EUGH zu Coffeeshops: Einschränkung ist möglich

Eine medial sehr wenig beachtete Sache ging heute vor dem EUGH (C‑137/09) zu Ende: Es ging um einen Streit zwischen einem Coffeeshop-Betreiber und dem Bürgermeister von Maastricht. Die Gemeinde Maastricht – aus unserer Region bekanntlich gut zu erreichen – geht in der ansonsten sehr liberalen niederländischen Cannabis-Politik einen eher strengen Weg und hat zum einen die Zahl der Coffeeshops in Maastricht begrenzt (auf 14), zum anderen wird jedem Coffeeshop die Auflage erteilt, nur “Ortsansässigen” Besuchern den Zutritt zu erlauben. Sprich: Drogentouristen (etwa aus Deutschland) dürfen nicht rein. Hiergegen klagte nun ein Betreiber vor dem EUGH, da er die Dienstleistungsfreiheit betroffen sah – und hat letztlich verloren. Die Maastrichter Drogenpolitik ist damit endgültig “abgesegnet”.

Hinweis: Es geht hier alleine um verwaltungsrechtliche Fragen der Erlaubnis für Coffeshop-Betreiber. Es geht nicht darum, ob ein Deutscher der dort entgegen der Auflage “bedient” wird, sich auch noch bussgeldpflichtig oder gar strafbar macht. Ernsthafte Probleme deswegen sind mir bisher nicht berichtet worden, eine niederländische Regelung die Sanktionen für Ausländer in diesem Fall vorsieht, ist mir nicht bekannt. Schade ist, dass der EUGH die berechtigte Frage, inwiefern eine Diskriminierung der potentiellen Kunden vorliegt, m.E. etwas zu kurz abgehandelt hat.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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