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Schlagwort: umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist eine Verbrauchsteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie betrifft alle Unternehmen, die Umsätze tätigen. Typische Szenarien strafrechtlicher Relevanz im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer sind

Umsatzsteuerhinterziehung: Ein Unternehmen gibt falsche Umsatzsteuervoranmeldungen ab oder hinterzieht Umsatzsteuer, indem es Umsätze nicht erklärt oder zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer zurückfordert. Dies kann strafrechtlich verfolgt werden und zu hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen führen.
Umsatzsteuerbetrug: Hier wird die Umsatzsteuer durch Vortäuschung von Umsätzen oder durch Ausstellung falscher Rechnungen erschlichen. Auch dies kann strafrechtlich verfolgt werden und empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Hier unterlässt ein Unternehmer die Abführung der Umsatzsteuer oder gibt zu niedrige Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Auch dies kann strafrechtliche Folgen haben.
Vorsteuerabzug zu Unrecht: Hier wird Vorsteuer abgezogen, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Auch dies kann strafrechtlich verfolgt werden und zu hohen Strafen führen.

Für Unternehmen ist es wichtig, die umsatzsteuerlichen Vorschriften einzuhalten und sicherzustellen, dass alle Umsätze und Vorsteuerbeträge korrekt angegeben und verbucht werden. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!

  • Beweiswürdigung wenn der einzige Belastungszeuge fehlt

    Beweiswürdigung wenn der einzige Belastungszeuge fehlt

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG, 206 StRR 227/25) hat in aktueller Entscheidung die hohen Anforderungen an die Beweiswürdigung in Konstellationen präzisiert, in denen der einzige Belastungszeuhe fehlt: Das Urteil hebt das Urteil des Landgerichts München I auf und verweist die Sache zurück, weil die Beweiswürdigung Lücken aufwies, die den Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) verletzten.

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  • Strafprozess: Beweiswürdigung bei fehlendem Belastungszeugen

    Strafprozess: Beweiswürdigung bei fehlendem Belastungszeugen

    Ein aktuelles Urteil des BayObLG (206 StRR 227/25) zeigt, wie schnell strafrechtliche Verurteilungen an formalen Mängeln scheitern können – selbst wenn die Vorwürfe auf den ersten Blick plausibel erscheinen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Gerichte mit Aussagen umgehen müssen, die nicht direkt in der Hauptverhandlung gemacht werden, sondern nur über Protokolle oder Vernehmungspersonen eingeführt werden. Besonders brisant wird es, wenn der Belastungszeuge selbst tatbeteiligt ist und der Angeklagte die Vorwürfe bestreitet.

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  • Steuerstrafrecht: Einziehung ersparter Steuern bei Ehegatten

    Steuerstrafrecht: Einziehung ersparter Steuern bei Ehegatten

    Steuerhinterziehung ist ein klassisches Delikt des Wirtschaftsstrafrechts, das nicht nur strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, sondern auch erhebliche vermögensrechtliche Folgen haben kann. Eine dieser Folgen ist die Einziehung von Taterträgen, die das Gesetz als Abschöpfungsinstrument versteht. Doch wer genau haftet für die ersparten Steuern, wenn Ehegatten gemeinsam handeln, aber nur einer von ihnen formal als Steuerschuldner auftritt?

    Mit dieser Frage setzte sich der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 26. Juni 2025 (1 StR 493/24) auseinander. Die Entscheidung klärt nicht nur die konkurrenzrechtliche Bewertung bei mittelbarer Täterschaft, sondern vor allem die Voraussetzungen der Einziehung ersparter Steuern bei Ehegatten, die gemeinsam ein Unternehmen führen. Besonders relevant ist die Abgrenzung zwischen formeller Steuerschuldnerschaft und tatsächlicher Vermögensbereicherung – ein Thema, das in der Praxis oft zu Unsicherheiten führt.

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  • NFT-Handel als elektronische Dienstleistung: Umsatzsteuer bei Collectibles

    NFT-Handel als elektronische Dienstleistung: Umsatzsteuer bei Collectibles

    In einer Entscheidung des 5. Senats hat das Finanzgericht Hannover zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Non-Fungible Tokens (NFT) Stellung genommen (Urteil vom 10. Juli 2025, Az. 5 K 26/24). Der Senat ordnet den Handel mit sog. NFT-Collectibles als sonstige Leistungen ein, verneint für Verkäufe über OpenSea die Fiktion einer Dienstleistungskommission, behandelt B2C-Verkäufe als elektronisch erbrachte Dienstleistungen und sieht für das Jahr 2021 kein strukturelles Vollzugsdefizit. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

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  • Keine Insolvenzanfechtung bei Steuerzahlungen aufgrund bestandskräftiger Bescheide

    Keine Insolvenzanfechtung bei Steuerzahlungen aufgrund bestandskräftiger Bescheide

    Mit Urteil vom 18. Juli 2025 hat der Bundesgerichtshof (IX ZR 32/24) eine grundlegende Klärung zur insolvenzrechtlichen Anfechtung von Steuerzahlungen durch den Schuldner getroffen. Im Zentrum steht die dogmatisch wie praktisch bedeutsame Frage, ob das Finanzamt einen Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen sich gelten lassen muss, wenn es Zahlungen aus einem bestandskräftigen Steuerbescheid erhalten hat – obwohl nachträglich feststeht, dass die Steuerforderung nicht bestanden hat. Der BGH lehnt die Anfechtbarkeit solcher Zahlungen ab und begründet dies mit einer klaren Trennung zwischen Steuerverfahrensrecht und Insolvenzrecht.

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  • Steuerstrafrecht: Fehlende Außenwirkung der GbR verhindert Umsatzsteuerpflicht

    Steuerstrafrecht: Fehlende Außenwirkung der GbR verhindert Umsatzsteuerpflicht

    Der Bundesgerichtshof (1 StR 94/25( hat mit Beschluss vom 26. Juni 2025 eine zentrale dogmatische Weichenstellung im Steuerstrafrecht getroffen: Im Fokus steht die Frage, ob eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die im Innenverhältnis operativ tätig ist, aber im Außenverhältnis nicht in Erscheinung tritt, als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG angesehen werden kann. Die Entscheidung betrifft ein im wirtschaftlichen Graubereich angesiedeltes Geschäftsmodell des gewerblichen Ticket-Zweitverkaufs und wirft grundlegende Fragen zur Zurechnung von Umsätzen sowie zur Reichweite des § 370 AO auf.

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  • Servicegesellschaft: Einziehung von Provisionen für Abdeckrechnungen

    Servicegesellschaft: Einziehung von Provisionen für Abdeckrechnungen

    Die strafrechtliche Einziehung hat in den letzten Jahren einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren – nicht nur im Bereich organisierter Kriminalität, sondern auch bei wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten wie Steuerhinterziehung.

    In einer Entscheidung vom 19. September 2023 (Az. 718 NBs 41/23) hat das Landgericht Hamburg die Einziehung von über 60.000 Euro gegen einen Angeklagten bestätigt, der als faktischer Geschäftsführer sogenannter „Servicefirmen“ Provisionen für das Ausstellen von Scheinrechnungen erhalten hatte. Die Entscheidung präzisiert, unter welchen Voraussetzungen die Zahlung von „Provisionen“ als Tatertrag im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB eingezogen werden kann – und grenzt diese Fallgestaltung von tatbezogenen Ausgaben oder Tatmitteln ab.

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  • Was kostet ein Strafverteidiger? (2026)

    Was kostet ein Strafverteidiger? (2026)

    Was kostet ein Strafverteidiger? Wenn die Staatsanwaltschaft vor der Tür steht, haben viele Menschen zwei falsche Vorstellungen: Entweder „Ein guter Strafverteidiger kostet locker 10.000 Euro“ – oder „Ich habe Anspruch auf einen Anwalt, Bezahlung spielt keine Rolle“. Beides stimmt nicht. Und selbst spezialisierte Fachanwälte für Strafrecht sind in den meisten Alltagsverfahren deutlich günstiger, als viele denken – aber sie kosten eben auch mehr als eine Tankfüllung oder ein Streaming‑Abo.

    Dieser Beitrag soll Ihnen vor allem eins geben: Ein realistisches Gefühl dafür, in welcher Größenordnung sich Anwaltskosten bewegen – und die Sicherheit, dass Sie über Geld reden dürfen und sollen.

    Im Folgenden werden zur Frage, wie viel ein Strafverteidiger kostet, zuerst einige allgemeine Ausführungen gemacht, danach die gesetzlichen Kosten dargestellt, und sodann gibt es einige Worte zur Orientierung. Beachten Sie, dass die „gesetzlichen Gebühren“ die vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Gebühren sind und Sie bei jedem Anwalt mit diesen Gebühren rechnen sollten. Dabei sind all das nur Zahlen zur Orientierung, es macht natürlich zudem einen erheblichen Unterschied im Einzelfall, ob Sie einen Anwalt quer durch die Bundesrepublik fahren lassen und wie kompliziert die Sache ist. Update: Die RVG-Gebührenerhöhung seit dem 01.06.2025 ist inzwischen eingearbeitet, der Beitrag wurde zuletzt 2026 aktualisiert!

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Steuerstrafrecht: Influencer im Visier der Steuerfahndung

    Steuerstrafrecht: Influencer im Visier der Steuerfahndung

    In Nordrhein-Westfalen nimmt die Steuerfahndung zunehmend eine Berufsgruppe ins Visier, die bislang eher mit Produktplatzierungen als mit Paragrafen in Verbindung gebracht wurde: Influencerinnen und Influencer. Was sich zunächst nach vereinzelten Nachlässigkeiten in der Steuererklärung anhören mag, nimmt längst Züge organisierter Steuervermeidung an. Laut übereinstimmenden Medienberichten – etwa von Der Spiegel und Heise online – geht das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) mittlerweile von einem Steuerschaden von rund 300 Millionen Euro allein in NRW aus.

    Das LBF hat eigens ein »Influencer-Team« mit spezialisierten Steuerfahndern gegründet. Dessen Fokus liegt wohl nicht auf gelegentlichen Produktempfehlungen kleinerer Accounts, sondern auf professionellen Akteuren mit erheblichen monatlichen Einnahmen, die nicht selten ohne Steuernummer agieren und teilweise ihren steuerlichen Verpflichtungen „mit hoher krimineller Energie“ ausweichen. Besonders schwierig: Die Beweisführung bei flüchtigen Formaten wie Storys sowie der häufige Wegzug ins Ausland, etwa nach Dubai, erschweren die Verfolgung. Dennoch laufen derzeit bereits rund 200 Ermittlungsverfahren gegen in NRW ansässige Influencer.

    Update: Es gibt inzwischen Zweifel an den von den Finanzbehörden gemeldeten Zahlen. Möglicherweise wurde durch eine Gleichsetzung von Steuerschaden und Gesamtumsatz ein verzerrtes Bild erzeugt, berichtet das Manager-Magazin!

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  • BGH zur Steuerhinterziehung durch Umsatzsteuerbetrugsketten

    BGH zur Steuerhinterziehung durch Umsatzsteuerbetrugsketten

    Mit Beschluss vom 19. Februar 2025 (1 StR 482/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Bochum teilweise aufgehoben, das sich mit der strafrechtlichen Aufarbeitung von Umsatzsteuerhinterziehung im Zusammenhang mit sogenannten Umsatzsteuerbetrugsketten befasste. Die Entscheidung bietet aufschlussreiche Einblicke in die Anforderungen, die an die Feststellungen des Tatgerichts in Fällen der Steuerhinterziehung gestellt werden. Zugleich rückt sie ein strafrechtsdogmatisch und wirtschaftlich relevantes Phänomen in den Fokus: den organisierten Umsatzsteuerbetrug mittels Briefkastenfirmen.

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  • Fünf Euro pro Tagessatz: LG Nürnberg-Fürth zur Bemessung der Geldstrafe beim Bürgergeldempfänger

    Fünf Euro pro Tagessatz: LG Nürnberg-Fürth zur Bemessung der Geldstrafe beim Bürgergeldempfänger

    In einem bemerkenswerten Urteil vom 12. März 2024 (Az. 12 KLs 505 Js 503/22) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Höhe des Tagessatzes für einen Bürgergeldempfänger bei der Verhängung einer Geldstrafe auf 5 € festgesetzt. Trotz eines massiven Steuerhinterziehungsfalls mit einer Schadenssumme von über 700.000 € wurde dem Angeklagten eine moderate finanzielle Sanktion auferlegt – unter Verweis auf seine tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die sozialstaatlich geprägte Auslegung des § 40 Abs. 2 StGB und die Grenzen strafrechtlicher Sanktionierung bei mittellosen Straftätern.

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  • Keine erhöhten Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse bei Steuerstraftaten

    Keine erhöhten Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse bei Steuerstraftaten

    BVerfG bekräftigt den Status quo: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in Steuerermittlungsverfahren – insbesondere bei sogenannten Umsatzsteuerkarussellen – erhöhte Anforderungen an die Begründungstiefe von Durchsuchungsbeschlüssen zu stellen sind.

    In seinem Beschluss vom 11. November 2024 (Az. 1 BvR 1085/24) hat das Gericht klargestellt: Nein, eine Sonderbehandlung für Steuerdelikte hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung von Durchsuchungsanordnungen existiert nicht. Die Entscheidung fügt sich ein in eine Linie restriktiver Annahmepraxis und ist zugleich ein Signal an die Praxis der Steuerfahndung.

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  • Schwarzlohn, Scheinfirmen und Steuertricks: Der Bundesgerichtshof zu illegaler Beschäftigung im Winterdienst

    Schwarzlohn, Scheinfirmen und Steuertricks: Der Bundesgerichtshof zu illegaler Beschäftigung im Winterdienst

    Mit Beschluss vom 28. November 2024 (Az. 1 StR 376/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine aufschlussreiche Entscheidung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei systematischer Schwarzarbeit und Umsatzsteuerhinterziehung gefällt. In dem Verfahren standen zwei Angeklagte im Zentrum, die über ein kompliziertes Geflecht aus Scheinfirmen und Abdeckrechnungen illegale Beschäftigungsmodelle finanzierten und dabei massive Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuerzahlungen hinterzogen.

    Diese Entscheidung ist nicht nur für Juristen von Bedeutung, sondern auch für Führungskräfte in Unternehmen, die sich mit Themen wie Compliance, Personalstruktur und Dienstleistersteuerung befassen. Sie wirft ein grelles Licht auf die Haftungsrisiken, die entstehen, wenn wirtschaftliche Zwänge mit bewussten Rechtsverstößen beantwortet werden – etwa um margenschwache Geschäftsbereiche rentabel zu gestalten.

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  • Steuerhinterziehung: BGH zur Bindung des Strafverfahrens an den konkreten Anklagesachverhalt

    Steuerhinterziehung: BGH zur Bindung des Strafverfahrens an den konkreten Anklagesachverhalt

    Mit Beschluss vom 5. März 2025 (Az. 1 StR 501/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bemerkenswertes Strafurteil wegen Steuerhinterziehung aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Anlass war kein Freispruch in der Sache selbst, sondern ein gravierender formeller Fehler: Die angeklagte Tat entsprach nicht derjenigen, die letztlich verurteilt wurde. Dieses Urteil betont die verfassungsrechtlich verankerte Bedeutung der Anklageschrift als Fundament eines jeden Strafverfahrens und stellt klar, dass eine Verurteilung jenseits ihres Rahmens unzulässig ist – und zwar selbst dann, wenn die materiellen Vorwürfe schwer wiegen.

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  • Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität: Nordrhein-Westfalen bündelt die Steuerfahndung in einer zentralen Behörde

    Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität: Nordrhein-Westfalen bündelt die Steuerfahndung in einer zentralen Behörde

    Seit dem 1. Januar 2025 verfügt Nordrhein-Westfalen über eine neue zentrale Behörde zur Bekämpfung schwerer Finanzkriminalität. Mit der Gründung des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) werden die bisherigen zehn Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung organisatorisch zusammengeführt. Dieser Schritt markiert eine grundlegende Neustrukturierung der Steuerfahndung im bevölkerungsreichsten Bundesland und soll die Effizienz im Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und organisierte Finanzkriminalität deutlich steigern.

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