Der Bundesgerichtshof (1 StR 151/23) hat sich zur Entstehung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer bei Zollverstößen in anderen Mitgliedstaaten geäußert.WeiterlesenEntstehung deutscher Einfuhrumsatzsteuer bei Zollverstößen in anderen Mitgliedstaaten
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist eine Verbrauchsteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie betrifft alle Unternehmen, die Umsätze tätigen. Typische Szenarien strafrechtlicher Relevanz im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer sind
- Umsatzsteuerhinterziehung: Ein Unternehmen gibt falsche Umsatzsteuervoranmeldungen ab oder hinterzieht Umsatzsteuer, indem es Umsätze nicht erklärt oder zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer zurückfordert. Dies kann strafrechtlich verfolgt werden und zu hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen führen.
- Umsatzsteuerbetrug: Hier wird die Umsatzsteuer durch Vortäuschung von Umsätzen oder durch Ausstellung falscher Rechnungen erschlichen. Auch dies kann strafrechtlich verfolgt werden und empfindliche Strafen nach sich ziehen.
- Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Hier unterlässt ein Unternehmer die Abführung der Umsatzsteuer oder gibt zu niedrige Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Auch dies kann strafrechtliche Folgen haben.
- Vorsteuerabzug zu Unrecht: Hier wird Vorsteuer abgezogen, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Auch dies kann strafrechtlich verfolgt werden und zu hohen Strafen führen.
Für Unternehmen ist es wichtig, die umsatzsteuerlichen Vorschriften einzuhalten und sicherzustellen, dass alle Umsätze und Vorsteuerbeträge korrekt angegeben und verbucht werden. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!
Grundsätzlich gilt bei der von einer objektiven Betrachtungsweise geprägten Abschöpfung, dass das bewusst in das Verbotene Investierte – speziell bei Umsatzsteueraufwendungen zur Aufrechterhaltung eines Verschleierungssystems – unwiederbringlich verloren ist (BT-Drucks. 18/11640, S. 79). Das verfassungsrechtliche Übermaßverbot gebietet es nicht, die dem Angeklagten entgangenen Umsatzsteuerbeträge in Abzug zu bringen.WeiterlesenEinziehung und § 14c Abs. 2 UStG
Weist ein Unternehmer in der Rechnung einen höheren als den gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag aus (z. B. 19 % anstatt 7 %), schuldet er auch den überhöhten Betrag. Das Umsatzsteuergesetz (§ 14c Abs. 1 S. 2 UStG) erlaubt zwar die Korrektur des überhöhten Ausweises per Rechnungsberichtigung. Doch gerade bei vielen Kleinbetragsrechnungen an Endverbraucher ist dies problematisch…WeiterlesenKeine Steuerschuld für überhöhten Steuerausweis an Endverbraucher
Seit 2018 besteht die Möglichkeit einer Kassen-Nachschau gemäß Abgabenordnung (§ 146b AO). Dies ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, u. a. im Kontext der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen. Die Kassen-Nachschau erfolgt grundsätzlich beim Steuerpflichtigen durch einen Amtsträger der Finanzbehörde – und zwar ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung. Das Finanzgericht Hamburg…WeiterlesenKassen-Nachschau: Keine hohen Hürden für den Übergang zu einer Außenprüfung
In einem bemerkenswerten Beschluss vom 13. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) Teile der Revision eines Angeklagten akzeptiert, der zuvor vom Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung in 21 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden war. Die Revision betraf insbesondere die Einziehung des Wertes von Taterträgen.WeiterlesenEntscheidung des Bundesgerichtshofs zur Einziehung bei Steuerhinterziehung
Das Hauptzollamt in Aachen und die Staatsanwaltschaft Aachen führen seit 2021 ein Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber von mehreren Logistikunternehmen mit Sitz unter anderem in Aachen, Bergheim und Köln. Hinweis: Die hier exemplarisch aufgenommene Pressemitteilung macht deutlich, wie solche Verfahren laufen! Zum einen, dass es Jahre dauert, bis tatsächlich etwas geschieht. Zum anderen, wie sich in relativ…WeiterlesenAachen: Bandenmäßige Schwarzarbeit durch Betreiber mehrerer Logistikunternehmen
Nach § 35 AO hat derjenige, der als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt, die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters (§ 34 Abs. 1 AO), soweit er sie rechtlich und tatsächlich zu erfüllen vermag.WeiterlesenVerantwortlichkeit für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen (§35 AO)
Zwar kann beim Delikt der Steuerhinterziehung die verkürzte Steuer „erlangtes Vermögen“ im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB sein, weil der Täter die Aufwendungen für die entsprechenden Steuern erspart. Allerdings muss sich der Steuervorteil auch im Vermögen des Täters niederschlagen, denn nur dann hat er durch die ersparten (Steuer-)Aufwendungen wirtschaftlich etwas erlangt. In Fällen,…WeiterlesenEinziehung bei Steuerhinterziehung: verkürzte Steuer als „erlangtes Etwas“
Das Landgericht Düsseldorf (38 O 144/222) hat sich zur zusätzlichen Preisangabepflicht bei Preisnachlässen für Waren geäußert und festgestellt, dass § 11 Abs. 1 PAngV nicht zu mehr als der (rein betragsmäßigen) Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage verpflichtet. So lautet §11 Abs.1 PAngV: Wer zur Angabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, hat gegenüber Verbrauchern…WeiterlesenZusätzliche Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen für Waren
Beim OLG Karlsruhe (1 (4) Ss 560/14) ging es um die Strafbarkeit eines Geschäftsführers einer GmbH, die an einem „Umsatzsteuerkarussell“ beteiligt war. Das Amtsgericht hatte den Geschäftsführer noch freigesprochen, weil ihm der notwendige Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Er hatte sich damit verteidigt, dass die Steuererklärung über den Steuerberater erfolgte und dass er selber nicht…WeiterlesenUmsatzsteuerkarussel: Zur Strafbarkeit des Geschäftsführers
Auch innerhalb einer Umsatzsteuerhinterziehungskette entsteht ein messbarer wirtschaftlicher und damit abschöpfbarer Vorteil nur bei dem Tatbeteiligten, in dessen Vermögen sich eine Steuerersparnis niederschlägt, also insbesondere bei den Unternehmern, die ihre aus tatsächlichen Ausgangsumsätzen resultierende Umsatzsteuerzahllast durch Verrechnung (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG) mit aus Eingangsrechnungen gezogenen Vorsteuern zu Unrecht mindern. Dies ist…WeiterlesenEinziehung bei Umsatzsteuerhinterziehungskette
Handel mit Abdeckrechnungen
Der Bundesgerichtshof (1 StR 436/21) konnte klarstellen, dass bereits nach allgemeinen Grundsätzen ein Handel mit Abdeckrechnungen nicht steuerbar ist. Dies schon deshalb, weil ein Wettbewerb zwischen einem legalen und einem illegalen Wirtschaftszweig ausgeschlossen ist. Dies gilt mit dem BGH auch für damit verbundene Nebenleistungen. Eine legale Verwendung von Abdeckrechnungen erscheint nicht denkbar. Sie haben –…WeiterlesenHandel mit Abdeckrechnungen
Im Falle der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Schätzung hinterzogener Umsatzsteuer muss das Gericht zwingend eine Schätzungsmethode wählen, die dem Ziel der Wirklichkeit durch Wahrscheinlichkeitsrechnung möglichst nahezukommen, am besten gerecht wird. Bei der Auswahl kommt dem Gericht mit dem BGH ein Beurteilungsspielraum zu. Die revisionsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich dann auch darauf, ob das Tatgericht nachvollziehbar dargelegt…WeiterlesenSchätzung hinterzogener Umsatzsteuer
Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind auch nach der zum 1.7.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig. So lautet ein Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH, XI B 9/22 (AdV)).WeiterlesenBetrieb von Geldspielautomaten: Umsatzsteuerpflicht auch nach dem 1.7.2021
Dass Kongressveranstaltungen eines Vereins zur Förderung von Opensource-Software Zweckbetriebe i.S. von § 68 Nr. 8 AO sein können, wenn dabei Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art durchgeführt werden, hat der Bundesfinanzhof (V R 34/16) klargestellt. Das Ergebnis, wenn die Voraussetzungen von § 68 Nr. 8 AO vorliegen, ist, dass die eine Körperschaft– und Gewerbesteuerbefreiung im Raum…WeiterlesenOpensource-Förderverein als Zweckbetrieb