„Blickfangwerbung ist eine Form der Werbung, bei der besonders auffällige oder anregende Gestaltungselemente eingesetzt werden, um die Aufmerksamkeit des Verbrauchers zu erregen. Solche Elemente können z. B. große Schriften, helle Farben, auffällige Bilder oder dramatische Slogans sein. Aus werberechtlicher Sicht kann Blickfangwerbung jedoch einige Herausforderungen mit sich bringen. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb…WeiterlesenBlickfangwerbung
Schlagwort: Abmahnung
Rechtsanwalt für Abmahnung: Eine Abmahnung ist eine schriftliche Warnung des Arbeitgebers, eines Anwalts oder eines Rechteinhabers an eine Person, die gegen Rechte oder Pflichten verstoßen hat. Im deutschen Recht ist die Abmahnung ein wichtiges Instrument, um eine Person auf ein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und eine Wiederholung zu verhindern. Unsere Kanzlei ist in diesem Bereich nur ausnahmsweise und nicht für Verbraucher tätig!
Im Arbeitsrecht wird eine Abmahnung häufig ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung begangen hat, wie z.B. unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz oder Verstöße gegen Arbeitsanweisungen. Die Abmahnung dient als Vorstufe zur Kündigung und soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern und eine Kündigung zu vermeiden.
Im Urheberrecht wird eine Abmahnung häufig von Rechteinhabern an Personen verschickt, die eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, wie zum Beispiel das illegale Herunterladen von Musik oder Filmen. Mit der Abmahnung soll der Verletzer aufgefordert werden, das rechtswidrige Verhalten zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung abzugeben, um weitere gerichtliche Schritte zu vermeiden.
Eine Abmahnung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, wie z.B. die genaue Bezeichnung des Fehlverhaltens, eine klare Fristsetzung zur Beseitigung des Fehlverhaltens und die Androhung weiterer rechtlicher Schritte, falls das Fehlverhalten nicht abgestellt wird. Der Empfänger der Abmahnung hat das Recht, dazu Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
Wichtig ist, dass eine Abmahnung keinen unmittelbaren rechtlichen Zwang darstellt, sondern vielmehr eine Warnung und Aufforderung zur Verhaltensänderung ist. Sie ist jedoch Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte wie Kündigung oder Klage.
Insgesamt ist die Abmahnung ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechts, um Verstöße gegen Rechte und Pflichten zu ahnden und deren Wiederholung zu verhindern. Wichtig ist jedoch, dass sie formell korrekt und angemessen ausgestaltet ist, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.
Der Kläger ist seit 2007 als Lehrkraft bei der Beklagten beschäftigt. Ende 2020 hatte ein Schüler der Schulleitung geschildert, dass der Kläger ihn mehrfach über WhatsApp kontaktiert und ihm Treffen im privaten Bereich und außerhalb der Schule vorgeschlagen habe. Dadurch habe sich der Schüler unwohl gefühlt. Der Kläger räumte in der daraufhin durchgeführten Anhörung ein,…WeiterlesenLehrer wegen eines unangemessenen Nähe-Verhältnisses zu Schülern gekündigt
Dass der wiederholte Verstoß nach erfolgten Abmahnungen gegen Vorgaben des Arbeitgebers zur IT-Sicherheit am Arbeitsplatz zu einer Kündigung führen kann, hat das LAG Sachsen (9 Sa 250/21) klargestellt. Die betroffene Mitarbeiterin hatte – entgegen einer eindeutigen Dienstanweisung – Unterlagen mit sensiblen Daten unverschlossen in ihrem Schreibtisch aufbewahrt, während sie selbst nicht im Büro anwesend war.…WeiterlesenWirksame Kündigung bei Verstoß gegen Richtlinie zur Informationssicherheit
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist im Rahmen der gerichtlichen Abmahnungskontrolle nur insoweit von Bedeutung, als es um die Form und die Umstände der Abmahnung geht, nicht aber um die Frage, ob die Abmahnung als solche eine Überreaktion darstellt (LAG Köln, 13 Sa 137/95; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 2 Sa 350/05; BAG, 7 AZR 893/93). Auch für den Gleichbehandlungsgrundsatz ist…WeiterlesenVerhältnismäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung
Bei einer unberechtigten Abmahnung im Markenrecht kann ein Schadensersatzanspruch gegen den Abmahner im Raum stehen – dies setzt – neben einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung – zur Feststellung der Rechtswidrigkeit mit dem BGH auch eine Interessenabwägung voraus. Hintergrund ist, dass das hier betroffene Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein offener Tatbestand ist, dessen Inhalt und Grenzen…WeiterlesenAbmahnung: Schadensersatz bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnungen
Verhaltensbedingte Kündigung
Für eine verhaltensbedingte Kündigung genügen Umstände, die in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen und bei verständiger Würdigung unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen.WeiterlesenVerhaltensbedingte Kündigung
Die Polizei Berlin teilt in einer Pressemitteilung mit: „In einem Verfahren gegen zwei Beschuldigte – einen 53-jährigen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und dessen 41-jährigen Mandanten, dem angeblichen Repräsentanten einer „IG Datenschutz“ – wurden am 21.12.22 wegen des Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen durch die Polizei im…WeiterlesenDurchsuchungen nach Abmahnwelle wegen „Google Fonts“-Nutzung
Das Arbeitsgericht Heilbronn (8 Ca 135/22) macht deutlich, dass eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Datenschutzbeauftragten aufgrund reiner Amtspflichtverletzungen nach Systematik und Sinn/Zweck von § 6 Abs. 4 BDSG unwirksam ist. Die schlichte Verletzung der Pflichten als Datenschutzbeauftragter kann aus dessen Sicht vielmehr im Grundsatz lediglich seine Abberufung als DSB entsprechend § 6 Abs. 4…WeiterlesenKündigung des Datenschutzbeauftragten nach Pflichtverletzung
Wer seiner Arbeitgeberin eine aus dem Internet ausgedruckte ärztliche „Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit“ vorlegt, ohne dass eine Untersuchung durch die bescheinigende Ärztin erfolgt ist, riskiert die Kündigung seines langjährigen Arbeitsverhältnisses. Dies hat das Arbeitsgericht Lübeck (5 Ca 189/22) entschieden.WeiterlesenKündigung bei Vorlage von aus Internet stammender Impfunfähigkeitsbescheinigung
Ein Arbeitgeber muss regelmäßig erst einmal abmahnen, bevor er das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen kann. Dies gilt insbesondere, wenn der betroffene Arbeitnehmer nur einmal unentschuldigt gefehlt hat, und zwar auch dann, wenn dies bereits am dritten Arbeitstag passiert. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (3. Juni 2020 – 1 Sa 72/20 -) ebenso wie bereits zuvor das Arbeitsgericht Elmshorn…WeiterlesenFristlose Kündigung bei unentschuldigtem Fehlen gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung einer Redakteurin eines Senders für unwirksam erklärt. Der Sender hat zur Begründung der Kündigungen geltend gemacht, die Redakteurin habe sich mehrfach israelfeindlich und antisemitisch in anderen Medien geäußert. Dies widerspreche den Grundsätzen des Senders, wie sie ausdrücklich in Guidelines und Positionspapieren festgehalten seien.WeiterlesenKündigung wegen des Vorwurfs antisemitischer Äußerung
Im Kontext der Verbreitung identifizierender Videos (hier: über die Videoplattform YouTube) konnte sich das Verwaltungsgericht Bremen (4 K 1338/21) in einer Entscheidung vom 10.10.22 zu den Befugnissen einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde äußern und klarstellen, dass eine DSGVO-Behörde das Werkzeug hat, um folgende Anordnungen zu treffen: Sowohl Videos als auch ein Screenshot, bereitgehalten auf einer Internetseite, sind…WeiterlesenBefugnisse datenschutzrechtlicher Aufsichtsbehörde bei unzulässiger Verbreitung von Videos
Wird ein Abmahnschreiben lediglich als Dateianhang zu einer E-Mail versandt, ist es in der Regel nur und erst dann zugegangen, wenn der E-Mail-Empfänger den Dateianhang auch tatsächlich geöffnet hat. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm (4 W 119/20) klargestellt.WeiterlesenZugang von Abmahnschreiben als Dateianhang einer e-Mail
Den Absender einer E-Mail trifft gem. § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zu Gute, wenn er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln (4 Sa 315/21) am 11. Januar 2022 entschieden.WeiterlesenBeweis für den Zugang einer E-Mail
Kündigt ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft an, er beabsichtige seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vorm Amoklauf, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.WeiterlesenFristlose Kündigung wegen Drohungen gegen Vorgesetzten