recht verbreitet sind. Nun hat auch das OLG Karlsruhe (3 U 45/21) dazu klargestellt:WeiterlesenZugriff des Insolvenzverwalters auf Schneeballsystem-Ausschüttung
Das Landgericht Hamburg (313 O 193/22) konnte zur Haftungssituation bei Betrieb eines Schneeballsystems äußern: Nach § 826 BGB ist derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der einem anderen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zufügt. Nach der Rechtsprechung des BGH haften Geschäftsführer, (faktische) Geschäftsleiter oder Vorstandsmitglieder einer Gesellschaft nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn…WeiterlesenHaftung bei Schneeballsystem