Cybercrime: Niederländische Polizei arbeitet mit Google-Anzeigen

Informationen über die Durchführung eines DDoS-Angriffs (Distributed Denial of Service) und andere Formen der Cyberkriminalität sind im Internet leicht zu finden. Eine einfache Google-Suche kann aufzeigen, wie ein DDoS-Angriff durchgeführt werden kann. Die niederländischen Strafverfolgungsbehörden haben nun bekannt gegeben, dass sie in Google-Anzeigen investieren, um vor den Gefahren und Folgen von Cyberkriminalität zu warnen – um junge Menschen davon abzuhalten, selbst Cyberkriminelle zu werden!

Die niederländische Polizei setzt seit 2021 strukturell Google Ads zur Prävention von Internetkriminalität ein. Jugendliche, die bei Google nach Begriffen im Zusammenhang mit Cyberkriminalität suchen, erhalten eine Präventionsbotschaft der Polizei in Form einer Google-Anzeige. Die Ergebnisse sind beeindruckend: Die DDoS-Werbung der Polizei wurde seit 2021 mehr als 360000 Mal gesehen und mehr als 27000 Mal angeklickt. Die Kosten für die niederländische Polizei sind beträchtlich, die Polizei hat mehr als € 60.000,- ausgegeben.

Auch international aktiv…

Die niederländische Polizei hat auch mit internationalen Strafverfolgungsbehörden gemeinsame Google Ads-Kampagnen gestartet, um Personen, die nach Begriffen aus dem Bereich Cyberkriminalität suchen, beispielsweise von DDoS-Angriffen abzuhalten. Diese verschiedenen Kampagnen haben auch zu signifikanten Ergebnissen geführt.

Die Kampagnen führten zu mehr als 200.000 Impressions und 35.000 Klicks. Die Kosten für diese Kampagnen waren ebenfalls beträchtlich, mehr als 35.000 € wurden von den internationalen Strafverfolgungsbehörden ausgegeben.

Die Ergebnisse der verschiedenen Werbekampagnen zeigen deutlich, dass die Google-Suche für die Suche nach Begriffen im Zusammenhang mit Cyberkriminalität genutzt wird. Beunruhigend ist, dass die Suchmaschine auch Ergebnisse anzeigt, die auf verschiedene Anbieter von Software zur Durchführung von DDoS-Angriffen verweisen. Die Suchmaschine ist daher eine relevante Plattform, um Jugendliche mit einer Präventionsbotschaft über die Gefahren und Folgen von Cyberkriminalität zu erreichen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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