Ein wichtiges Thema im Bereich des Cybercrime ist die Standardisierung – das beginnt schon mit dem Namen: Cybercrime oder Cyberkriminalität? Ist es IT-Strafrecht, Internetstrafrecht oder dann doch wieder Cybercrime? Solche Begrifflichkeiten sind Wichtig und prägen Kriminologie, Politik und Kriminalistik – etwa wenn man Statistiken erstellt, aber bereits innerhalb der EU unklar ist, was ein Computerbetrug in der Statistik eigentlich sein soll. Diese Problematik ist nicht zu unterschätzen und ein wesentlicher Baustein im Umgang mit Cybercrime – deswegen haben sich nun Europarat und INTERPOL dieses Themas angenommen.
Schaffung von Standards für Cybercrime
So haben nun Europarat und INTERPOL gemeinsam den „Guide for Criminal Justice Statistics on Cybercrime and Electronic Evidence“ entwickelt, um die Länder bei der Entwicklung einer klareren Vision des globalen Problems zu unterstützen.
Das Hauptziel dieses Guides besteht darin, den Strafjustizbehörden weltweit dabei zu helfen, Statistiken zu Cybercrime und elektronisches Beweismaterial durch Bereitstellung bewährter Praktiken und Empfehlungen zu erstellen. Solche Statistiken sind bedeutsam, denn sie ermöglichen den Behörden, wirksame Strategien und operative Antworten zu erarbeiten. In dem nun erstellten Leitfaden wird die Agenda für die Erstellung von Strafverfolgungsstatistiken mit den wichtigsten Schritten für die Datenerhebung, die Analyse und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Beteiligten dargelegt. Das Papier ist dabei sehr abstrakt, es geht inhaltlich tatsächlich alleine darum, einen allgemeinen „Fahrplan“ für die Erstellung von Statistiken zur Verfügung zu stellen.
Nur eine kleine Fußnote ohne unmittelbare Auswirkung auf den digitalen Alltag – doch die Erfahrung zeigt, dass gerade Statistiken für politische Prozesse erhebliche Bedeutung haben. Dabei sind es kleine Randerscheinungen, die einen Fokus setzen können: Wenn man etwa den Computerbetrug als Ausprägung von Cybercrime verstehen will (was nur bedingt richtig wäre) kann die Herauslösung und Hervorhebung in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik dazu führen, dass hier plötzlich gesetzgeberische Schritte zur Verschärfung erfolgen. Beispiele in der jüngeren Geschichte gibt es einige, etwa bei der Verschärfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls, was auf damals ganz konkrete „Spitzen“ in statistischer Betrachtung zurückzuführen ist.
Jens Ferner
StrafverteidigerBegrifflichkeiten im Cybercrime
Der mangelnde Standard in Begrifflichkeiten ist ein Hemmnis bei Erkennung und Prävention von Cybercrime – dies hat die ENISA schon frühzeitig erkannt und im Jahr 2017 einen Leitfaden für eine gute Praxis bei der Verwendung von Begrifflichkeiten („Taxonomien“) bei der Verhütung und Erkennung von Cybercrime-/Cybersecurity-relevanten Vorfällen erstellt. Man merkt halt recht schnell, dass zu viel Konfusion herrscht und schon kleine Unterschiede wie DOS/DdOS/(D)DoS können am Ende zur mangelnden Vergleichbarkeit von Daten führen:
Es sind lange Prozesse, bis Fachgebiete standardisiert sind, ENISA und INTERPOL haben vorliegend weitere wesentliche Bausteine geschaffen, die den Bereich des Cybercrime unbemerkt aber dafür umso nachhaltiger im staatlichen Bereich prägen werden.
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