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Arbeitszeugnis: Keine Beurteilung in Tabellenform

Der Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers regelmäßig nicht dadurch, dass er Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis in einer an ein Schulzeugnis angelehnten tabellarischen Darstellungsform beurteilt. Die zur Erreichung des Zeugniszwecks erforderlichen individuellen Hervorhebungen und Differenzierungen in der Beurteilung lassen sich regelmäßig nur durch ein im Fließtext formuliertes Arbeitszeugnis angemessen herausstellen. So hat…WeiterlesenArbeitszeugnis: Keine Beurteilung in Tabellenform

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Arbeitszeugnis: Grundsatz der Zeugniswahrheit gilt auch wenn Arbeitnehmer sein Zeugnis selber schreiben darf

Das Landesarbeitsgericht Köln (3 Sa 459/14) hat nochmals betont, dass der Grundsatz der Zeugniswahrheit beim Arbeitszeugnis gilt – auch dann, wenn der Arbeitgeber sich selber ein Zeugnis ausstellen darf und der Arbeitgeber sich in einem gerichtlichen verpflichtet hat, dieses zu übernehmen. Wenn der Arbeitgeber etwas objektiv unwahres aufgenommen sehen möchte muss der Arbeitgeber dies nicht…WeiterlesenArbeitszeugnis: Grundsatz der Zeugniswahrheit gilt auch wenn Arbeitnehmer sein Zeugnis selber schreiben darf

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Arbeitszeugnis: Keine Geheimcodes im Arbeitszeugnis – auch kein trauriger Smilie

Beim Arbeitsgericht Kiel (5 Ca 80 b/13) ging es doch tatsächlich um ein Arbeitszeugnis, das mit in der Unterschrift einen Smilie mit herunterhängenden Mundwinkeln zeigte. Dass so etwas nicht zulässig ist drängt sich geradezu auf – gleichwohl waren deutliche Worte notwendig: Das Zeugnis darf keine Merkmale enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus…WeiterlesenArbeitszeugnis: Keine Geheimcodes im Arbeitszeugnis – auch kein trauriger Smilie

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Arbeitszeugnis: Wie lange besteht Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses?

Es stellt sich mitunter die Frage, wie lange man nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch ein Arbeitszeugnis oder die Korrektur eines Arbeitszeugnisses verlangen kann. Grundsätzlich gilt hier die Verjährungsfrist von 3 Jahren, somit könnte man sich theoretisch 3 Jahre lang bei seinem ehemaligen Arbeitgeber melden. Allerdings greift hier mit der Rechtsprechung relativ „früh“ der Einwand der…WeiterlesenArbeitszeugnis: Wie lange besteht Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses?

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Arbeitszeugnis: Unterschrift muss leserlich sein

Arbeitszeugnis: Unterschrift des Arbeitgebers muss als Unterschrift erkennbar sein! Eine vom Arbeitgeber im Arbeitszeugnis verwendete überdimensionierte, im Wesentlichen aus bloßen Auf- und Abwärtslinien bestehende Unterschrift ist nicht ordnungsgemäß, wenn dadurch der Verdacht aufkommen kann, der Arbeitgeber wolle sich von dem Zeugnisinhalt, zu dessen Aufnahme in das Zeugnis er durch rechtskräftiges Urteil verpflichtet worden ist, distanzieren…WeiterlesenArbeitszeugnis: Unterschrift muss leserlich sein

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Arbeitszeugnis: Kein grundsätzlicher Anspruch auf die Note „gut“

Es wäre auch zu schön für Arbeitnehmer gewesen: Nachdem die ersten Entscheidungen einen grundsätzlichen Anspruch auf die Note „gut“ erkannt haben, hat das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 584/13) nunmehr festgestellt, dass der Arbeitnehmer (weiterhin) in der Beweislast steht, wenn er eine bessere Note als ein „befriedigend“ fordert.WeiterlesenArbeitszeugnis: Kein grundsätzlicher Anspruch auf die Note „gut“

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Arbeitsrecht: Arbeitszeugnis muss vom Arbeitnehmer abgeholt werden

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (10 Ta 31/13) hat festgestellt, dass ein Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis beim Arbeitgeber selber abzuholen hat, wenn arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist: Der Beschwerdeführer hat wie jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Für diesen in § 109 GewO geregelten Anspruch hat der Gesetzgeber allerdings keinen Erfüllungsort, also…WeiterlesenArbeitsrecht: Arbeitszeugnis muss vom Arbeitnehmer abgeholt werden

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Arbeitsrecht: Arbeitgeber muss beweisen, warum Note „gut“ auf Arbeitszeugnis nicht vergeben werden kann?

Das Arbeitsgericht Berlin (28 Ca 18230/11) hat festgestellt, dass ein Arbeitgeber die Beweislast dafür trägt, warum auf einem Arbeitszeugnis eine schlechtere Note als „gut“ einzutragen ist. Dazu der Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Auf der einen Seite ist der Arbeitgeber beweisbelastet hinsichtlich der Umstände, die Grundlage der Bewertung sind. Andererseits obliegt dem Arbeitnehmer die Beweislast,…WeiterlesenArbeitsrecht: Arbeitgeber muss beweisen, warum Note „gut“ auf Arbeitszeugnis nicht vergeben werden kann?

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Arbeitszeugnis: Versteckte Aussagen vor dem Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 386/10) hat festgestellt, dass die Formulierung, „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“ in einem Arbeitszeugnis nicht zu beanstanden ist. Der ehemalige Arbeitnehmer sah hier in Wahrheit Desinteresse und fehlende Motivation unterstellt. Das Bundesarbeitsgericht sag dies letztlich als Abwegig an.WeiterlesenArbeitszeugnis: Versteckte Aussagen vor dem Bundesarbeitsgericht

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Zeugnis: Bei nur durchschnittlicher Leistung muss nicht gedankt werden

Steht dem Arbeitnehmer nur eine durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zu, muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis nicht mit einer „Dankes- und Wunschformel“ abschließen. Diese Klarstellung traf das Landesarbeitsgericht (LAG Düsseldorf, 12 Sa 505/08) Düsseldorf in einem Rechtsstreit, in dem Details der Zeugnisformulierung umstritten waren. Der gekündigte Arbeitnehmer hatte verlangt, das Zeugnis um folgende Schlussformel zu ergänzen:…WeiterlesenZeugnis: Bei nur durchschnittlicher Leistung muss nicht gedankt werden

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Arbeitszeugnis: End- oder Zwischenzeugnis

Der Arbeitnehmer hat nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Laufs des Kündigungsschutzprozesses ein Wahlrecht, ob er ein Endzeugnis oder ein Zwischenzeugnis verlangt.WeiterlesenArbeitszeugnis: End- oder Zwischenzeugnis

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Arbeitszeugnis: Arbeitgeber muss schlechte Beurteilung nachweisen

Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis, so hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass seine Leistung der Wahrheit gemäß beurteilt wird. Dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) lag ein Zeugnis zu Grunde, das dem Arbeitnehmer bescheinigte, er habe „zur vollen Zufriedenheit“ des Arbeitgebers gearbeitet. Der Arbeitnehmer machte geltend, dieses Gesamturteil attestiere eine…WeiterlesenArbeitszeugnis: Arbeitgeber muss schlechte Beurteilung nachweisen

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Zeugnis: Bei nur durchschnittlicher Leistung muss nicht gedankt werden

Steht dem Arbeitnehmer nur eine durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zu, muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis nicht mit einer „Dankes- und Wunschformel“ abschließen. Diese Klarstellung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem Rechtsstreit, in dem Details der Zeugnisformulierung umstritten waren. Der gekündigte Arbeitnehmer hatte verlangt, das Zeugnis um folgende Schlussformel zu ergänzen: „Wir danken Herrn Q.…WeiterlesenZeugnis: Bei nur durchschnittlicher Leistung muss nicht gedankt werden

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Arbeitszeugnis: Anspruch auf Zeugnisergänzung bei Fehlen bestimmter Angaben

Soweit für eine Berufsgruppe oder in einer Branche der allgemeine Brauch besteht, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers im Zeugnis zu erwähnen, ist deren Auslassung regelmäßig ein (versteckter) Hinweis für den Zeugnisleser, der Arbeitnehmer sei in diesem Merkmal unterdurchschnittlich oder allenfalls durchschnittlich zu bewerten (beredtes Schweigen). Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat der Arbeitnehmer…WeiterlesenArbeitszeugnis: Anspruch auf Zeugnisergänzung bei Fehlen bestimmter Angaben

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Arbeitgeber ist bei Zeugniskorrektur an seinen Text gebunden

Korrektur von Arbeitszeugnis: Gibt ein Arbeitnehmer sein Zeugnis wegen eines Schreibfehlers zur Korrektur zurück, darf der Arbeitgeber keine inhaltlichen Änderungen mehr vornehmen (BAG, 9 AZR 352/04). Hierauf machte das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall einer Arbeitnehmerin aufmerksam. Die Frau hatte das ihr erteilte Zeugnis wegen eines Rechtschreibfehlers und einer falschen Geburtsortangabe dem Arbeitgeber mit der Bitte…WeiterlesenArbeitgeber ist bei Zeugniskorrektur an seinen Text gebunden