Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 12. Dezember 2023, Aktenzeichen 1 StR 16/23, in einer Strafsache wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 27. Juli 2022 im Strafausspruch aufgehoben.
Sachverhalt
Die Angeklagte wurde vom Landgericht wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sie legte gegen dieses Urteil Revision ein, wobei sie die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandete.
Rechtliche Analyse
Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Freiheitsstrafe von vier Monaten keinen Bestand haben könne. Zwar entnahm die Strafkammer die Strafe korrekterweise dem gemilderten Strafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Nr. 3 § 27 Abs. 2 StGB, jedoch versäumte sie eine Gesamtwürdigung aller die Tat und die Täterin kennzeichnenden Umstände, die für eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten aus generalpräventiven Gründen unerlässlich ist (§ 47 Abs. 1 StGB).
Die Strafkammer berücksichtigte vor allem das Vor- und Nachtatverhalten der Angeklagten, ohne die bisherige Unbestraftheit, das Gewicht der Tathandlung und die geringfügige Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge des Wirkstoffgehalts THC angemessen zu erörtern. Dadurch entstand der Eindruck, dass der gerechte Schuldausgleich und die persönliche Schuld der Angeklagten nicht ausreichend gewichtet wurden.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig eine umfassende Würdigung aller relevanten Umstände bei der Strafzumessung ist. Die Revision war in diesem Fall ein notwendiger Schritt, um eine gerechte Strafe zu gewährleisten. Dies unterstreicht die Bedeutung von Genauigkeit und Gerechtigkeit im rechtlichen Prozess, insbesondere im Kontext der Strafzumessung.
Für Betroffene und Praktizierende im Bereich des Strafrechts ist es wichtig zu verstehen, dass eine detaillierte Analyse aller Umstände nicht nur für die Schuldfrage, sondern auch für die Strafzumessung entscheidend ist. Dieser Fall illustriert zudem, dass das Rechtsmittel der Revision eine effektive Möglichkeit darstellt, potenzielle Fehlentscheidungen zu korrigieren.
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