Im Folgenden einige ausgewählte aktuellere Urteile zum Thema Impressumspflicht auf der eigenen Homepage. Insgesamt sollte sich inzwischen – nach fast 10 Jahren – herumgesprochen haben, dass man im Regelfall ein Impressum haben muss, es zumindest bereit halten sollte (als Einstieg empfiehlt sich die Lektüre der §§5,6 TMG sowie der §§54, 55 RfStV). Hinweis: Dieser Artikel…WeiterlesenAktuelle Urteile zur Impressumspflicht
Schlagwort: Abmahnung
Rechtsanwalt für Abmahnung: Eine Abmahnung ist eine schriftliche Warnung des Arbeitgebers, eines Anwalts oder eines Rechteinhabers an eine Person, die gegen Rechte oder Pflichten verstoßen hat. Im deutschen Recht ist die Abmahnung ein wichtiges Instrument, um eine Person auf ein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und eine Wiederholung zu verhindern. Unsere Kanzlei ist in diesem Bereich nur ausnahmsweise und nicht für Verbraucher tätig!
Im Arbeitsrecht wird eine Abmahnung häufig ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung begangen hat, wie z.B. unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz oder Verstöße gegen Arbeitsanweisungen. Die Abmahnung dient als Vorstufe zur Kündigung und soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern und eine Kündigung zu vermeiden.
Im Urheberrecht wird eine Abmahnung häufig von Rechteinhabern an Personen verschickt, die eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, wie zum Beispiel das illegale Herunterladen von Musik oder Filmen. Mit der Abmahnung soll der Verletzer aufgefordert werden, das rechtswidrige Verhalten zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung abzugeben, um weitere gerichtliche Schritte zu vermeiden.
Eine Abmahnung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, wie z.B. die genaue Bezeichnung des Fehlverhaltens, eine klare Fristsetzung zur Beseitigung des Fehlverhaltens und die Androhung weiterer rechtlicher Schritte, falls das Fehlverhalten nicht abgestellt wird. Der Empfänger der Abmahnung hat das Recht, dazu Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
Wichtig ist, dass eine Abmahnung keinen unmittelbaren rechtlichen Zwang darstellt, sondern vielmehr eine Warnung und Aufforderung zur Verhaltensänderung ist. Sie ist jedoch Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte wie Kündigung oder Klage.
Insgesamt ist die Abmahnung ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechts, um Verstöße gegen Rechte und Pflichten zu ahnden und deren Wiederholung zu verhindern. Wichtig ist jedoch, dass sie formell korrekt und angemessen ausgestaltet ist, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) übt in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur „Button-Lösung“ vernichtende Kritik, die ich wie folgt zusammenfassen möchte: Auch vom DAV wird damit letztlich die Kritik geäussert, die man bei mir bereits seit Juli 2010 zu diesem (gefährlichen) Unsinn nachlesen kann (zuletzt hier geäußert). Daneben macht es mich zunehmend wütend, dass im Bereich…WeiterlesenDAV übt vernichtende Kritik an „Button-Lösung“
Der am 1. September 2008 in Kraft getretene § 97a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) beschränkt den Kostenerstattungsanspruch des Urhebers für eine anwaltliche Abmahnung wegen der Verletzung von im Urheberrechtsgesetz geregelten Rechten in einfach gelagerten Fällen auf 100,– €. Vor dieser Gesetzesänderung konnten bei einer begründetenanwaltlichen Abmahnung die vollen Gebühren, die sich am Streitwert orientierten, vom…WeiterlesenVerfassungsbeschwerde gegen § 97a Abs. 2 UrhG (Deckelung der Abmahnkosten) unzulässig
Als der Gesetzgeber zum 11.06.2010 ein neues Muster für die Widerrufsbelehrung verankert hat, wurde schon orakelt, dass es danach zu Abmahnungen kommen wird, wenn Online-Shops die Belehrung in Form des alten Musters weiter verwenden. Hintergrund, ohne zu thematisieren inwiefern das Muster überhaupt inhaltlich korrekt ist (die Rechtsprechung hatte damit ja schon per se erhebliche Probleme)…WeiterlesenAktuell: Abmahnung wegen Verwendung alter Widerrufsbelehrung
Das BVerfG (1 BvR 1443/10) hat die Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten zurückgewiesen, die Rechteinhaber in so genannten „Filesharing-Abmahnungen“ vertreten. Es ging um die Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss des LG Mannheim bzw. OLG Karlsruhe, die dem Antrag der Beschwerdeführer auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Beschwerdeführer sahen sich in ihrem Recht auf rechtliches Gehör verletzt und…WeiterlesenDie Verfassungsbeschwerde ist binnen eines Monats zu erheben…
Eltern haften für Ihre Kinder?
„Eltern haften für Ihre Kinder“ das liest und hört man immer wieder – ganz so einfach ist es aber nicht, denn die Regeln rund um die Haftung für Kinder bei einer Aufsichtspflichtverletzung sind je nach Sachverhalt recht komplex. Ein kleiner Überblick.WeiterlesenEltern haften für Ihre Kinder?
Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage des Rechtsschutzes gegen Abmahnungen im Wohnraummietrecht: Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Mieter einer Wohnung im Wege der Klage gegen eine von ihm als unberechtigt angesehene Abmahnung durch den Vermieter vorgehen kann.WeiterlesenKein Rechtsschutz gegen Abmahnungen im Mietrecht
Wurde der Mieter zuvor abgemahnt, können ständig verspätete Mietzahlungen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen. Das gilt auch, wenn der Mieter die Zahlungsrückstände jeweils vor dem nächsten Zahlungstermin ausgeglichen hat. Die wirksame Kündigung wird nicht hinfällig, wenn der Mieter nach der Kündigung pünktlich zahlt.WeiterlesenKündigung: Ständig verspätete Mietzahlungen berechtigen zur fristlosen Kündigung
Selbst wenn der Handelsvertreter sich gegenüber seinem Unternehmen unkorrekt verhalten hat, rechtfertigt dies gegenüber einem verdienten Vertreter keine fristlose Kündigung ohne Abmahnung. Dies gilt umso mehr, wenn der Unternehmer im Zeitpunkt der Kündigung sicher weiß, dass ihm aus dem unkorrekten Verhalten des Handelsvertreters kein Schaden entstanden ist und entstehen wird.WeiterlesenHandelsvertreter: Fristlose Kündigung bei unkorrektem Verhalten nicht ohne Abmahnung möglich