Es klingt auf den ersten Blick „dröge“ ist aber eine Frage mit erheblicher Bedeutung für das IT-Recht: Das Kündigungsrecht des Bestellers im Werkvertrag nach §649 BGB. Zur Erinnerung: Ein Internet-System-Vertrag ist ebenso ein Werkvertrag wie die typischen Branchenbuch-Einträge. Das heisst, der Besteller (also Kunde) wird regelmäßig solche Verträge nach §649 BGB kündigen können. Dabei stehen…WeiterlesenBGH untermauert Rechtsprechung zum Kündigungsrecht im Werkvertrag
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Branchenbuch
Ein Branchenbuch ist ein Verzeichnis von Unternehmen, Organisationen oder Dienstleistern innerhalb einer bestimmten Branche oder Region. In der Regel enthalten Branchenverzeichnisse Informationen wie Firmenname, Adresse, Kontaktdaten, Öffnungszeiten, angebotene Produkte oder Dienstleistungen sowie gegebenenfalls Bewertungen oder Kundenmeinungen.
Im Zusammenhang mit Branchenverzeichnissen können sich rechtliche Fragen stellen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und das Wettbewerbsrecht. Der Betreiber eines Branchenverzeichnisses muss sicherstellen, dass er die Datenschutzbestimmungen einhält und die personenbezogenen Daten seiner Nutzer angemessen schützt. Er muss auch sicherstellen, dass er keine unzulässige Werbung für bestimmte Unternehmen oder Dienstleistungen betreibt, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte.
Ein weiterer wichtiger rechtlicher Aspekt ist die Einwilligung der Unternehmen oder Organisationen, in das Branchenverzeichnis aufgenommen zu werden. Der Betreiber des Branchenverzeichnisses sollte sicherstellen, dass er die Einwilligung der betroffenen Unternehmen oder Organisationen zur Nutzung und Veröffentlichung ihrer Daten hat, um mögliche rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Das Amtsgericht Bonn hat sich mit Urteil vom 06.04.2011 (101 C 453/10) mit einem fragwürdigen Branchenbuch-Anbieter beschäftigt. Der angebliche und zahlungsunwillige „Kunde“ hatte negative Feststellungsklage erhoben. Im Ergebnis verneint das Amtsgericht Bonn eine Zahlungspflicht und stellt derweil gleich die wichtigsten Fragen klar.WeiterlesenBranchenbuch-Abzocke: Täuschung bei mangelnder wirtschaftlicher Werthaltigkeit?
Die Branchenbuch-Abzocke geht für gewöhnlich mit dem Versuch einher, dem Betreffenden nicht einfach nur Geld aus der Tasche zu ziehen – üblicherweise finden sich in den AGB Formulierungen, die eine automatische Verlängerung des angeblich bestehenden Vertrages vorsehen, wenn nicht gekündigt wird. Dazu sind kurz zwei Dinge festzuhalten: Gerne wird argumentiert (wenn man bereits eine Zahlung…WeiterlesenBranchenbuch-Abzocke: Automatische Verlängerung im Regelfall unwirksam?
Das AG Bocholt (13 C 281/10) hat sich mit Urteil vom 24.01.2011 mit der Praxis eines Branchenbuch-Anbieters (nicht „Gewerbeauskunft-Zentrale“!) beschäftigt und ist zum Ergebnis gekommen, dass eine Täuschung vorlag, die zur Anfechtung berechtigte. Die wesentlichen Eckpunkte der Entscheidung: Richtigerweise wird ein solcher Vertrag als Werkvertrag eingestuft Eine Täuschung wird schon angenommen, wenn „erst auf den…WeiterlesenAG Bocholt zur Branchenbuch-Abzocke
Ein Urteil des Amtsgerichts Münster (3 C 2811/10) dürfte für gute Laune bei Branchenbuch-Anbietern (ich denke etwa an die „Gewerbeauskunft-Zentrale“) sorgen: Immerhin wird in dem Urteil so ziemlich jedes Argument verneint, mit dem man sich als Betroffener wehren möchte. Soweit mir bekannt, beruft man sich seitens mancher Branchenbuch-Anbieter bzw. dessen Rechtsanwalt auch in Diskussionen auf…WeiterlesenBranchenbuch-Anbieter in der Rechtsprechung: Kann man sich wehren?