Durchsuchungen: Falschgeld aus dem Darknet

Es gab heute zahlreiche Zugriffe im Zusammenhang mit aus dem : Die Staatsanwaltschaft Köln/ZAC NRW und die Polizei Köln haben mitgeteilt, dass im Auftrag der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) Polizeikräfte sechs Durchsuchungsbeschlüsse und zwei Haftbefehle des Amtsgerichts Köln in einem wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen schon im Juli 2021 vollstreckt haben. Den beiden Beschuldigten wurde vorgeworfen, Falschgeld hergestellt und verkauft zu haben. Nun geht es weiter.

Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel durch die Polizei Köln und das Bundeskriminalamt ergab laut Ermittler Hinweise auf die Identität der Ankäufer, die heute „Besuch“ von der Polizei bekommen haben:

Am heutigen Vormittag (20. Januar) haben mehr als 160 Polizistinnen und Polizisten bei einem bundesweiten Einsatz gegen mutmaßliche Ankäufer von Falschgeld zeitgleich 29 Privatwohnungen in elf Bundesländern durchsucht. Die Maßnahmen wurden durch die Polizei Köln und das Bundeskriminalamt koordiniert. Den 27 Tatverdächtigen im Alter zwischen 17 und 40 Jahren wird vorgeworfen, über das Darknet oder verschlüsselte Messengerdienste Falschgeld von den Beschuldigten im Ursprungsverfahren erworben zu haben. Die Ermittler stellten umfangreiches Beweismaterial und Datenträger sicher.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.1.21

Das dicke Problem bei der Geldfälschung: Wer sich Falschgeld verschafft, um es in den Verkehr zu bringen sieht sich einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr ausgesetzt (§146 Abs.2 Nr.2 StGB), gerade bei Ausländern drohen hier sogar Haftbefehle. Weiterhin droht mitunter der finanzielle Ruin, wenn das Thema der Einziehung aufs Tapet kommt.

Ich habe oft davor gewarnt: Einkäufe im Darknet sind nicht sicher, insbesondere zeigt die hiesige Erfahrung, dass gerade Darknet-Verkäufer umfangreiche Käuferlisten und -Daten vorhalten. Wer sich unbedarft im Darknet bewegt, setzt sich erheblichen Risiken aus.

Gerade bei Falschgeld und dem Verschaffen von Falschgeld ergeben sich im Einzelfall mitunter aber Verteidigungsmöglichkeiten, die auf Anhieb nicht sofort erkennbar sind – frühzeitige Erklärungen können dabei Verteidigungspotenzial verhindern.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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