Zuständigkeit des Arbeitsgerichts: Das Arbeitsgericht ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Zu Prüfen ist also, ob ein Beteiligter Arbeitnehmer iSd. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG ist. Besonders relevant ist diese Frage insbesondere in Zusammenhang mit dem Streit um die Arbeitnehmereigenschaft eines Geschäftsführers oder Scheinselbstständigen.WeiterlesenWann ist das Arbeitsgericht für Arbeitnehmer zuständig?
Schlagwort: Bewertungsportal
1-Sterne-Bewertung bei Google: Immer wieder müssen sich Unternehmen mit wortlosen Ein-Sterne-Bewertungen herumschlagen und fragen sich, ob man hier etwas unternehmen kann. Dabei bewerten Gerichte den (objektiven) Aussagegehalt einer Ein-Sterne-Bewertung ohne aussagekräftige Kommentierung durchaus unterschiedlich: Einmal wird vertreten, dass sich der Aussagegehalt einer derartigen Bewertung darin erschöpft, dass der Autor in irgendeiner Form mit dem Leistungsangebot…Weiterlesen1-Sterne-Bewertung bei Google ohne Text kann angegriffen werden
Amazon kann verlangen, dass sog. Drittanbieter auf amazon.de ihre Produkte nicht mit „gekauften“ Bewertungen bewerben, ohne kenntlich zu machen, dass die Tester einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) untersagte mit heute veröffentlichtem Beschluss die Veröffentlichung „gekaufter“ Kundenrezensionen, wenn nicht zugleich auf die Entgeltlichkeit hingewiesen wird. WeiterlesenAmazon kann sich gegen „gekaufte“ Produktbewertungen wehren
Irreführende Werbung: Das Landgericht Köln (33 O 159/16) hat verdeutlicht, dass man auch mit der Verwendung von Logos vorsichtig sein muss, wenn diese Angaben suggerieren können die so nicht stimmen. Hier ging es um ein Logo das in einem Shop eingebunden wurde und dabei eine auf dem Logo angegebene Gesamtzahl von 31.089 Kundenbewertungen ausdrückte. Tatsächlich…WeiterlesenWerberecht: Irreführung durch Verwenden des Logos eines Bewertungsportals mit Bewertungsanzahl
Das Oberlandesgericht Köln (6 U 161/16) hat klar gestellt, dass ein Verstoss gegen eine Unterlassungserklärung auch darin liegen kann, dass zwar nicht selber die Behauptung öffentlich erklärt wird, man aber Kundenbewertungen auf eigener Webseite zulässt, die diese Behauptung wiederholen – und die man dann nicht löscht: Richtig ist zwar, dass der Bundesgerichtshof für Bewertungsportale entschieden…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Zu unterlassende Behauptung durch veröffentlichte Kundenmeinung
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Unterlassung von Äußerungen in einem Bewertungsportal in Anspruch. Der Beklagte betreibt im Internet ein Portal, in das Patienten ihre Bewertung von Kliniken einstellen können. Die Klägerin betreibt eine Klinik für HNO- und Laser-Chirurgie. Ein am Rechtsstreit nicht beteiligter Patient, der in der Klinik der Klägerin an der Nasenscheidewand operiert…WeiterlesenZu-Eigen-Machen von Äußerungen durch den Betreiber eines Bewertungsportals
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-16 U 2/15) hat sich zur Haftung eines Bewertungsportals bei negativer Bewertung eines Arztes geäußert: Nimmt ein negativ bewerteter Arzt den Betreiber eines Internetportals zur Bewertung von Ärzten und Angehörigen sonstiger Heilberufe auf Unterlas¬sung der Veröffentlichung und Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen eines Dritten in Anspruch, die dieser seiner (negativen) Bewertung über ein…WeiterlesenBewertungsplattform: Haftung bei negativer Bewertung eines Arztes
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-16 U 2/15) hat sich zur Störerhaftung eines Bewertungsportals geäußert (dazu aber auch die höchstrichterliche Rechtsprechung im Auge haben): Nimmt ein negativ bewerteter Arzt den Betreiber eines Internetportals zur Bewertung von Ärzten und Angehörigen sonstiger Heilberufe auf Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen eines Dritten in Anspruch, die dieser seiner…WeiterlesenZur Störerhaftung eines Bewertungsportals
Bewertungsportale werden im Internet genutzt, um Dienstleister scheinbar objektiv zu bewerten – zugleich sind sie Einladungen an Missbrauch und „Rachebewertungen“ nach Streit. Ein kurzer Überblick zur BGH-Rechtsprechung.WeiterlesenRechtsprechung des BGH zu Bewertungsportalen
Das Amtsgericht München hat sich zur Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung im Fall der Bewertung in einem Bewertungsportal positioniert.WeiterlesenBewertung eines Arztes: Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung
Das Oberlandesgericht Hamm (4 U 48/13) hatte sich mit „bezahlten“ Bewertungen zu beschäftigen. Ein Unternehmen verschickte an seine Kunden eine Mail unter anderem mit folgendem Inhalt: So einfach geht’s: Bei ciao, dooyoo, Qype, KennstDuEinen, Facebook oder Twitter registrieren.Kurzen persönlichen Erfahrungsbericht schreiben.Link zu Ihrem Erfahrungsbericht an #######@##### ##.de senden.Nach unserer kurzen Prüfung Ihres veröffentlichten Erfahrungsberichts senden…WeiterlesenWerberecht: Aufforderung an Kunden gegen Gutschein Bewertungen auszusprechen ist Wettbewerbsverstoß
Schlechtes Testergebnis: Unternehmen können schnell von unwahren Behauptungen betroffen sein – gerade wenn es um Testurteile bei Warentests oder Dienstleistungstests geht kann dies ganz erhebliche Auswirkungen auf Umsatz und die betriebliche Zukunft haben. Im Folgenden wird an Hand von Standardsituationen exemplarisch gezeigt, dass Unternehmer nicht schutzlos sind. Es besteht die Möglichkeit, sich durchaus erfolgreich gegen…WeiterlesenTesturteil: Wie man sich gegen falsche Testergebnisse wehrt (Stiftung Warentext & Co.)
Das Landgericht Köln (28 O 452/12) hat entschieden, dass die Äußerungen „Miserabler Service von X Computersysteme, Kundenfreundlich ist anders!“ und „Schlechter Service von X“ als Meinungsäußerungen einzustufen sind. Die Begründung ist denkbar einfach: Sie drücken schlicht die subjektive Wertung bezüglich des Services aus und beinhalten insbesondere keine Tatsachenbehauptung, denn der Vorwurf ist schliesslich sehr pauschal…WeiterlesenBewertung von Unternehmen: „Miserabler Service“ ist Meinungsäußerung
Das Landgericht Duisburg (25 O 54/11) hat eine durchaus schwierige Entscheidung getroffen. Es ging um die Werbung mit der Bewertung des eigenen Unternehmens in einem Internet-Portal. Konkret wohl um ein eigebundenes Banner, bei dem automatisch die vorhandene Bewertung angezeigt wurde. Grundsätzlich ist gegen eine solche Werbemaßnahme nichts einzuwenden, aber hier gab es eine Besonderheit: Die…WeiterlesenWerberecht: Werbung mit Bewertung auf Portal nur bei ungefilterten Meinungen?
Das Amtsgericht Hamburg (35a C 148/11) hatte sich mit einer Restaurant-Kritik auf einer Webseite (in einem Bewertungsportal) zu beschäftigen und will im Einklang mit der zunehmenden Rechtsprechung keine grundsätzliche Unzulässigkeit erkennen. Vielmehr gilt: Unzulässig ist eine wertende Restaurant-Kritik grundsätzlich erst, wenn sie insgesamt auf eine gezielte Herabwürdigung gerichtet ist, was insbesondere auch dann der Fall…WeiterlesenAG Hamburg: Zur Zulässigkeit einer Restaurantkritik