Beim OLG Karlsruhe (1 (4) Ss 560/14) ging es um die Strafbarkeit eines Geschäftsführers einer GmbH, die an einem „Umsatzsteuerkarussell“ beteiligt war. Das Amtsgericht hatte den Geschäftsführer noch freigesprochen, weil ihm der notwendige Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Er hatte sich damit verteidigt, dass die Steuererklärung über den Steuerberater erfolgte und dass er selber nicht…WeiterlesenUmsatzsteuerkarussel: Zur Strafbarkeit des Geschäftsführers
Schlagwort: umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist eine Verbrauchsteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie betrifft alle Unternehmen, die Umsätze tätigen. Typische Szenarien strafrechtlicher Relevanz im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer sind
- Umsatzsteuerhinterziehung: Ein Unternehmen gibt falsche Umsatzsteuervoranmeldungen ab oder hinterzieht Umsatzsteuer, indem es Umsätze nicht erklärt oder zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer zurückfordert. Dies kann strafrechtlich verfolgt werden und zu hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen führen.
- Umsatzsteuerbetrug: Hier wird die Umsatzsteuer durch Vortäuschung von Umsätzen oder durch Ausstellung falscher Rechnungen erschlichen. Auch dies kann strafrechtlich verfolgt werden und empfindliche Strafen nach sich ziehen.
- Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Hier unterlässt ein Unternehmer die Abführung der Umsatzsteuer oder gibt zu niedrige Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Auch dies kann strafrechtliche Folgen haben.
- Vorsteuerabzug zu Unrecht: Hier wird Vorsteuer abgezogen, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Auch dies kann strafrechtlich verfolgt werden und zu hohen Strafen führen.
Für Unternehmen ist es wichtig, die umsatzsteuerlichen Vorschriften einzuhalten und sicherzustellen, dass alle Umsätze und Vorsteuerbeträge korrekt angegeben und verbucht werden. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!
Auch innerhalb einer Umsatzsteuerhinterziehungskette entsteht ein messbarer wirtschaftlicher und damit abschöpfbarer Vorteil nur bei dem Tatbeteiligten, in dessen Vermögen sich eine Steuerersparnis niederschlägt, also insbesondere bei den Unternehmern, die ihre aus tatsächlichen Ausgangsumsätzen resultierende Umsatzsteuerzahllast durch Verrechnung (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG) mit aus Eingangsrechnungen gezogenen Vorsteuern zu Unrecht mindern. Dies ist…WeiterlesenEinziehung bei Umsatzsteuerhinterziehungskette
Handel mit Abdeckrechnungen
Der Bundesgerichtshof (1 StR 436/21) konnte klarstellen, dass bereits nach allgemeinen Grundsätzen ein Handel mit Abdeckrechnungen nicht steuerbar ist. Dies schon deshalb, weil ein Wettbewerb zwischen einem legalen und einem illegalen Wirtschaftszweig ausgeschlossen ist. Dies gilt mit dem BGH auch für damit verbundene Nebenleistungen. Eine legale Verwendung von Abdeckrechnungen erscheint nicht denkbar. Sie haben –…WeiterlesenHandel mit Abdeckrechnungen
Im Falle der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Schätzung hinterzogener Umsatzsteuer muss das Gericht zwingend eine Schätzungsmethode wählen, die dem Ziel der Wirklichkeit durch Wahrscheinlichkeitsrechnung möglichst nahezukommen, am besten gerecht wird. Bei der Auswahl kommt dem Gericht mit dem BGH ein Beurteilungsspielraum zu. Die revisionsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich dann auch darauf, ob das Tatgericht nachvollziehbar dargelegt…WeiterlesenSchätzung hinterzogener Umsatzsteuer
Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind auch nach der zum 1.7.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig. So lautet ein Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH, XI B 9/22 (AdV)).WeiterlesenBetrieb von Geldspielautomaten: Umsatzsteuerpflicht auch nach dem 1.7.2021
Dass Kongressveranstaltungen eines Vereins zur Förderung von Opensource-Software Zweckbetriebe i.S. von § 68 Nr. 8 AO sein können, wenn dabei Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art durchgeführt werden, hat der Bundesfinanzhof (V R 34/16) klargestellt. Das Ergebnis, wenn die Voraussetzungen von § 68 Nr. 8 AO vorliegen, ist, dass die eine Körperschaft– und Gewerbesteuerbefreiung im Raum…WeiterlesenOpensource-Förderverein als Zweckbetrieb
Die anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung erzielten Einnahmen sind nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (L 12 BA 3/20) auch dann nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie erst nach dem 28.2. des Folgejahres nachträglich pauschal besteuert werden. Da die Revision anhängig ist, muss nun das Bundessozialgericht (B 12 BA 3/22 R) entscheiden.WeiterlesenNachträgliche Lohnsteuerpauschalierung führt nicht zur Sozialversicherungspflicht
In modernen Bordellbetrieben kann rechtlich unklar sein, wer Anbieter und Erbringer der Prostitutionsleistungen ist: Bordellbetreiber oder Sexarbeiterin selbst. Ein Gericht muss insoweit Feststellungen zum Geschäftsmodell und der Organisation des Bordellbetriebs sowie insbesondere zum Auftreten der Betreiber und der Prostituierten nach Außen – gegenüber den Freiern als Vertragspartner der Verträge über die Prostitutionsleistungen feststellen. Nur dann…WeiterlesenUmsatzsteuerpflicht im Bordellbetrieb
Der Bundesfinanzhof (BFH, V R 48/20) hat seine Rechtsprechung zur Umsatzsteuerpflicht von Sportvereinen geändert: Bei einer aus dem deutschen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht können sich Sportvereine nicht auf eine aus der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) abgeleitete Steuerfreiheit berufen.WeiterlesenWerden Sportvereine umsatzsteuerpflichtig?
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster (15 K 3554/18 U) sind Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen umsatzsteuerfrei.WeiterlesenLeistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind Umsatzsteuerfrei
Umsatzsteuerpflicht bei Sportvereinen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21.04.2022 – V R 48/20 (V R 20/17) entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass sich Sportvereine gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) abgeleitete Steuerfreiheit berufen können.WeiterlesenUmsatzsteuerpflicht bei Sportvereinen
Feststellungen bei Steuerhinterziehung und Abgaben des Arbeitgebers: Im Fall einer Steuerhinterziehung trifft das Gericht durchaus beachtliche Pflichten hinsichtlich der notwendigen Feststellungen im Urteil. Die Praxis im Steuerstrafrecht zeigt, dass hier erhebliches Verteidigungspotenzial gerade in der Revision besteht, da gerade Amtsgerichte die anspruchsvollen Voraussetzungen an ein schriftliches Urteil im Steuerstrafrecht gerne unterschätzen.WeiterlesenSteuerhinterziehung und Arbeitgeber-Abgaben – Notwendige Feststellungen
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzen sogenannten regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahres ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.WeiterlesenFälligkeitserfordernis bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben
Durchsuchung durch den Zoll: In Betrieben, speziell in Bereichen wie der Baubranche, gehören „Besuche“ vom Zoll durchaus zur Tagesordnung. Hintergrund ist, dass mit § 2 Abs. 1 SchwarzArbG die Behörden der Zollverwaltung nachprüfen, ob bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen verschiedene sozialversicherungsrechtliche Melde- oder sonstigen Pflichten erfüllt sowie weitere sozialrechtliche Vorgaben eingehalten wurden. Zudem…WeiterlesenDurchsuchung durch den Zoll
Der Bundesgerichtshof (1 StR 362/21) betont nochmals, warum es wichtig ist, dass sich aus dem Urteil ergeben muss, ob das Finanzamtabgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen zugestimmt hat: In diesen Fällen scheidet eine Verurteilung wegen vollendeter Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) aus! Ob eine Steueranmeldung zu einer Steuervergütung im Sinne von § 168 Satz 2 AO…WeiterlesenSteuerhinterziehung und Umsatzsteuervoranmeldungen