Schätzung hinterzogener Umsatzsteuer

Im Falle der Verurteilung wegen und hinterzogener muss das Gericht zwingend eine Schätzungsmethode wählen, die dem Ziel der Wirklichkeit durch Wahrscheinlichkeitsrechnung möglichst nahezukommen, am besten gerecht wird. Bei der Auswahl kommt dem Gericht mit dem BGH ein Beurteilungsspielraum zu. Die revisionsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich dann auch darauf, ob das Tatgericht nachvollziehbar dargelegt hat, warum es sich der gewählten Schätzungsmethode bedient hat und weshalb diese dafür geeignet ist (BGH, 5 StR 211/20 und 1 StR 106/22).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Strafverteidigung und dem IT-Recht, speziell Softwarerecht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmenskrise und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Cybercrime & IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.