Bedeutung des Maßregelungsverbots im Kontext von Arbeitszeugnissen

In einem aufsehenerregenden Urteil vom 6. Juni 2023 (Az. 9 AZR 272/22) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) wesentliche Aspekte im Zusammenhang mit der Erteilung von Arbeitszeugnissen beleuchtet. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Entfernung einer Dankes- und Wunschformel aus einem als Maßregelung nach § 612a BGB anzusehen ist.

Der Fall

Die Klägerin forderte von der Beklagten, einem ehemaligen Arbeitgeber, die Änderung des ihr erteilten Arbeitszeugnisses, um eine bessere Bewertung zu erzielen. Nachdem die Beklagte das Zeugnis mehrfach änderte, ließ sie in der letzten Version die zuvor enthaltene Dankes- und Wunschformel weg. Die Klägerin sah darin einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB.

Kernpunkte des Urteils

  • Maßregelungsverbot (§ 612a BGB): Das BAG bestätigte, dass das Entfernen der Dankes- und Wunschformel eine Maßregelung darstellt. Das Gericht erklärte, dass § 612a BGB die Willensfreiheit des Arbeitnehmers schützt, der ohne Furcht vor Maßregelung seine Rechte ausüben soll.
  • Bedeutung der Schlussformel: Das BAG betonte, dass die Aufnahme einer Dankes- und Wunschformel das Arbeitszeugnis aufwertet und die Bewerbungschancen des Arbeitnehmers erhöht. Ein Weglassen dieser Formel stellt somit eine Benachteiligung dar.
  • Bindung an den ursprünglichen Zeugnisinhalt: Das BAG ließ offen, ob bereits aus der Selbstbindung der Beklagten an den ursprünglichen Zeugnisinhalt ein Anspruch auf Beibehaltung der Dankes- und Wunschformel resultiert. Es betonte aber, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich an seine früheren Wissenserklärungen gebunden ist, es sei denn, ihm werden nachträglich Umstände bekannt, die eine andere Beurteilung rechtfertigen.

Bedeutung und Auswirkungen

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des Maßregelungsverbots im Kontext des Arbeitszeugnisses. Es macht klar, dass ihre Rechte in Bezug auf Arbeitszeugnisse ohne Furcht vor Nachteilen ausüben dürfen. Das Urteil stärkt die Position der Arbeitnehmer und sorgt für Fairness bei der Zeugniserstellung. Es zeigt zudem, dass Arbeitgeber bei der Erstellung von Zeugnissen sowohl die Wahrheit als auch den Grundsatz der Fairness beachten müssen.

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Fazit

Das BAG-Urteil vom 6. Juni 2023 ist ein wichtiger Meilenstein für die Rechte der Arbeitnehmer bei der Zeugniserstellung. Es bestätigt das Maßregelungsverbot als wesentliches Element im Arbeitsrecht und dient als Mahnung an Arbeitgeber, bei der Änderung von Arbeitszeugnissen vorsichtig und im Sinne der Fairness zu handeln.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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