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Schlagwort: AGB-Recht

Rechtsanwalt für AGB-Recht: Unsere Kanzlei ist im Bereich des AGB-Rechts ausschließlich beratend für Unternehmen im Bereich des IT-Vertragsrechts tätig. Sie finden hier ausgewählte Beiträge rund um allgemeine Geschäftsbedingungen und das AGB-Recht. Wir unterstützen praxisnah bei der Erstellung und rechtlichen Prüfung von AGB, damit Verträge nicht zur Stolperfalle werden.

Das AGB-Recht in Deutschland ist besonders streng und verbraucherfreundlich ausgestaltet. Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer umfassenden Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB – selbst dann, wenn sie nur einmal verwendet werden. Unzulässige Klauseln sind nichtig, der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam. Besonders kritisch sind überraschende Klauseln, unangemessene Benachteiligungen und Regelungen, die von gesetzlichen Leitbildern abweichen. Unternehmen sollten daher keine Standardformulierungen „von der Stange“ übernehmen, sondern ihre AGB individuell und rechtssicher gestalten lassen – gerade im E-Commerce, im IT-Recht oder bei internationalen Geschäftsbeziehungen.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für IT-Recht und berät im IT-Vertragsrecht

  • BVerfG zu DNA-Proben nach §81g StPO

    BVerfG zu DNA-Proben nach §81g StPO

    Kann der Staat vorhersagen, ob jemand künftig Straftaten begehen wird? Und darf er dafür eine DNA-Probe anordnen, nur weil jemand in der Vergangenheit straffällig wurde? Das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 530/25) hat in einem Beschluss vom 12. August 2025 klare Grenzen gezogen.

    Im Mittelpunkt stand ein Mann, dem wegen gefährlicher Körperverletzung eine DNA-Entnahme drohte – nicht zur Aufklärung einer konkreten Tat, sondern als präventive Maßnahme für mögliche künftige Ermittlungen. Die Richter kippten die Entscheidung der Vorinstanzen. Der Fall zeigt, wie schwer es ist, zwischen berechtigter Kriminalprävention und grundrechtlichem Schutz zu balancieren.

    Hinweis: Beachten Sie dazu meinen Beitrag zu den notwendigen Feststellungen im Urteil bei Würdigung von DNA am Tatort, zu finden in Ferner, jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1

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  • Zulässigkeit von Preiserhöhungen und Leistungsänderungen in Computerspiel-Abos

    Zulässigkeit von Preiserhöhungen und Leistungsänderungen in Computerspiel-Abos

    Die Gaming-Branche boomt, und mit ihr wächst die Zahl der Abonnement-Modelle, die Spielern Zugang zu umfangreichen Bibliotheken und exklusiven Inhalten bieten. Doch was passiert, wenn Anbieter wie EEEEEE Plus (ein fiktiver Name, der hier ein bekanntes Spiel-Abo repräsentiert) sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vorbehalten, Preise und Leistungen nach Belieben zu ändern – ohne klare Grenzen oder Transparenz?

    Das Kammergericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil (Az. 23 MK 1/23) klargestellt, dass solche Klauseln unwirksam sind. Die Entscheidung ist nicht nur für Gamer relevant, sondern zeigt grundsätzliche Probleme auf, die bei Abonnement-Verträgen in der digitalen Wirtschaft auftreten: Wie viel Flexibilität dürfen Unternehmen haben, wenn es um Preise und Leistungen geht – und wo beginnt die unzulässige Benachteiligung der Verbraucher?

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  • VG Frankfurt zur Regulierung von Krypto-Assets nach MiCAR und WpPG

    VG Frankfurt zur Regulierung von Krypto-Assets nach MiCAR und WpPG

    Staking, Stablecoins und Wertpapierrecht: Die Regulierung von Krypto-Assets steht vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits soll sie Innovationen ermöglichen, andererseits Anleger schützen und Marktstabilität gewährleisten. Mit der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR), die seit Ende 2024 in der Europäischen Union voll anwendbar ist, wurde ein erster umfassender Rechtsrahmen für Kryptowerte geschaffen. Doch wie lassen sich traditionelle finanzmarktrechtliche Konzepte auf dezentrale Technologien wie Blockchain und Smart Contracts anwenden? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Mai 2025 (7 L 1257/25.F).

    Das Gericht hatte über die Rechtmäßigkeit einer öffentlichen Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu entscheiden, die sich gegen die Emittentin eines Stablecoins richtete. Der Fall zeigt, wie komplex die Abgrenzung zwischen verschiedenen Kategorien von Krypto-Assets sein kann – und wie rigoros die Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften vorgehen.

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  • Der Data Act ist da: Was er regelt – und was Unternehmen jetzt tun müssen

    Der Data Act ist da: Was er regelt – und was Unternehmen jetzt tun müssen

    Der Data Act (VO (EU) 2023/2854) ist seit dem 12. September 2025 in weiten Teilen anwendbar – mit dem erklärten Ziel, Datennutzung in Europa einfacher, fairer und interoperabler zu machen. Er richtet sich vor allem an Hersteller vernetzter Produkte, Dateninhaber und Nutzer, außerdem an Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten (Cloud, PaaS, SaaS, IaaS). Die Verordnung ergänzt die DSGVO, sie ersetzt sie nicht: Wo personenbezogene Daten betroffen sind, gelten weiterhin die DSGVO-Spielregeln; der Data Act zielt primär auf nicht-personenbezogene Nutzungsdaten und damit verbundene Metadaten ab.

    Wer in diesen Kategorien fällt? Praktisch jedes Unternehmen, das smarte, datenproduzierende Güter herstellt oder betreibt – vom Industriegerät über Fahrzeuge bis zum Haushaltssystem – und alle, die entsprechende Cloud-Leistungen anbieten oder beziehen. Für Start-ups und Kleinstunternehmen gibt es punktuelle Ausnahmen, die Grundlinie bleibt aber: Datenzugang und -weitergabe sollen rechtlich und technisch möglich werden.

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  • Link genügt nicht: Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Postverkehr

    Link genügt nicht: Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Postverkehr

    Die Frage, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, ist ein Dauerbrenner im Verbraucherschutzrecht. Mit seinem Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 59/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun klargestellt: Ein bloßer Verweis auf im Internet abrufbare AGB in einem per Post versandten Vertragsformular genügt nicht.

    Die Entscheidung betrifft ein Telekommunikationsunternehmen, das Verbrauchern per Briefpost einen DSL-Tarif bewarb und dabei auf seine AGB nur durch einen Link verwies. Der BGH bestätigte die Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass diese Praxis unzulässig ist – und setzte damit wichtige Maßstäbe für die Einbeziehung von AGB in Verträge, die nicht digital abgeschlossen werden.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Sperrung von Nutzerkonten auf YouTube

    Sperrung von Nutzerkonten auf YouTube

    Die Frage, wie Plattformbetreiber mit vermeintlichen Verstößen gegen Nutzungsbedingungen umgehen dürfen, ist seit Jahren Gegenstand intensiver juristischer Auseinandersetzungen. Besonders brisant wird es, wenn Nutzerkonten gesperrt oder Inhalte gelöscht werden – Maßnahmen, die nicht nur wirtschaftliche, sondern auch grundrechtlich geschützte Interessen berühren. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem Urteil vom 3. Juni 2025 (Aktenzeichen 21 U 62/23) klare Maßstäbe für die Rechtmäßigkeit solcher Eingriffe gesetzt.

    Im Mittelpunkt stand der Konflikt zwischen einem YouTube-Nutzer und der Plattformbetreiberin Google LLC, der grundsätzliche Fragen zur Erforderlichkeit vorheriger Anhörungen, zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln und zu den Grenzen datenschutzrechtlicher Löschungsansprüche aufwirft. Die Entscheidung ist nicht nur für Content-Creator von Bedeutung, sondern berührt auch die Auslegung des Digital Services Act (DSA) und die Reichweite der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sozialen Netzwerken.

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  • OVG Rheinland-Pfalz: Sperrverfügung gegen Pornoseiten bestätigt

    OVG Rheinland-Pfalz: Sperrverfügung gegen Pornoseiten bestätigt

    Die gerichtliche Kontrolle behördlicher Eingriffe zur Durchsetzung des Jugendschutzes, wie etwa die Anordnung von Netzsperren, gewinnt inzwischen erhebliche Bedeutung. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. Juli 2025 (Az. 2 B 10576/25.OVG) betrifft einen prominenten Fall: eine international tätige Betreiberin pornografischer Internetangebote wollte per Eilantrag die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen eine an einen deutschen Access-Provider gerichtete Sperrverfügung erwirken. Der Antrag blieb erfolglos – und das aus gleich mehreren juristisch gewichtigen Gründen, die das Gericht in seltener Deutlichkeit benennt.

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  • Gerichtsstand bei Streit um Coaching-Vertrag

    Gerichtsstand bei Streit um Coaching-Vertrag

    BayObLG zur örtlichen Zuständigkeit bei Fernabsatz-Coachingverträgen mit Verbrauchern: Beim Online-Vertrieb digitaler Dienstleistungen – insbesondere im Bereich Coaching und Beratung – kommt der Frage der örtlichen Zuständigkeit bei gerichtlichen Streitigkeiten eine ganz besondere Bedeutung zu. Vertragsabschlüsse erfolgen heute meist vollständig digital, oft begleitet von automatisierten Kommunikations- und Zahlungssystemen. Ein aktueller Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG, 102 AR 43/25 e) vom 16. Juni 2025 schafft in diesem Kontext mehr Klarheit über den Gerichtsstand bei Klagen gegen Verbraucher und konkretisiert die Voraussetzungen für die Anwendung des besonderen Verbrauchergerichtsstands nach § 29c ZPO.

    Hinweis: In unserer Kanzlei beraten und vertreten wir ausschließlich Anbieter von Kursen – wenn Sie Geld zurückfordern wollen, sind wir die falsche Kanzlei! Beachten Sie die aktuellen Neuerungen zum FernUSG und Online-Angeboten, die im Mai 2026 hier im Beitrag zusammengefasst wurden.

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  • Was kostet ein Strafverteidiger? (2026)

    Was kostet ein Strafverteidiger? (2026)

    Was kostet ein Strafverteidiger? Wenn die Staatsanwaltschaft vor der Tür steht, haben viele Menschen zwei falsche Vorstellungen: Entweder „Ein guter Strafverteidiger kostet locker 10.000 Euro“ – oder „Ich habe Anspruch auf einen Anwalt, Bezahlung spielt keine Rolle“. Beides stimmt nicht. Und selbst spezialisierte Fachanwälte für Strafrecht sind in den meisten Alltagsverfahren deutlich günstiger, als viele denken – aber sie kosten eben auch mehr als eine Tankfüllung oder ein Streaming‑Abo.

    Dieser Beitrag soll Ihnen vor allem eins geben: Ein realistisches Gefühl dafür, in welcher Größenordnung sich Anwaltskosten bewegen – und die Sicherheit, dass Sie über Geld reden dürfen und sollen.

    Im Folgenden werden zur Frage, wie viel ein Strafverteidiger kostet, zuerst einige allgemeine Ausführungen gemacht, danach die gesetzlichen Kosten dargestellt, und sodann gibt es einige Worte zur Orientierung. Beachten Sie, dass die „gesetzlichen Gebühren“ die vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Gebühren sind und Sie bei jedem Anwalt mit diesen Gebühren rechnen sollten. Dabei sind all das nur Zahlen zur Orientierung, es macht natürlich zudem einen erheblichen Unterschied im Einzelfall, ob Sie einen Anwalt quer durch die Bundesrepublik fahren lassen und wie kompliziert die Sache ist. Update: Die RVG-Gebührenerhöhung seit dem 01.06.2025 ist inzwischen eingearbeitet, der Beitrag wurde zuletzt 2026 aktualisiert!

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • KWG: Keine Beihilfe durch Crowdfunding-Plattform bei wirksamem Nachrangdarlehen

    KWG: Keine Beihilfe durch Crowdfunding-Plattform bei wirksamem Nachrangdarlehen

    Crowdfunding-Plattformen stellen für Start-ups ein attraktives Finanzierungsinstrument dar, werfen aus rechtlicher Sicht jedoch zunehmend komplexe Fragen auf – insbesondere im Spannungsfeld zwischen erlaubnispflichtigem Einlagengeschäft und zulässiger alternativer Kapitalaufnahme.

    Das Oberlandesgericht Dresden hatte in seinem Urteil vom 5. März 2025 (Az. 5 U 1392/24) zu entscheiden, ob die Bereitstellung eines Investmentvertrags mit qualifiziertem Nachrang durch eine Crowdinvesting-Plattform eine Beihilfe zum unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften nach dem Kreditwesengesetz (KWG) darstellt. Die Entscheidung beleuchtet zentrale Aspekte der AGB-Kontrolle, die Schutzgesetzqualität des § 32 KWG und die Haftung aus vorvertraglichem Vertrauensverhältnis.

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  • Business Tools rechtswidrig im Einsatz: 5000 EUR Schadensersatz

    Business Tools rechtswidrig im Einsatz: 5000 EUR Schadensersatz

    LG Leipzig zur Reichweite von Nutzungsverträgen bei Datenverarbeitung auf Drittseiten: Wie weit reicht die datenschutzrechtliche Kontrolle eines Nutzers über seine personenbezogenen Daten im digitalen Alltag – auch abseits der besuchten Plattform selbst?

    Mit dieser grundsätzlichen Frage befasste sich das Landgericht Leipzig in seinem Urteil vom 04.07.2025 (Az. 05 O 2351/23). Im Mittelpunkt stand die datenrechtliche Praxis eines großen Plattformbetreibers, der mittels sogenannter Business Tools personenbezogene Daten auch beim Besuch Dritter Webseiten und Apps verarbeitete. Die Entscheidung setzt Maßstäbe zur Verantwortlichkeit nach der DSGVO und zieht enge Grenzen für die Verwertung solcher Daten außerhalb der eigenen Dienste.

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  • „Duzen“ ist keine Beleidigung

    „Duzen“ ist keine Beleidigung

    Grenzen nachbarschaftlicher Meinungsäußerung: Das gesellschaftliche Zusammenleben in verdichteten Wohnverhältnissen erfordert Rücksichtnahme – und ist doch häufig Kristallisationspunkt zwischenmenschlicher Spannungen. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Heidelberg eskalierte ein solcher Konflikt in Form lautstarker Auseinandersetzungen über das Einparkverhalten, die schließlich ihren Weg in die Justiz fanden. Der Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe vom 26. Mai 2025 (3 U 28/24) verdeutlicht auf bemerkenswerte Weise, dass auch polemische, überspitzte und mitunter grobe Kritik im nachbarschaftlichen Alltag von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann – selbst wenn der Tonfall emotional, die Formulierung verletzend und die persönliche Beziehung belastet ist.

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  • Verbotene Zusatzstoffe in Wasserpfeifentabak

    Verbotene Zusatzstoffe in Wasserpfeifentabak

    VGH München zur Auslegung des unionsrechtlichen Zusatzstoffverbots: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) hat sich in seinem Urteil vom 12. Juni 2025 (20 BV 24.120) mit bemerkenswerter dogmatischer Tiefe der Frage gewidmet, ob ein Verkehrsverbot für Wasserpfeifentabak mit Menthol- und Eukalyptuszuschlägen europarechtskonform ist – und damit zentrale Weichen für den Anwendungsbereich der Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (Tabak-RL) gestellt.

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  • Coachingvertrag als Dienst höherer Art

    Coachingvertrag als Dienst höherer Art

    OLG Celle zur Kündbarkeit von „Masterclass“-Programmen nach § 627 BGB: Coaching-Programme und Unternehmerseminare boomen – nicht selten flankiert von exklusiven Auslandskonzepten, digitalem Begleitmaterial und dem Versprechen nachhaltiger Transformation. Doch was rechtlich häufig als bloßer Unterrichts- oder Beratungsvertrag beginnt, kann sich dogmatisch als Vertrag über Dienste höherer Art im Sinne von § 627 BGB entpuppen – mit der Folge, dass der Kunde jederzeit kündigen darf.

    Mit dieser Frage befasste sich jüngst das Oberlandesgericht Celle (5 U 1/25) im Zusammenhang mit der sogenannten „Costa Rica Masterclass“. Die Entscheidung bringt nicht nur mehr Klarheit zur Abgrenzung zwischen einfacher Dienstleistung und höherwertiger Vertrauensleistung, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die Anforderungen an AGB-Klauseln zur Rückzahlung geleisteter Anzahlungen.

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  • Rechtsfragen zu QR-Codes

    Rechtsfragen zu QR-Codes

    Was früher ein unscheinbares Quadrat war, ist heute ein omnipräsentes Werkzeug im Alltag: Der QR-Code hat sich – beschleunigt durch die Pandemie – vom Nischenprodukt der Logistik zum digitalen Tor zwischen analoger und virtueller Welt entwickelt. Seine einfache technische Handhabbarkeit kontrastiert dabei mit einer wachsenden Komplexität rechtlicher Implikationen. In aller Kürze soll hier darauf eingegangen werden, Schwerpunkt ist dabei die Frage der Haftung bei Quishing.

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