Schlagwort: cannabis

Rechtsanwalt für Cannabis: Unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung spezialisiert, insbesondere im BtMG auf Fragen rund um Cannabis sowie verwandte Produkte wie Cannabidiol (CBD). Unsere grenznah zu den Niederlanden gelegene Kanzlei ist seit über 25 Jahren im BtMG-Strafrecht tätig und vertritt Sie bei Besitz, Handeltreiben oder Einfuhr von Cannabis professionell und seriös. Auch im Lebensmittelstrafrecht, das sich bei Cannabis schnell mit dem BTM-Strafrecht überschneidet. Mehr zu unserer Tätigkeit im BtMG!

Cannabis

Hanf (lateinisch Cannabis) ist eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Hanfgewächse und zählt zu den ältesten Nutzpflanzen der Erde – zugleich kann es als Rauschdroge verwendet werden. Cannabis zählt zu den so genannten weichen Drogen, sein Grenzwert zur nicht-geringen Menge liegt bei 7.5 Gramm Wirkstoffgehalt.

Cannabidiol

Cannabidiol (CBD) ist ein Cannabinoid der weiblichen Pflanze und rechtlich derzeit hochumstritten. Nach unserer Auffassung sind zahlreiche vermeintliche rechtliche Graubereiche tatsächlich rechtlich greifbar, insbesondere seit der Bundesgerichtshof hier einige erste strafrechtliche Klarstellungen getroffen hat.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • KCanG: Zusammenrechnung von Cannabismengen

    KCanG: Zusammenrechnung von Cannabismengen

    Im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Oktober 2024 (1 StR 276/24) wurde klargestellt, dass Cannabismengen, die an verschiedenen Wohnsitzen oder am gewöhnlichen Aufenthalt eines Angeklagten aufbewahrt werden, zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigrenze nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zusammenzurechnen sind.

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  • KCanG: BGH zur Zusammenrechnung von Freimengen

    KCanG: BGH zur Zusammenrechnung von Freimengen

    Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Oktober 2024 (1 StR 276/24) beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Cannabisbesitz in Bezug auf die Freigrenze des § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Cannabisgesetzes (KCanG). Kernpunkt ist die Frage, ob gleichzeitig an unterschiedlichen Orten aufbewahrte Cannabismengen zusammenzurechnen sind. Der BGH entschied, dass dies für die Bestimmung der Freigrenze notwendig ist.

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  • Dubai Unlocked: Die dunkle Seite der glitzernden Immobilienwelt

    Dubai Unlocked: Die dunkle Seite der glitzernden Immobilienwelt

    Die jüngste Enthüllung unter dem Namen „Dubai Unlocked“ gewährt Einblicke in die Schattenseiten des luxuriösen Immobilienmarktes von Dubai. Diese umfassende Recherche deckt auf, wie Personen aus der internationalen Elite, darunter auch Kriminelle, Politiker und sanktionierte Individuen, in das Immobiliengeschäft der Wüstenmetropole investieren. Durch geleakte Daten konnte das Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP) in Zusammenarbeit mit 74 Medienpartnern weltweit eine detaillierte Analyse der Eigentumsverhältnisse in Dubai durchführen und fragwürdige Transaktionen ans Licht bringen.

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  • BGH zur Frage der Anstiftung zu einem Einfuhrdelikt

    BGH zur Frage der Anstiftung zu einem Einfuhrdelikt

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. Juli 2024 (2 StR 71/24) beleuchtet die strafrechtliche Einordnung der Anstiftung zu Einfuhrdelikten im Zusammenhang mit Betäubungsmittelhandel.

    In diesem Fall ging es darum, ob ein Angeklagter, der seinen Lieferanten dazu angestiftet hatte, Drogen aus dem Ausland nach Deutschland zu senden, auch für die Anstiftung zur Einfuhr bestraft werden kann. Diese Besprechung analysiert die maßgeblichen rechtlichen Überlegungen des BGH.

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  • KCanG: Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    KCanG: Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    In einem Fall, der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (2 StR 41/24) vom 22. Mai 2024 zugrunde liegt, wurde der Angeklagte wegen mehrerer Betäubungsmitteldelikte verurteilt. Der Angeklagte war in den Handel und die Einfuhr von Cannabisprodukten involviert. Am 18. August 2022 organisierte und begleitete er die Übernahme und den Transport von 23.290 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 2.422,2 Gramm THC aus den Niederlanden nach Deutschland.

    Zusätzlich hatte der Angeklagte in seiner Wohnung weitere Mengen von Marihuana und Haschisch gelagert, die er gewinnbringend verkaufen wollte. Zur Absicherung dieser Drogen verwahrte er ohne waffenrechtliche Erlaubnis mehrere Schusswaffen, darunter eine geladene halbautomatische Kurzwaffe.

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  • Vorlage an den Großen Senat zur Auslegung des Konsumcannabisgesetzes

    Vorlage an den Großen Senat zur Auslegung des Konsumcannabisgesetzes

    Mit Beschluss vom 1. August 2024 hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Strafsache 2 StR 107/24 dem Großen Senat für Strafsachen mehrere Fragen zur Klärung vorgelegt. Anlass sind unterschiedliche Auffassungen zwischen den Strafsenaten des BGH zur Auslegung des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG), das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Es geht im Wesentlichen um die Frage, wie mit dem Besitz von Cannabis umzugehen ist, wenn es sowohl zum Eigenkonsum als auch zum Verkauf bestimmt ist, und inwieweit solche Mengen eingezogen werden können.

    Hinweis: Zu genau diesem Aspekt habe ich bei Juris in einem Beitrag Position bezogen und sehe eine klassische Privilegierung. Das bedeutet, wenn die Freimengen überschritten sind, entfällt der Tatbestand der Privilegierung vollständig und es verbleibt bei der ursprünglichen Strafbarkeit.

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  • Strafzumessung bei Besitz von Cannabis

    Strafzumessung bei Besitz von Cannabis

    Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (3 ORs 49/24) Hamm befasst sich mit der Strafzumessung bei Besitz von Cannabis und der korrekten Anwendung der Revisionsbeschränkung. Im Zentrum der Entscheidung stehen die Fragen der Zulässigkeit der Beschränkung des Revisionsziels, die Berücksichtigung der Gesamtmenge des besessenen Cannabis bei der Strafzumessung und die Bedenken gegen die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der erlaubten Cannabismengen.

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  • Cannabiskurier im Anwendungsbereich des KCanG

    Cannabiskurier im Anwendungsbereich des KCanG

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 11. Juni 2024 (Az. 3 StR 158/24) die strafrechtliche Bewertung des Handels mit Cannabis im Lichte des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) erörtert. Diese Entscheidung klärt insbesondere die Anwendung des KCanG auf Fälle des bandenmäßigen Handels mit Cannabis sowie die Neuregelungen im Vergleich zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

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  • Konkurrenzen beim Handeltreiben nach Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    Konkurrenzen beim Handeltreiben nach Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Beschluss vom 16. Juli 2024 (5 StR 296/24) mit den Konkurrenzen bei dem Begriff des Handeltreibens hinsichtlich des kürzlich eingeführten Cannabisgesetz (KCanG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) befasst. Der Fall betraf einen Angeklagten, der wegen Einfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, konkret Cannabis, verurteilt wurde.

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  • BGH zu Anforderungen an das Handeltreiben nach Konsumcannabisgesetz (KCanG)

    BGH zu Anforderungen an das Handeltreiben nach Konsumcannabisgesetz (KCanG)

    In dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Mai 2024 (Az. 2 StR 122/24) hat der BGH sich mit den Anforderungen an das Handeltreiben nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) auseinandergesetzt. Dabei hat der BGH klargestellt, dass die strafrechtliche Bewertung des Handeltreibens mit Cannabis im Wesentlichen auf den bereits unter dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) entwickelten Grundsätzen beruht.

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  • BGH zu Freigrenzen im KCanG

    BGH zu Freigrenzen im KCanG

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 1 StR 121/24) zum Konsumcannabisgesetz (KCanG) wird ein wichtiger Aspekt hinsichtlich der Besitzregelungen für Cannabis thematisiert. Konkret geht es um die sogenannten Freigrenzen, die im Gesetz verankert wurden. Das Konsumcannabisgesetz erlaubt den Besitz bestimmter Mengen Cannabis zum Eigenkonsum, die in den §§ 3, 4 KCanG festgelegt sind. Diese Mengen stellen das Maximum dar, das im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung noch vertretbar erscheint.

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  • Fahrlässige Einfuhr von Cannabis: BtMG vs. KCanG

    Fahrlässige Einfuhr von Cannabis: BtMG vs. KCanG

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juni 2024 (3 StR 108/24) beleuchtet die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf laufende Strafverfahren, insbesondere im Bereich des Betäubungsmittelhandels. In diesem Fall wurde das Cannabisgesetz (KCanG) am 1. April 2024 in Kraft gesetzt, welches mildere Strafen für den Umgang mit Cannabis im Vergleich zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorsieht. Der BGH musste entscheiden, wie diese neuen Regelungen auf den vorliegenden Fall anzuwenden sind.

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  • Auswirkung des KCanG auf die Strafzumessung

    Auswirkung des KCanG auf die Strafzumessung

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juni 2024 (3 StR 108/24) betrifft einen Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der durch eine Gesetzesänderung im Cannabisgesetz (KCanG) neu bewertet werden muss. Diese Entscheidung zeigt auf, wie Änderungen in der Gesetzgebung die Bewertung und Strafe eines bereits verurteilten Falles beeinflussen können.

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  • OVG Schleswig bestätigt Inverkehrbringungsverbot für nicht zugelassenes CBD-Öl

    OVG Schleswig bestätigt Inverkehrbringungsverbot für nicht zugelassenes CBD-Öl

    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat in seinem Beschluss vom 24. Juli 2024 (3 MB 12/24) die Beschwerde gegen das Inverkehrbringungsverbot eines CBD-Öls zurückgewiesen. Diese Entscheidung befasst sich mit der Einstufung von CBD-Produkten als neuartige Lebensmittel gemäß der Novel-Food-Verordnung (VO (EU) Nr. 2015/2283) und den damit verbundenen rechtlichen Anforderungen.

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  • CBD-Anbau: Schlussanträge des EUGH-Generalanwalts

    CBD-Anbau: Schlussanträge des EUGH-Generalanwalts

    In der Rechtssache C-793/22 zwischen der Biohemp Concept SRL und der Direcția pentru Agricultură Județeană Alba geht es um die rechtliche Bewertung des Anbaus von Hanf (Cannabis sativa L.) in geschlossenen Räumen unter Verwendung hydroponischer Systeme im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Die Vorlagefragen betreffen insbesondere die Auslegung der Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und Nr. 1308/2013 sowie deren Vereinbarkeit mit nationalen Verboten.

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