EU Business Register (2021)

Das „EU Business Register“ schreibt auch im Jahr 2021 – plötzlich ist morgens die Mail mit Betreff „EU Business Register 2021/2022“ im Posteingang und lautet:

Hello, In order to have your company inserted in the EU Business Register for 2021/2022, please print, complete and submit the attached form in a reply to this email.

EU BUSINESS REGISTER
3700 AA ZEIST
THE NETHERLANDS (…)

All electronic file formats are accepted. Updating is free of charge.

Wer eine solche Mail erhält, sollte genau hinsehen, sonst kann es teuer werden. In der Mail wird nämlich lediglich auf das angehängte Formular verwiesen und wie man es ausgefüllt zurücksenden kann. Dabei macht bereits der kurze Mailtext deutlich, dass es offenkundig nur um ein Listing geht und die Rücksendung optional ist, wenn man liest „to have your company inserted in the EU Business Register“. Doch Vorsicht, auch wenn am Ende steht „Updating is free of charge.“ – wie so oft steckt der Teufel im Detail.

Professionelles IT-Vertragsrecht

Unser Fachanwalt für IT-Recht berät und vertritt Unternehmen in IT-Vertragsangelegenheiten, insbesondere in Bezug auf Künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung relevanter Vorschriften zu gewährleisten.

EU Business Register (2021) - Rechtsanwalt Ferner

Das Formular ist optisch auch recht ansprechend gestaltet und man kann durchaus die wirklich wesentlichen Informationen übersehen, wenn man nicht darauf achtet. Dabei steht es schon am Rand, von unten nach oben „… The EU Business Register are not related to any organization or institution of the European Union or Commission“

In dem als PDF beigefügten Formular findet man oben rechts den Hinweis, auf den man achten soll: Ein Updaten der Informationen ist kostenlos, sobald man aber Unterschreibt, soll kein kostenfreies Update mehr vorliegen, sondern vielmehr ein kostenpflichtiger Auftrag:

To update your company profile, please print, complete and return this form. (Updating is free of charge). Only sign if you want to place an insertion.

Aus dem Formular von EU Business Register

Die Unterschrift also soll den Unterschied ausmachen. Interessant ist, dass ich im Formular den eigentlichen Preis nicht gefunden habe. Zwar gibt es eine umfangreiche Auflistung von Bedingungen, die man mit seiner Unterschrift akzeptiert – aber die eigentlichen Preise fehlen da:

EU Business Register (2021) - Rechtsanwalt Ferner

Auf der Webseite dann aber findet man das Schnäppchen:

„Unless agreed otherwise beforehand by the service provider, the price stated corresponds to the price of one year insertion. The price of the first three years is Euro 2985,-. In the event of the extension of the contract under the terms defined in the order section, the price of the access for each year shall continue to be that originally stated.“

Ich tue mich schon schwer damit, ob auf dem Weg überhaupt ein Vertrag zustande kommen kann, auch im kaufmännischen Verkehr. Letztlich aber dürfte mit der BGH-Rechtsprechung eine unwirksame Regelung vorliegen, da ein schlichtes Listing in einem Online-Dienst in Verbindung mit Kosten auch im kaufmännischen Verkehr überraschend ist. Am besten aber ist, wenn man sich die Nerverei gleich spart.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.