Mit dem typischen „Vorläufer“ im Plantagengeschäft hatte sich der BGH (5 StR 559/11) zu beschäftigen: Jemand fuhr in die Niederlande um dort Setzlinge für seine Cannabis-Plantage zu erwerben. Mit diesen sodann bei der Einfuhr aufgegriffen, stellte sich die Frage, ob ein „Handeltreiben“ im Sinne des BtmG vorlag. Bezüglich der Setzlinge konnte das soweit ausscheiden, da…WeiterlesenBetäubungsmittelstrafrecht: Transport von Cannabissetzlingen noch kein Handeltreiben
Schlagwort: cannabis
Rechtsanwalt für Cannabis: Unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung spezialisiert, insbesondere im BtMG auf Fragen rund um Cannabis sowie verwandte Produkte wie Cannabidiol (CBD). Unsere grenznah zu den Niederlanden gelegene Kanzlei ist seit über 25 Jahren im BtMG-Strafrecht tätig und vertritt Sie bei Besitz, Handeltreiben oder Einfuhr von Cannabis professionell und seriös. Auch im Lebensmittelstrafrecht, das sich bei Cannabis schnell mit dem BTM-Strafrecht überschneidet. Mehr zu unserer Tätigkeit im BtMG!
Cannabis
Hanf (lateinisch Cannabis) ist eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Hanfgewächse und zählt zu den ältesten Nutzpflanzen der Erde – zugleich kann es als Rauschdroge verwendet werden. Cannabis zählt zu den so genannten weichen Drogen, sein Grenzwert zur nicht-geringen Menge liegt bei 7.5 Gramm Wirkstoffgehalt.
Cannabidiol
Cannabidiol (CBD) ist ein Cannabinoid der weiblichen Pflanze und rechtlich derzeit hochumstritten. Nach unserer Auffassung sind zahlreiche vermeintliche rechtliche Graubereiche tatsächlich rechtlich greifbar, insbesondere seit der Bundesgerichtshof hier einige erste strafrechtliche Klarstellungen getroffen hat.
Der BGH (3 StR 407/12) stellt nochmals klar, dass im Betäubungsmittelstrafrecht auch bei reiner Gehilfentätigkeit eines Dritten im Ergebnis eine Bande angenommen werden kann: Dazu auch bei uns: Verteidigung beim Vorwurf der Bande im BtMG Eine Bande im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1, § 30a Abs. 1 BtMG setzt den Zusammenschluss von…WeiterlesenBetäubungsmittelstrafrecht: Wann liegt eine Bande im Sinne des BtMG vor?
An der Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung von Cannabis kann es bei einer Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz fehlen, wenn zwischen Rauschmittelkonsum und Fahrtantritt eine größere Zeitspanne liegt. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle kam einem Autofahrer zugute, der am 10.5. gegen 19 Uhr Cannabis konsumierte. Am 11.5. befuhr er um 17.50 Uhr öffentliche Straßen. Die Untersuchung…WeiterlesenDrogenfahrt: Fahrlässigkeit kann bei längerer Zeitspanne zwischen Drogenkonsum und Fahrtantritt fehlen
Das VG Aachen (3 L 457/11, 05.12.2011) hat – in Konkretisierung der gefestigten Rechtsprechung – festgestellt, dass derjenige, der regelmäßig Cannabis konsumiert und zwischen Konsum wie Autofahrt nicht mehr trennen kann, ungeeignet ist, Kraftfahrzeuge im Strassenverkehr zu führen. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist also möglich, auch wenn dieser jemand erstmals „erwischt“ wurde. Dazu auch die…WeiterlesenVG Aachen: Einmalige Autofahrt unter Cannabis-Einfluss rechtfertigt Führerscheinentzug
Bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis darf die Fahrerlaubnisbehörde auch auf das Ergebnis einer möglicherweise rechtswidrig erfolgten Blutentnahme zurückgreifen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin zwei vorläufige Rechtsschutzanträge gegen die Entziehung von Fahrerlaubnissen zurückgewiesen. Im von der 11. Kammer des Gerichts entschiedenen Fall hatte die Polizei am Morgen des 3. Februar 2008 eine 29-jährige Fahrradfahrerin…WeiterlesenVG Berlin: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung
Das OLG Köln (81 Ss 65/09) hält fest, dass der Richtervorbehalt bei einer Hausdurchsuchung immer zu beachten ist – das gilt auch für den Fall, dass zwischen Anordnung und Durchführung der Maßnahme so viel Zeit liegt, dass man unproblematisch einen Richter hätte hinzu ziehen können. Dabei ist zu bemerken, dass das OLG Köln selbst dann…WeiterlesenOLG Köln stärkt Richtervorbehalt bei Hausdurchsuchung
Der minder schwere Fall wird im Betäubungsmittelstrafrecht leider manchmal mit zu pauschaler Würdigung abgelehnt. Dass dabei alleine ein umfangreiches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln noch nicht ausreicht, um den minder schweren Fall zu versagen, hat der Bundesgerichtshof (2 StR 312/13) nun klar gestellt. Die klassischen Gründe, die für einen minder schweren Fall sprechen, führt der BGH dabei…WeiterlesenBTM-Strafrecht: Minder schwerer Fall bei Handel mit Drogen in kleinsten Mengen und Gewinn
Die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird entsprechend §30 BtmG mit einer Strafe nicht unter zwei Jahren bedroht. Da es eine Bewährung allerdings bis zu einer maximalen Strafe von 2 Jahren gibt, wird es eng, wenn jemand bereits zwei Mal in nicht geringer Menge Betäubungsmittel einführte. Der einzige Ausweg ist dann häufig die…WeiterlesenBetäubungsmittelstrafrecht: 2 Jahre mit Bewährung beim Landgericht Aachen wegen Einfuhr von 2,5kg Haschisch
Eine medial sehr wenig beachtete Sache ging heute vor dem EUGH (C‑137/09) zu Ende: Es ging um einen Streit zwischen einem Coffeeshop-Betreiber und dem Bürgermeister von Maastricht. Die Gemeinde Maastricht – aus unserer Region bekanntlich gut zu erreichen – geht in der ansonsten sehr liberalen niederländischen Cannabis-Politik einen eher strengen Weg und hat zum einen…WeiterlesenEUGH zu Coffeeshops: Einschränkung ist möglich
Cannabis-Plantage mit mehreren Ernten: Die Sache sah am Anfang nicht gut aus – Der Mandant hatte eine „Cannabis-Plantage“ aufgebaut und wurde durch die Polizei erwischt, als er – laut seinen handschriftlich geführten Unterlagen – bereits 3 Ernten daraus erwirtschaftet hatte. Da er alles Grammgenau verwogen und festgehalten hatte, war nachvollziehbar, dass er um die 2kg-3kg…WeiterlesenCannabis-Plantage: 1 Jahr auf Bewährung bei eigener Plantage und 3 Ernten
Der Konsum von Cannabis ist in den Niederlanden für Deutsche zunehmend schwieriger geworden, gerade in der für uns grenznahen Region (Zeeland/Brimburg) ist der Konsum für Touristen – jedenfalls theoretisch – eingeschränkt. Mitunter benötigt man einen „Wietpas“ (bei uns „Hasch-Pass“ genannt), der nur an Niederländer vergeben wird. Es überrascht aber nicht, dass man insbesondere aus Kerkrade…WeiterlesenUrteil im BTM-Strafrecht: Ist das Kiffen in niederländischen Coffeeshops strafbar?
Dass Alkohol am Steuer den Führerschein kosten kann, ist allgemein bekannt. Doch auch wer sich nach Konsum von Haschisch oder Marihuana hinter das Steuer setzt, muss sich eventuell auf ein längeres Fußgängerdasein einrichten. Werden bei ihm nämlich Ausfallerscheinungen festgestellt, so kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Keine Rolle spielt dabei, ob Fahrfehler begangen werden, befand…WeiterlesenAuch bei Haschisch Führerschein weg
Die so genannte „informatorische Befragung“ ist ja sowas wie Anwalts Liebling: Die Ermittlungsbehörde (Polizei) kann mit dem BGH bei einem „nicht ausreichend verdichteten Tatverdacht“ durchaus auf die Belehrung hinsichtlich eigener Rechte verzichten und frei heraus den Betroffenen befragen. Dieser plappert erfahrungsgemäß auch gerne drauf los. Beim OLG Zweibrücken (1 SsBs 2/10) ging es nun wieder…WeiterlesenZur Grenze der informatorischen Befragung – Der Beamte lügt nicht!
Scheinbar anonym im Internet Cannabis – oder Amphetamine – zu kaufen ist zunehmend verbreitet. Es gibt zahlreiche zweifelhafte Angebote oder Adressen, die etwa auf „.cc“ oder „.ws“ enden und bei denen dann anonym, etwa mittels UKASH, gezahlt werden kann. Das Problem ist aber dabei, dass man dennoch eine Lieferanschrift angeben muss. Daher sollte man letztlich…WeiterlesenBTM-Strafrecht: Amphetamine oder Cannabis im Internet kaufen?
Das BVerfG (3 C 1.08) hat sich bereits 2009 zum Entzug des Führerscheins bei regelmäßigem Cannabis-Konsum geäußert: Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entfällt nicht erst dann, wenn der Betreffende ununterbrochen unter Drogeneinfluss steht und deshalb überhaupt keine Zeiten möglicher Fahrtauglichkeit verbleiben. Die Grenze zu einer nicht mehr hinnehmbaren Gefahr für die Verkehrssicherheit ist vielmehr…WeiterlesenRegelmäßiger Konsum von Cannabis: Entzug der Fahrerlaubnis