OLG Köln stärkt Richtervorbehalt bei Hausdurchsuchung

Das OLG Köln (81 Ss 65/09) hält fest, dass der Richtervorbehalt bei einer Hausdurchsuchung immer zu beachten ist – das gilt auch für den Fall, dass zwischen Anordnung und Durchführung der Maßnahme so viel Zeit liegt, dass man unproblematisch einen Richter hätte hinzu ziehen können. Dabei ist zu bemerken, dass das OLG Köln selbst dann keine Gefahr im Verzug annimmt, wenn Polizeibeamte erstmals Cannabispflanzen auf einem Balkon wahrnehmen und sich alleine hierauf stützen. Die Begründung:

In dieser Situation bestand ein akuter Handlungsbedarf bezgl. eines Zugriffs auf die Tatgegenstände nicht. Denn Anhaltspunkte dafür, daß der Angeklagte alsbald versuchen werde, die Beweismittel – durch Vernichten oder Verbringen an einen anderen Ort – der Sicherstellung zu entziehen, lagen ersichtlich nicht vor. Vielmehr glaubte er sich […] unbehelligt […]. Vor diesem Hintergrund konnte davon ausgegangen werden […] noch am folgenden Montag einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken […].

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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