Untersuchungshaft: Wenn Sie oder ein Angehöriger von einer Untersuchungshaft („U-Haft“) betroffen sind, gilt – wie übrigens im Ermittlungsverfahren generell – für Sie zuvorderst ein Rat: Halten Sie den Mund! Es ist immer wieder erschreckend, wie schnell gegenüber anderen Inhaftierten oder auch Ermittlungspersonen (die offen auftreten) losgeplappert wird. Hier erläutern wir Ihnen, wie mit einer Untersuchungshaft…WeiterlesenUntersuchungshaft – Was ist zu tun?
Schlagwort: Beschränkungen nach 119 StPO
Beschränkungen nach 119 StPO: Rechtsanwalt & Strafverteidiger Ferner zu Beschränkungen nach 119 StPO im Rahmen der Untersuchungshaft. Mit Beschränkungen nach 119 StPO wird der Kontakt eines Häftlings zur Außenwelt eingeschränkt.
Das Landgericht Kempten hat den Angeklagten am 1. August 2008 unter anderem wegen Mordes, begangen aus niedrigen Beweggründen, zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts heiratete der Angeklagte, ein marokkanischer Staatsangehöriger, im Jahr 2006 seine auch aus Marokko stammende, in Deutschland lebende Ehefrau und zog zu ihr nach Kempten. Dort besuchte er…WeiterlesenHeimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im Besuchsraum während der Untersuchungshaft
Entsprechend § 119 StPO dürfen einem Untersuchungshätlich – für den mangels rechtskräftiger Verurteilung noch die Unschuldvermutung streitet, Art. 6 Abs. 2 MRK – nur solche Beschränkungen auferlegt werden, die der Zweck der Untersuchungshaft oder die Ordnung in der Vollzugsanstalt erfordert. Dabei bedarf es immer einer Abwägung aller Umstände des Einzelfalls. Beschränkungen sind nur insoweit zulässig,…WeiterlesenHaft-Beschränkungen nach §119 StPO nur bei konkreten Anhaltspunkten
Wenn ein Haftbefehl sowie ggfs. Beschränkungen nach §119ff. StPO in der Welt sind, kann sich die Frage stellen, wie mit „Beschwerden“ des Inhaftierten umzugehen ist. Grundsätzlich gilt hierbei, dass ab Erhebung der öffentlichen Klage die zuvor für den Ermittlungsrichter gegebene Zuständigkeit für die sich auf die Untersuchungshaft beziehenden richterlichen Entscheidungen und Maßnahmen entfällt und gemäß…WeiterlesenZuständigkeit für Haftkontrolle nach Anklageerhebung
Beschränkungen in der Untersuchungshaft gemäß §119 StPO haben erhebliche Belastungen für den Häftling und sein soziales Umfeld zur Folge – entsprechend müssen diese kontrolliert werden. Man muss wissen, dass als Begründung solcher Beschränkungen nicht nur die Haftgründe herangezogen werden können, die im Haftbefehl genannt sind und der Anordnung der Untersuchungshaft selbst zugrunde liegen. In Betracht…WeiterlesenBeschränkungen in der Untersuchungshaft
Das OLG Koblenz (2 Ws 428/16) hat klargestellt, dass bei Beschränkungen gemäß §119 StPO mit hinreichender Sorgfalt zu prüfen ist, inwieweit diese ernsthaft erforderlich sind. Das OLG Koblenz reiht sich damit in eine Mehrzahl aktueller OLG-Entscheidungen ein, die klarmachen, dass allzu abstrakte und auch rein schematische Erwägungen von Beschränkungen erfolgreich angegriffen werden können. Untersuchungsgefangenen dürfen…WeiterlesenUntersuchungshaft: Beschränkungen nach § 119 StPO nur soweit erforderlich
Das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1513/14) hat seine frühere Rechtsprechung zu den Beschränkungen der Haft (§119 StPO) nochmals bekräftigt und aufgefrischt. Dabei ist gerade im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts festzustellen, dass gerne einmal – wenn das Handeltreiben im Raum steht – „pauschal“ Beschränkungen auferlegt werden, ohne dass der konkrete Fall berücksichtigt wird. Durch diese Beschränkungen sind dann…WeiterlesenBundesverfassungsgericht zu Beschränkungen nach §119 StPO