Persönlich, keine Chatbots, klare Kommunikation: Bei uns kümmert sich ein persönlich erreichbarer Mensch

Schlagwort: cannabis

Rechtsanwalt für Cannabis: Unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung spezialisiert, insbesondere im BtMG auf Fragen rund um Cannabis sowie verwandte Produkte wie Cannabidiol (CBD). Unsere grenznah zu den Niederlanden gelegene Kanzlei ist seit über 25 Jahren im BtMG-Strafrecht tätig und vertritt Sie bei Besitz, Handeltreiben oder Einfuhr von Cannabis professionell und seriös. Auch im Lebensmittelstrafrecht, das sich bei Cannabis schnell mit dem BTM-Strafrecht überschneidet. Mehr zu unserer Tätigkeit im BtMG!

Cannabis

Hanf (lateinisch Cannabis) ist eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Hanfgewächse und zählt zu den ältesten Nutzpflanzen der Erde – zugleich kann es als Rauschdroge verwendet werden. Cannabis zählt zu den so genannten weichen Drogen, sein Grenzwert zur nicht-geringen Menge liegt bei 7.5 Gramm Wirkstoffgehalt.

Cannabidiol

Cannabidiol (CBD) ist ein Cannabinoid der weiblichen Pflanze und rechtlich derzeit hochumstritten. Nach unserer Auffassung sind zahlreiche vermeintliche rechtliche Graubereiche tatsächlich rechtlich greifbar, insbesondere seit der Bundesgerichtshof hier einige erste strafrechtliche Klarstellungen getroffen hat.

  • Organisierte Infrastruktur für illegalen Cannabis-Handel

    Organisierte Infrastruktur für illegalen Cannabis-Handel

    BGH zur Reichweite des § 129 StGB: Mit Beschluss vom 18. März 2025 (3 StR 452/24) hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an eine strafbare mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB konkretisiert und zugleich wichtige Aussagen zur tateinheitlichen Verknüpfung mit Beihilfehandlungen getroffen. Die Entscheidung setzt ein deutliches Signal zur kriminalpolitischen Reichweite dieses Tatbestands im Kontext organisierter Wirtschaftskriminalität – hier konkret im Bereich des gewerbsmäßigen Betriebs von Ausrüstungszentren für illegale Cannabisplantagen.

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  • Verwertbarkeit von Daten aus dem EncroChat-Kommunikationssystem 2025

    Verwertbarkeit von Daten aus dem EncroChat-Kommunikationssystem 2025

    Im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (5 StR 450/24) bezieht sich der Senat erneut ausführlich auf die Verwertbarkeit von Daten aus dem EncroChat-Kommunikationssystem – einem zentralen Beweismittel in zahlreichen Betäubungsmittelverfahren. Die Entscheidung unterstreicht die mittlerweile gefestigte Linie des 5. Strafsenats zur strafprozessualen und verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der EncroChat-Auswertungen im Lichte europarechtlicher Vorgaben und nationaler Schutzstandards.

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  • Fahrerlaubnisentzug wegen altem Cannabisrecht

    Fahrerlaubnisentzug wegen altem Cannabisrecht

    VG Ansbach gibt Eilantrag wegen Treu und Glauben statt: Mit Beschluss vom 20. Januar 2025 (Az. AN 10 S 24.2731) hat das Verwaltungsgericht Ansbach einer Antragstellerin im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Recht gegeben, der im März 2024 entzogenen Fahrerlaubnis wurde die aufschiebende Wirkung ihrer Klage wieder zuerkannt.

    Der Fall illustriert die Brisanz von Übergangsfragen im Fahrerlaubnisrecht nach der zum 1. April 2024 erfolgten Neufassung der Anlage 4 zur FeV, insbesondere im Hinblick auf regelmäßigen Cannabiskonsum. Das Gericht wertete die Weiterverfolgung eines nach altem Recht formell rechtmäßigen Fahrerlaubnisentzugs als treuwidrig, da unter der neuen Rechtslage eine sofortige Neuerteilung geboten wäre.

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  • Relative Fahrunsicherheit im Strafrecht

    Relative Fahrunsicherheit im Strafrecht

    Mit Beschluss vom 26. Februar 2025 (Az. 4 StR 526/24) hat der Bundesgerichtshof eine bemerkenswerte Klarstellung zur strafrechtlichen Einordnung relativer Fahruntüchtigkeit getroffen. Der Fall – geprägt durch eine tödliche Verkehrskollision, Alkohol und den Verdacht auf Drogenkonsum – stellt eindrücklich unter Beweis, dass das Strafrecht bei der Bewertung von Rauschmittelbeeinflussung differenzierte Maßstäbe verlangt. Im Zentrum der revisionsgerichtlichen Beanstandung stand nicht die moralische Bewertung des Geschehens, sondern die Frage, ob das Tatgericht in Münster seine Feststellungen zur Fahruntüchtigkeit rechtsfehlerfrei getroffen hatte.

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  • Wettbewerbsrechtliche Grenzen für Telemedizin mit Cannabis

    Wettbewerbsrechtliche Grenzen für Telemedizin mit Cannabis

    OLG Frankfurt mahnt zur Zurückhaltung bei Werbung und Geschäftsmodellen rund um Medizinalcannabis: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 6. März 2025 (Az. 6 U 74/24) eine bedeutende Entscheidung zur Zulässigkeit geschäftlicher Praktiken im Umfeld medizinischer Cannabistherapien gefällt.

    Im Fokus standen dabei nicht nur Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG), sondern auch schwerwiegende berufsrechtliche Probleme aufgrund der Zusammenarbeit zwischen Plattformbetreibern und Ärzten. Das Urteil liefert wichtige Orientierung für Anbieter digitaler Gesundheitsdienstleistungen und zeigt zugleich die engen Grenzen der werblichen Außendarstellung bei sensiblen Behandlungsmethoden auf.

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  • EncroChat, Cannabis und die Beweisverwertung nach dem KCanG

    EncroChat, Cannabis und die Beweisverwertung nach dem KCanG

    In seinem Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 5 StR 528/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Reichweite der Beweisverwertung im Kontext der EncroChat-Kommunikation neu austariert – und dabei nicht nur die Grenzen des nationalen Strafprozessrechts ausgelotet, sondern auch eine unionsrechtliche Neuausrichtung vorgenommen. Der Fall steht exemplarisch für die gegenwärtige Friktion zwischen technologiebasierter Strafverfolgung und rechtsstaatlicher Kontrolle in einem sich wandelnden materiellen Rechtssystem, insbesondere unter dem Eindruck der Neuregelungen durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG).

    Im Zentrum der Entscheidung stehen zwei Fragen: Zum einen, ob auf EncroChat-Kommunikation gestützte Erkenntnisse auch dann verwertbar sind, wenn die angeklagten Taten – hier: Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge – seit Inkrafttreten des KCanG nicht mehr als Katalogtat im Sinne des § 100b Abs. 2 StPO gelten. Zum anderen, ob die Datenübermittlung durch französische Behörden auf Basis einer Europäischen Ermittlungsanordnung mit dem unionsrechtlichen Maßstab vereinbar ist, wie ihn der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst formuliert hat.

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  • BGH zur Verwertbarkeit von ANOM-Daten

    BGH zur Verwertbarkeit von ANOM-Daten

    Mit Urteil vom 9. Januar 2025 (1 StR 54/24) hat der Bundesgerichtshof eine bemerkenswert weitreichende Entscheidung zur Verwertbarkeit digitaler Kommunikationsdaten aus internationalen Ermittlungskooperationen getroffen. Gegenstand waren Chatnachrichten aus der „ANOM“-Operation – einem vom FBI initiierten Undercoverprojekt, bei dem manipulierte Kryptohandys an mutmaßliche Mitglieder krimineller Netzwerke verteilt wurden. Die über diese Geräte geführten Gespräche waren für die US-Behörden einsehbar, wurden aus einem europäischen Drittstaat übermittelt und gelangten schließlich auch zu deutschen Strafverfolgungsbehörden.

    In dem Verfahren ging es um umfangreichen Drogenhandel. Der Angeklagte wurde in erster Instanz vom Landgericht Tübingen in 35 Fällen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt. In neun dieser Fälle stützte sich die Beweisführung auf ANOM-Daten. Die Revision rügte unter anderem die Verletzung von § 261 StPO wegen eines behaupteten Beweisverwertungsverbots. Der Bundesgerichtshof sah darin jedoch keinen durchgreifenden Einwand – und bekräftigte die Zulässigkeit der Nutzung solcher Daten im Strafverfahren.

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  • Strafbarkeit von Ketamin

    Strafbarkeit von Ketamin

    In seinem Beschluss vom 20. Februar 2025 (Az. 5 StR 134/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zentrale Fragen zum materiellen Betäubungsmittelstrafrecht, zur Qualifikation von Stoffen wie Ketamin und Cannabis sowie zur Einziehung von Taterträgen einer vertieften Prüfung unterzogen.

    Der Fall berührt nicht nur die aktuelle Rechtslage nach der Cannabisreform, sondern auch die komplexe Abgrenzung zwischen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und dem Arzneimittelgesetz (AMG). Darüber hinaus thematisiert der Beschluss in bemerkenswerter Weise Defizite bei der richterlichen Begründung von Vermögensabschöpfungen.

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  • Fentanyl in Deutschland 2025

    Fentanyl in Deutschland 2025

    In den USA ist Fentanyl bereits zur Geißel einer ganzen Generation geworden. Täglich sterben dort hunderte Menschen an einer Überdosis – nicht selten, ohne zu wissen, dass sie die Droge überhaupt konsumiert haben. Noch scheint Europa, insbesondere Deutschland, von einer vergleichbaren Epidemie verschont zu bleiben.

    Doch die Alarmsignale mehren sich, wie nun auch das Handelsblatt berichtet hat: Laborfunde, vermehrte Sicherstellungen, dunkle Geschäfte im Netz. Die Frage ist auch aus meiner Sicht längst nicht mehr ob, sondern wann Fentanyl auch hierzulande die Drogenlandschaft verändert – mit tiefgreifenden gesellschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen.

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  • Cannabissamen & THC: Verkauf von Cannabisprodukten an Tankstellen

    Cannabissamen & THC: Verkauf von Cannabisprodukten an Tankstellen

    Durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) floriert inzwischen der Handel mit Produkten, bei denen die Hoffnung besteht, dass sie legal vertrieben werden können. Insbesondere Tankstellen haben immer häufiger Aufsteller, in denen verschiedene Produkte auf Basis von Cannabis oder zum Thema Cannabis angeboten werden. Dabei zeigt die Praxis in unserer Kanzlei, dass alleine die Legalisierung nicht bedeutet, dass man keinen Ärger hat. Tankstellenbetreiber sollten insoweit vorsichtig sein.

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  • Mehrfachmitgliedschaft in Anbauvereinigungen: Hürde für die Eintragung ins Vereinsregister?

    Mehrfachmitgliedschaft in Anbauvereinigungen: Hürde für die Eintragung ins Vereinsregister?

    Eintragung von Anbauvereinigungen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf (3 W 2/25) hat mit Beschluss vom 30. Januar 2025 eine richtungsweisende Entscheidung zur Eintragung von nichtwirtschaftlichen Vereinen getroffen, die als Anbauvereinigungen nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) fungieren.

    Kernfrage des Verfahrens war, ob eine Mehrfachmitgliedschaft der Gründungsmitglieder eines Vereins in anderen Anbauvereinigungen die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister hindert. Während das Amtsgericht Düsseldorf die Eintragung ablehnte, entschied das OLG Düsseldorf, dass das Verbot der Mehrfachmitgliedschaft erst mit der Registereintragung greift und daher die Vereinsgründung nicht beeinträchtigt. Gleichwohl wurde klargestellt, dass bestehende Mehrfachmitgliedschaften zum Zeitpunkt der Eintragung aufgelöst sein müssen.

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  • Verwertbarkeit von Encrochat unter dem Eindruck des KCanG

    Verwertbarkeit von Encrochat unter dem Eindruck des KCanG

    Ein beachtlicher Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 18. Oktober 2024 (Az. 2 Ws 146/24) hat die Encrochat-Problematik erneut aufgegriffen und deutliche Aussagen zur Verwertung von EncroChat-Daten vor dem Hintergrund des KCanG getroffen.

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  • Verwaltungsgericht Aachen: Entlassung eines Polizeikommissars wegen Cannabiskonsums

    Verwaltungsgericht Aachen: Entlassung eines Polizeikommissars wegen Cannabiskonsums

    Am 16. Dezember 2024 entschied das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 1 L 884/24), dass die Entlassung eines Polizeikommissars auf Probe wegen charakterlicher Nichteignung rechtmäßig ist. Der Beamte hatte mehrfach Cannabis konsumiert, unter anderem kurz vor Dienstantritt, und damit gegen grundlegende Pflichten eines Polizeivollzugsbeamten verstoßen. Das Urteil verdeutlicht die strengen Anforderungen an die charakterliche Eignung im öffentlichen Dienst, insbesondere in sicherheitsrelevanten Berufen wie der Polizei.

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  • Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis und die tatbestandliche Verwandtschaft zwischen BtMG & KCanG

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis und die tatbestandliche Verwandtschaft zwischen BtMG & KCanG

    Am 29. Oktober 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, 1 StR 382/24), dass zwischen den Straftatbeständen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine tatbestandliche Verwandtschaft besteht, die es erlaubt, den Gehilfenvorsatz trotz Fehlvorstellungen über die Art der gehandelten Substanz aufrechtzuerhalten. Diese Entscheidung betont die Verbindung zwischen beiden Regelungssystemen und legt fest, dass der Irrtum eines Gehilfen über die gehandelten Substanzen seine Strafbarkeit nicht ausschließt, solange die Unrechts- und Angriffsrichtung der unterstützten Haupttat erkennbar bleibt.

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  • KCanG: Zusammenrechnung von Cannabismengen

    KCanG: Zusammenrechnung von Cannabismengen

    Im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Oktober 2024 (1 StR 276/24) wurde klargestellt, dass Cannabismengen, die an verschiedenen Wohnsitzen oder am gewöhnlichen Aufenthalt eines Angeklagten aufbewahrt werden, zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigrenze nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zusammenzurechnen sind.

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