Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2023 (1 StR 263/23) wesentliche Richtlinien zur Beurteilung von minder schweren Fällen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln formuliert. Diese Entscheidung stellt die Bedeutung einer fundierten und differenzierten Bewertung der im Strafgesetz vorgesehenen Strafzumessungskriterien heraus.WeiterlesenBGH präzisiert Anforderungen an die Würdigung minder schwerer Fälle bei bewaffnetem Handel mit Betäubungsmitteln
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Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) und Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht und Betäubungsmitteldelikte: Im Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) können unsere Strafverteidiger auf eine besonders umfangreiche Tätigkeit verweisen: Erfahrung aus über hunderten BtMG-Mandaten. Gleich, ob Besitz kleiner Mengen oder unmittelbarer Schmuggel von Kokain im Kilo-Bereich aus Kolumbien – in unserer Strafverteidiger-Kanzlei wurden BTM-Delikte jeglicher Größe bereits verhandelt. Beachten Sie hier unsere Tätigkeit im BtMG!
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In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. November 2023, Aktenzeichen 3 StR 369/23, geht es um die Frage der mittäterschaftlichen Einfuhr von Betäubungsmitteln im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG in Verbindung mit § 25 Abs. 2 StGB. Der Angeklagte wurde ursprünglich wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in…WeiterlesenMittäterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg (5 Ws 19/24), beschäftigt sich mit der Interpretation der „nicht geringen Menge“ von Cannabis im Rahmen des neu eingeführten Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Die Entscheidung überrascht, denn man wendet die alten Regelungen aus dem BtMG vollständig auf das KCanG an.WeiterlesenOLG Hamburg zur „nicht geringen Menge“ nach dem neuen KCanG
Beweisverwertungsverbot: Verfahren bei LG Mannheim (5 KLs 804 Js 28622/21) aus dem Komplex Encro-Chat endet mit Freispruch wegen Konsumcannabisgesetz.WeiterlesenEncrochat Verfahren endet mit Freispruch wegen KCanG
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 12. Dezember 2023, Aktenzeichen 1 StR 16/23, in einer Strafsache wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 27. Juli 2022 im Strafausspruch aufgehoben.WeiterlesenRevision bei Strafzumessung erfolgreich
Cannabis wird in Deutschland legalisiert – jedenfalls teilweise: Am 27.03.2024 wurde das neue deutsche Cannabisgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 01. April 2024 in Kraft. Damit endet die Ära, in der Cannabis über das BtMG reguliert war und zukünftig ist vor allem das Konsumcannabisgesetz (KCanG) zu berücksichtigen. In Deutschland geht man dabei den folgenden…WeiterlesenCannabisgesetz (CanG) – was ist verboten?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 13. Februar 2024, 5 StR 469/23, Kriterien festgelegt, unter denen er ein Umsatzgeschäft im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln annimmt. Dabei wird nochmals deutlich, wie früh so etwas anzunehmen sein kann!WeiterlesenBtMG: Annahme eines Umsatzgeschäfts
Das Cannabisgesetz 2024 (ein Artikelgesetz, mit dem das Konsumcannabisgesetz eingeführt wird, das ich im folgenden kurzerhand „Cannabisgesetz“ nenne) soll „der große Wurf“ sein, wenn es darum geht, den Konsum samt zugehörigen Handlung einer (Teil-)Legalisierung zu unterziehen. Dabei ist aus hiesiger Sicht festzustellen, dass das Gesetz unter erheblichen sprachlichen Mängeln leidet, die sich auch in der…WeiterlesenCannabisgesetz 2024: Sprachliche Irrungen und Wirrungen
Wann liegt ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor? Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne der § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, wobei verschiedene Betätigungen, die auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielen, eine tatbestandliche Bewertungseinheit bilden,…WeiterlesenHandeltreiben mit Betäubungsmitteln
Auch wenn die Annahme einer Bande bei BTM-Geschäften recht weit gefasst ist, bietet sich im Detail erhebliches Verteidigungspotential: Denn nicht jedes von einem Bandenmitglied getätigte Betäubungsmittelgeschäft stellt letztlich ein Bandengeschäft dar!WeiterlesenVerteidigung beim Vorwurf der Bande im BtMG
Wie geht man damit um, wenn jemand so erhebliche Schmerzen hat, dass er es unerträglich findet, wenn kein Cannabis konsumiert wird?WeiterlesenKeine Strafbarkeit bei nicht verschriebenem Cannabis-Konsum zur Schmerz-Therapie
Es ist so weit: Das Bundesjustizministerium hat im November 2023 seine „Eckpunkte zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs“ vorgestellt. Nach langer Ankündigung und immer wieder Betonung des Grundsatzes, dass Strafrecht nur „ultima Ratio“ sein darf, erweisen sich diese Eckpunkte bei näherem Hinsehen ebenso enttäuschend, wie sich der aktuelle Justizminister insgesamt präsentiert: Mutlos, langweilig, ohne die notwendige gesellschaftspolitische…WeiterlesenModernisierung des Strafgesetzbuchs 2023
Hat ein Angeklagter durch freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich zur Aufdeckung einer Tat nach den §§ 29 bis 30a BtMG beigetragen, so liegen die Voraussetzungen für eine Strafmilderung nach § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG für alle Taten des Angeklagten vor, die mit der aufgedeckten Tat in Zusammenhang stehen, ohne dass es darauf ankommt,…Weiterlesen§31 BTMG: Voraussetzungen der Aufklärungshilfe
In einem aktuellen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (3 StR 132/23) ging es um die Verurteilung zweier Angeklagter wegen des Vorwurfs der Einfuhr und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Landgericht hatte die Angeklagten zu Freiheitsstrafen verurteilt und die Einziehung des Wertes von Taterträgen angeordnet.WeiterlesenBGH zur erweiterten Einziehung bei BTM-Geschäft
Ein 38-jähriger Beamter einer Justizvollzugsanstalt (JVA), der wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zuvor vom Strafgericht rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (3 A 10295/22.OVG) in Koblenz und betonte dabei auch eine abschreckende Wirkung seines Urteils.WeiterlesenJVA-Beamter und Drogenbesitz: Entfernung aus dem Dienst