1-Sterne-Bewertung bei Google ohne Text kann angegriffen werden

1-Sterne-Bewertung bei Google: Immer wieder müssen sich Unternehmen mit wortlosen Ein-Sterne-Bewertungen herumschlagen und fragen sich, ob man hier etwas unternehmen kann. Dabei bewerten Gerichte den (objektiven) Aussagegehalt einer Ein-Sterne-Bewertung ohne aussagekräftige Kommentierung durchaus unterschiedlich:

  • Einmal wird vertreten, dass sich der Aussagegehalt einer derartigen Bewertung darin erschöpft, dass der Autor in irgendeiner Form mit dem Leistungsangebot des Bewerteten in Kontakt gekommen sei und dies als unzureichend empfunden habe, wobei der Hintergrund der Bewertung für den Internetnutzer offen bleibe (LG Augsburg, Urteil vom 17.08.2017 – 22 O 560/17).
  • Andere Entscheidungen meinen, der Durchschnittsverbraucher entnehme einem solchen Eintrag, dass der Nutzer die Leistungen des Bewerteten in Anspruch genommen und schlecht bewertet habe (LG Lübeck, Urteil vom 13.06.2018 – 9 O 59/17). Aufgrund des Kontextes, in dem die Bewertung steht, gehe der maßgebliche objektive Durchschnittsleser in naheliegender Weise davon aus, dass hier eine als Kunde des Bewerteten gemachte Erfahrung – welcher Art auch immer – bewertet werde (LG Hamburg, Urteil vom 12.01.2018 – 324 O 63/17). Insgesamt scheint die Meinung vorzuherrschen, dass jemand mit einer wortlosen 1-Sterne-Bewertung implizit äussert, es habe zwischen dem Bewerter und dem Bewerteten irgendeine mit der angebotenen (Dienst-)Leistung im Zusammenhang stehende Verbindung gegeben, die der Bewertung zu Grunde liegt (OLG Nürnberg, 3 W 1470/19).

Insgesamt zeigt sich in der Rechtsprechung, dass die im Übrigen inhaltsleere oder inhaltsarme Vergabe eines 1-Sterne-Kommentars eine Tatsachenbehauptung beinhaltet – nämlich, dass es tatsächlich einen der Bewertung zu Grunde liegenden Kontakt gab (der auch ausreichend für eine Bewertung war). Auf dieser Basis kann Streit darum geführt werden, ob die Bewertung jeglicher Grundlage entbehrt, wobei die üblichen Regeln der Beweislast zu Berücksichtigen sind. Unternehmen sind jedenfalls nicht schutzlos und können nicht nur gegen den Plattformbetreiber sondern auch gegen den Nutzer vorgehen, wenn dieser identifiziert werden kann.

Dazu auch bei uns: Umgang mit schlechten Bewertungen im Internet

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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