Plattform für bezahlte Cyberangriffe abgeschaltet

In einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurde am 17. April 2024 im Rahmen der internationalen Operation „PowerOFF“ durch das Cybercrime Competence Center des Landeskriminalamtes Sachsen in Zusammenarbeit mit einer US-amerikanischen Ermittlungsbehörde eine kriminelle Online-Plattform im In- und Ausland abgeschaltet. Damit konnte die von den Tätern genutzte IT-Infrastruktur zerschlagen werden.

Auf der Internetplattform konnten Nutzer gegen Bezahlung in Kryptowährungen sogenannte „DDoS-Attacken“ erwerben. Dabei handelt es sich um Cyberangriffe, bei denen Server durch eine Vielzahl von Anfragen so überlastet werden, dass eine Internetseite für eine bestimmte Zeit nicht mehr online verfügbar ist.

Die Internetseite der sächsischen Polizei war am 28. September 2023 Ziel einer über die Plattform erworbenen DDoS-Attacke. Während des halbstündigen Angriffes war die Internetseite der Polizei unter www.polizei.sachsen.de inklusive der Online-Wache zeitweise nicht erreichbar. Sensible Daten von Personen oder Firmen sind nicht abgeflossen.

Bei „PowerOFF“ handelt es sich um eine seit 2022 laufende Operation von US-Strafverfolgung, Europol, Bundeskriminalamt, niederländisches Nationalpolizeikorps, britisches NCA und polnischer Cybercrime-Polizei zur Schließung von Internetdiensten, die DDoS-Angriffe anbieten. 

Quelle: Pressemitteilung der Polizei Sachen

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht; außerdem im Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und Fälle im Arbeitsrecht übernommen.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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